Verbraucherzentrale NRW warnt vor geschenkten Zwangsabos

Mittlerweile ist es zum Beispiel bei Anbietern aus dem Bereich Kabel-TV und Telekommunikation eine gängige Methode, Kunden bei Abschluss eines Vertrages, ein zunächst kostenloses Testabo zuzugestehen. Von dieser Gratisleistung versprechen sich die Unternehmen sicherlich einen guten Werbeeffekt für das eigentliche Produkt.

Eine aktuelle Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 08. März 2012 lässt allerdings zudem den Schluss zu, dass die Unternehmen mit dem zunächst kostenlosen Abo auch einen weiteren Zweck verfolgen könnten.

Kostenlos und doch nicht umsonst

Das Grundproblem, auf das die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam machen möchte, ist dabei leicht nachzuvollziehen:

Das vermittelte Abo für zum Beispiel zusätzliche TV-Pakete, Optionstestings oder Sicherheitspakete ist nur zu Beginn kostenfrei, verursacht nach der Einstiegsphase dann aber oft monatliche Kosten. Hier steht zu befürchten, dass Kunden die Gebühren zahlen, ohne die Zusatzleistung wirklich zu  benötigen – entweder weil sie eine Kündigung vergessen haben oder gar nicht bemerken, dass Zusatzkosten abgerechnet werden.

Die Verbraucherzentrale weist in diesem Kontext auf ein weiteres Problem hin, das die Situation noch verschärfen kann: Sie nennt dabei konkrete Beispiele, bei denen den Kunden nach einer versäumten Kündigung in der Einstiegsphase für eine bestimmte Dauer keine weitere Möglichkeit zur Kündigung gegeben wird.

In dieser von den Anbietern festgelegten Zeit, in der das Abo bei manchen Angeboten weitergeführt werden muss, können auch bei kleinen monatlichen Zusatzgebühren für das Extra Kosten entstehen, die nicht zu vernachlässigen sind: Schließlich läppern sich die Gebühren im schlimmsten Fall über eine längere Zeit. Dies ist besonders ärgerlich, wenn man die entsprechenden Leistungen überhaupt nicht benötigt, sie zu Vertragsbeginn allerdings als „Geschenk“ quasi aufgezwungen bekommt.

Es ist ein erster Schritt, als Verbraucher auf Zusatzleistungen zu achten, die erst später Kosten verursachen sollen. Verbraucher sollten hierbei prüfen, wann die Zusatzleistungen kündbar sind und ob sie die Leistungen überhaupt benötigen.

Dies alleine kann aber nur wenig nutzen: Wie die Verbraucherzentrale bemerkt, ist es bei einzelnen Angeboten gar nicht möglich, das „Geschenk“ eines anfangs kostenlosen Abos bei Abschluss des Vertrages auszuschlagen.

Fazit:

Aus diesem Grund spricht die Verbraucherzentrale NRW einen Rat aus, dem wir uns nur anschließen können: Am besten ist es, direkt nach dem Abschluss eines Vertrages, der zunächst kostenlose Leistungen beinhaltet, die später kostenpflichtig werden, die nicht erwünschten Zusatzleistungen umgehend zu kündigen.