Jetzt noch an den Freistellungsauftrag denken!

Wenn Sie zu den Menschen gehören, die mit einer Geldanlage jedes Jahr Zinsgewinne machen, dann ist es jetzt, vor dem Ende des Jahres an der Zeit, dass Sie noch den Freistellungsauftrag beantragen sollten. Denn ansonsten werden Ihre Gewinne aus der Geldanlage voll versteuert werden. Dieses würde für Sie aber bedeuten, dass Sie dem Staat zu viel Geld geben, denn jedem Sparer steht ein Freibetrag an Zinsgewinnen zu. Dieser steht Ihnen zu, Sie müssen Ihn aber ausdrücklich auch beantragen, denn von alleine wird Ihnen niemand Gelder schenken.

So ist es bei den Geldanlagen, wie dem Tagesgeld, dem Festgeld, oder auch den angesparten Beträgen auf dem Girokonto für Sie wichtig, dass Ihnen durch das Kreditinstitut eben ein Freistellungsauftrag ausgestellt wird. Nur wenn dieser vorliegt, werden Sie nicht alle Zinsgewinne versteuern müssen, sondern können Sie den jährlichen Freibetrag nutzen, der Ihnen zusteht. Beachten sollten Sie aber, dass Sie dann, wenn Sie mehrere Gewinne aus Kapital- bzw. Geldanlagen haben, diese auch so aufteilen müssen, dass Ihnen in der Summe der Freibetrag ermöglicht werden kann. Planen Sie also Ihren Freibetrag so, dass Ihnen mehr Gewinn übrig bleiben wird.

Ganz wichtig ist es, dass Sie den Freistellungsauftrag noch bis zum Jahresende beantragen, damit Ihnen auch die Gewinne aus diesem Kalenderjahr nicht versteuert werden. Denn liegt der Auftrag bis zum Ende des Jahres nicht vor, dann werden diese Gewinne eben voll versteuert, sodass Ihnen viel Geld entgehen kann. Daher sollten Sie jetzt schnell sein, sodass Ihnen eben kein Geld verloren gehen wird, was sicherlich ja nicht in Ihrem Interesse liegen wird.