Vergleichen Sie heute noch Ihren Gaspreis

Auf diese Entscheidung hatten die Gasverbraucher jahrelang gehofft: Am 24. März 2010 hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die Gaspreise ab sofort nicht mehr länger an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen. Denn mit dem gestiegenem Ölpreis hatten die großen Gasanbieter die Preise einfach angehoben, ohne dass es dafür zwingende Gründe gab.

Es fehlte also eine Transparenz in der Preisgestaltung, die sich zahlreiche Privatkunden sowie eine Verbraucherorganisation nicht länger gefallen ließen und deshalb gemeinsam klagten. Denn die Energierechtsnovelle von 1998 sollte auch den Gasmarkt liberalisieren, doch tat sich hier im Vergleich zum Strommarkt so gut wie gar nichts. Abschottung, komplizierte Verflechtungen und Bürokratie schreckten neue, mögliche Wettbewerber ab. Die Gasfirmen behielten ihre Monopolstellung.
Bis es dann zu besagtem Grundsatzurteil kam, nachdem 2000 ein erster Versuch scheiterte. Nur sollten sich die Verbraucher nach dem Grundsatzurteil nicht in der Illusion wiegen, dass die Gaspreise nun automatisch deutlich fallen würden. Die rund 750 Anbieter, die es in Deutschland gibt, werden sie lediglich nicht mehr so oft wie bisher (manchmal mehrmals im Jahr) und nicht so stark anheben. Noch immer können die Preisunterschiede unter den

Anbietern in Deutschland bei bis zu 50 Prozent liegen. Das ist bares Geld, was da beim Vergleich zutage tritt.
Also bleibt es wie bei den Stromanbietern: man sollte sie und deren Tarife genau vergleichen und gegebenenfalls wechseln. Auch hierbei gibt es im Internet kostenlose Vergleiche mit anschließender Möglichkeit, den Anbieter ohne größeren bürokratischen Aufwand zu wechseln. Man gibt seine Postleitzahl an sowie den jährlichen Gasverbrauch in Kubikmetern. Ergänzende Angaben sind u.a.: Heizleistung, Art der Nutzung (gewerblich oder privat), Biogas ja oder nein, Zahlungsart und Vertragslaufzeit.

Auch hier gilt wie beim Stromwechsel, dass keine neuen Zähler und Leitungen installiert werden müssen, sie werden vom regionalen Gasversorger gemietet. Reparaturen und Wartung der Gaszähler erfolgt durch den regionalen Gaslieferanten. Im Vorfeld erfolgt die Kündigung beim bisherigen Versorger durch den neuen Anbieter, so dass der Gashahn nicht „zugedreht“ werden kann und der Verbraucher sich nicht sorgen muss. Da reicht nur eine Vollmacht an den neuen Versorger.

Die Möglichkeit des Wechsels bringt dem Verbraucher mehr Spielraum als bisher. Allerdings gibt es eine gewisse Einschränkung. Noch können nur Kunden zu einem anderen Anbieter wechseln, die auch über einen eigenen Gaszähler verfügen. In Miethäusern erfolgt die Abrechnung der Heizkosten über dem Vermieter, und der muss wechseln (können). Da kann man sich nur gut stellen und ihm von einem Wechsel überzeugen. Natürlich sollten sich hierbei alle Mieter einig sein.