Silvesterschäden – wer zahlt?

Silvester ist ein schöner Anlass zum Feiern und es noch einmal so richtig krachen zu lassen, im wahrsten Sinne des Wortes. Damit sind nicht nur die Böller und Feuerwerkskörper gemeint, die zum Jahreswechsel um Mitternacht abgeschossen werden, sondern auch Partys mit allem, was dazugehört. Lustige Gäste können schon einmal übermütig werden, Rotwein verschütten oder Gläser zerbrechen lassen. Wer kommt anschließend für den entstandenen Schaden auf? Es ist vielen peinlich, nach einem solchen Malheur Dinge wie Verantwortung, finanzieller Schaden und Kostenübernahme zu sprechen.

Welche Versicherung springt ein?
Die meisten Verbraucher haben in der heutigen Zeit eine Versicherung, die für die Bezahlung von Schäden einspringt, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurden. Diese sogenannte Privathaftpflicht zahlt doch sicher auch, wenn man bei seinem Gastgeber ein Brandloch in den Teppich gemacht hat? Oder wenn man im Bad eine der teuren Parfümflaschen zerbrochen hat, die dort auf der Ablage standen? Kann man hier ein Versehen glaubhaft deutlich machen, wird von den meisten Versicherern der Schaden übernommen. Dazu kommt es mit Sicherheit auch auf das bisherige Kundenverhalten an, wer oft Schäden anmeldet, muss mit einer genauen Kontrolle rechnen. Schlimmer wird es natürlich, wenn die Gesundheit eines Menschen geschädigt und in Gefahr gebracht wird. Ebenso sieht es aus, wenn Kinder einen Schaden verursachen. Es ist natürlich äußerst sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung für Kinder abzuschließen, jedoch sind sie erst grundsätzlich ab einem Alter von 7 Jahren haftbar zu machen, bzw. die Erziehungsberechtigten. Auch hier muss dann ausgeschlossen werden können, dass Absicht dahinter steckt.

Feuerwerkskörper und andere zündende Ideen
Viele Schäden entstehen durch Silvesterraketen und ähnliche andere Dinge, die mit lautem Spektakel abgefeuert werden. Schlimmstenfalls sind körperliche Verletzungen durch fahrlässigen Umgang zu beklagen, verbrannte Finger ebenso. War die Rakete dann auch noch selbst gebastelt, kommt auch noch eine Strafanzeige hinzu. Die Privathaftpflichtversicherung ist auch für diese Art Schäden zuständig, sie zahlt bei hoffentlich ausreichender Deckung die Behandlungskosten für den Geschädigten und evtl. Schmerzensgeldansprüche.