Die neuen Regeln beim Onlineshopping

Mehr als 51 Millionen Menschen alleine in Deutschland sind nicht nur Internetnutzer, sondern kaufen auch über das Internet ein. Es ist sehr bequem, von zu Hause aus zu kaufen, bei der Auswahl sind nur noch wenige Grenzen gesetzt. War es anfangs nur ein begrenztes Sortiment, aus dem die Internetnutzer auswählen konnten, gibt es heute fast nichts mehr, was nicht auch im Onlineshop gekauft werden könnte. Diese Bequemlichkeit ist für manchen auch eine einzige Möglichkeit, zu den bestellten Artikeln zu gelangen. Nicht jeder wohnt in der Stadt, wo alles zentral erhältlich ist. Außerdem sind viele Kunden in ihrer Mobilität beeinträchtigt und freuen sich, wenn sie alles einfach nach Hause bestellen können. Die zunehmende Beliebtheit hat jedoch auch ihre Schattenseiten. Weil man ebenso einfach, wie man es bestellen konnte, auch wieder zurückgeben kann, sind neue Probleme entstanden. Das 14-tägige Widerrufsrecht, das jedem Käufer zusteht, wurde deshalb leicht abgewandelt.
Der Widerruf und seine Folgen

Seit dem 13. Juni 2014 ist in Deutschland die neue EU-Richtlinie zur Harmonisierung des Online-Shoppings umgesetzt worden. Diese Richtlinie gibt vor allem den Onlinehändlern neue Möglichkeiten, um sich vor der Flut der Rücksendungen zu schützen. Diese hatten beachtliche Ausmaße angenommen, denn viele Verbraucher haben letztlich nur bestellt, anprobiert oder angesehen und dann einfach wieder zurückgeschickt. Die Kosten für die Rücksendung mussten die Händler tragen. Der Kunde hatte lediglich die 14-Tagesfrist zu beachten, innerhalb der er die Rücksendung vornehmen musste. Gründe für die Rücksendung brauchten nicht angegeben zu werden.

Diese Frist hat auch nach dem Stichpunkt noch Gültigkeit. Wer etwas im Internet bestellt hat und zu Hause feststellt, dass die bestellte Ware nicht gefällt oder nicht passt, kann sie nach wie vor zurückschicken. Es besteht auch die Möglichkeit, dem Kauf zu widersprechen, wenn man noch keine Ware erhalten hat. Solange alles innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum geschieht, ist das kein Problem. Eines hat die neue Regelung aber jetzt bewirkt: Die Kosten für die Rücksendung muss nun der Käufer tragen, wenn der Onlineshop sich nicht dazu bereit erklärt. Die frühere 40-Euro-Regelung gilt nicht mehr.
Keine Verpflichtung für Händler

Händler müssen diese neue Regelung nicht umsetzen, sie dürfen. Das heißt für den Verbraucher, dass er sich das Kleingedruckte genau durchlesen sollte, bevor er eine Bestellung ausführt. Auch wenn die neue Regelung die Händler schützen soll, könnte sie zu deren Schaden beitragen. Wenn Kunden nun genau die Händler heraussuchen, die die Regelung nicht einsetzen und freiwillig die Rücksendekosten übernehmen, kann das zum Nachteil für die anderen sein. Große Unternehmen sind da sicher im Vorteil, weil so mancher kleine Händler durch die Übernahme von Rücksendungen belastet wird. Mit dieser neuen Regelung sollten auch die Kunden an ihre Verantwortung erinnert werden.