Die neue Förderung für den Ausbau zusätzlicher Kita-Plätze

Schon seit langer Zeit ist die Schaffung von Kindertagesbetreuungsplätzen ein Ziel der Bundesregierung. Für die meisten Eltern ist es sehr wichtig, ihren Nachwuchs in der Zeit, in der sie ihrer Arbeit nachgehen, gut betreut zu wissen. Die meisten Mütter möchten schon nach ein oder zwei Jahren nach der Geburt des Kindes wieder in ihren Beruf zurückkehren, sie möchten nicht warten, bis das Kind alt genug ist, um in den Kindergarten zu gehen. Damit jedes Elternpaar individuell entscheiden kann, wann der persönliche Zeitpunkt für eine Kinderbetreuung gekommen ist, müssen natürlich entsprechend viele Betreuungsangebote zur Verfügung stehen. Das ist natürlich wie immer eine Frage der Finanzierung, denn noch längst nicht für jedes Kind ist der nach dem 2008 beschlossenen Rechtsanspruch zugesicherte Betreuungsplatz ab dem dritten Lebensjahr eingerichtet.

Ab dem 01. Februar 2013 startet ein weiteres Förderprogramm, das für Investitionen zur Einrichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen genutzt werden kann. Die KfW-Bank bietet dazu eine 100%-ige Finanzierung zu einem günstigen Zinssatz an. Damit können sowohl Kommunen, öffentliche Einrichtungen oder auch Privatpersonen und Unternehmen Kindertageseinrichtungen schaffen. Ob dies durch Umbau oder Neubau, Sanierung oder Umwandlung von Gebäuden geschieht, spielt dabei weniger eine Rolle. Natürlich wird nicht nur mit einem attraktiven Zinssatz geworben, sondern auch mit einer langen Laufzeit und einer tilgungsfreien Zeit von 5 Jahren. Die Programme nennen sich IKK-Kita-Ausbau für Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände oder auch für gemeinnützige Organisationen, für Kirchen, Privatpersonen und Unternehmen. Die Anträge bei der KfW-Bank können wie üblich bei der Hausbank gestellt werden.

Außer dem finanziellen Rahmen wurde im Beschluss zum Kinderförderungsgesetz auch festgelegt, dass nicht nur berufstätige Mütter und Väter, sondern auch Arbeitssuchende in den Genuss eines Betreuungsplatzes für das Kind kommen sollen. Außerdem wird ab August 2013 die Regelung gelten, dass Kinder bereits ab dem ersten vollendeten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz haben. Auch um diesen Ansprüchen gerecht werden zu können, ist die ab 01.02.2013 in Aussicht gestellte Finanzierungsmöglichkeit ein wichtiger Baustein in den Plänen der Bundesregierung. Alternativ besteht für Eltern nur die Möglichkeit, das Betreuungsgeld in monatlicher Form in Anspruch zu nehmen.