Neuer Gesetzentwurf zur Vorfälligkeitsentschädigung

Viele Privatkunden von Banken hatten Hoffnung, was den Kostenaufwand für Ausstiege aus bestehenden Kreditverträgen beträgt. Dieser wird als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet. Ein neues Gesetz steht den Deutschen ins Haus, weil eine Richtlinie der Europäischen Union umzusetzen ist. Mit dem Entwurf des deutschen Gesetzes ist in der ersten Jahreshälfte 2016 zu rechnen. Verbraucherverbände setzten darauf, dass die Kreditnehmer besser geschützt werden und die Vorfälligkeitsforderungen sinken würden. Doch im Moment sieht es nicht danach aus.
Warum gibt es Vorfälligkeitsforderungen?

Grundsätzlich soll die Vorfälligkeitsentschädigung eine Ausgleichsleistung sein. Wenn ein Kreditnehmer seinen Kreditvertrag vor der vertraglich festgelegten Zeit ablöst, dann entsteht der Bank ein Zinsausfall. Die vorzeitige Kündigung bewirkt, dass die Ratenzahlungen mit dem entsprechendem Zinsgewinn für das Geldinstitut nicht mehr erbracht werden.
Warum werden Kreditverträge gekündigt?

Oft greifen deutsche Bürger zu der Notlösung, einen Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen. Dazu kann es kommen, wenn die Kosten für eine Immobilie nicht mehr aufgebracht werden können, wenn eine Familie in einen anderen Ort ziehen muss oder auch schon, wenn familiärer Nachwuchs sich ankündigt. Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass Familien in diesen Situationen vor unangemessenen finanziellen Forderungen der Banken geschützt werden sollten.
Forderung der Verbraucherschützer

Die durchschnittliche Summe, die die Geldhäuser verlangen, liegt bei zehn Prozent der verbliebenen Rückzahlungsschuld. Verbraucherschützer möchten hier eine Begrenzung der Forderung auf höchstens fünf Prozent durchsetzen. Außerdem sollen die Kreditnehmer die entsprechenden Rechenvorgänge für die Summe nachvollziehen können. Die Regelungen dafür sollen transparent sein und für alle gleichermaßen gelten. Damit wäre erreicht, dass keine Mondsummen verlangt werden dürfen und dass es keine Willkür gibt.
Argumente der Banken

Naturgemäß sehen die Bankinstitute das anders. Die Vertreter der Kreditwirtschaft stehen auf dem Standpunkt, dass der deutsche Verbraucher an einem festen Zinssatz über einen längeren Zeitraum interessiert ist. Um diesen Wunsch zu bedienen, muss eine Refinanzierung der Darlehensbeträge für die Geldgeber möglich sein. Daher sehen sie sich gezwungen, bei vorzeitigem Kreditausstieg durch den Kunden einen adäquaten Betrag zu erhalten. So entsteht für sie ein finanzieller Ausgleich.
Stand der Dinge

Nach dem jetzigen Stand des Gesetzentwurfs gehen die Verbraucherverbände davon aus, dass der Kreditnehmer vor Vorfälligkeitsentschädigungen, die aus dem Rahmen fallen, nicht geschützt wird. Sie vermissen unmissverständliche Regulierungen, die dafür sorgen würden, dass eine akzeptable Höchstgrenze gegeben ist und die Rechenvorgänge für den Einzelnen durchschaubar sind.