Neues zu Altersarmut und soziale Verbesserungen

Die Altersarmut in Deutschland ist gegenwärtig ein Thema in der Politik, bei dem die Parteien sich jedoch nicht einig zu sein scheinen. Während die Bundeskanzlerin gerne noch in der aktuellen Legislaturperiode eine Einigung herbeiführen möchte, sprechen sich andere Politiker gegen diese Pläne aus. Vor allem die Rente für Geringverdiener und ältere Mütter soll erhöht werden, ein bedeutender Teil der Altersarmut. Diese Rente wird auch die Lebensleistungsrente genannt, sie wurde von der Bundesarbeitsministerin bereits durch den Koalitionsausschuss gebracht.

Neuheiten aus dem sozialen Bereich
Für viele Menschen könnte das neue Jahr ein paar positive Veränderungen bringen, für einige wie immer auch ein paar negative. Zu den Positiven gehört, dass der Beitragssatz für die Rentenversicherung erstmals seit 1995 auf dem niedrigsten Stand ist und von 19,6% auf 18,9% gesenkt wird. Das bedeutet eine Entlastung für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber von je 3 Milliarden Euro jährlich. Für einen Arbeitnehmer mit einem Verdienst von ungefähr 2500 Euro brutto heißt das, er hat neun Euro mehr auf dem Konto. Für die Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, in diesem Jahr von den Rentenbeiträgen mehr steuerlich absetzen zu können. Hier waren bisher 48% und sind nun 52% möglich. Die Praxisgebühr fällt ab 2013 weg, was für viele Menschen eine Erleichterung darstellt. Wer jährlich 120 Euro in die private Pflegezusatzversicherung einzahlt, erhält ab sofort einen jährlichen Zuschuss von 60 Euro. Finanzielle Erhöhungen in den Pflegestufen und für Menschen mit Behinderung oder Demenz, die zu Hause versorgt werden, gibt es ebenfalls einen Zuschuss.

Auch Kleinigkeiten sind wichtig
Jedem wird die Veränderung der Rundfunkgebühren bekannt sein, die für viele nachteilig ist. Eltern wird ab August das Elterngeld gekürzt werden, was wieder einmal die jungen Familien trifft. Dass man das Briefporto erhöht hat, fällt sicher nicht so ins Gewicht. Ab 2013 dürfen Minijobber 50 Euro im Monat mehr einnehmen, dafür müssen aber Beiträge für die Rente abgeführt werden. Hartz IV Empfänger können sich über monatlich 5 Euro mehr freuen, für Arbeitnehmer erhöht sich der steuerliche Grundfreibetrag um monatlich 2 Euro.