Versicherungslexikon A-N

  1. Abrufphase

Ist bei einem Kapitallebensversicherungsvertrag vereinbart worden, dass dieser eine Abrufphase hat, dann kann die Leistung auch schon bis zu fünf Jahre vor dem eigentlichen Ablaufdatum bezogen werden. Dieses dient dazu, damit die Erlebensfallleistung ein wenig flexibler ist.

  1. Abschlusskosten

Versicherungen berechnen für den Abschluss einer Versicherungspolice die Abschlusskosten. Diese beinhalten alle Kosten, die von Seiten der Versicherung für die Bearbeitung des Vertrages angefallen sind. So ist die Berechnung des Versicherungsrisikos, die Antragsbearbeitung, etc. mit diesen Kosten gemeint. Abschlusskosten können als einmaliger Betrag anfallen oder auch in den Versicherungsbeiträgen enthalten sein.

  1. Abwasserschaden

Schäden, die durch Abwasser entstehen, können durch die Private Haftpflichtversicherung beglichen werden, wenn eine Deckung vereinbart worden ist. Wichtig ist es, die genaue Definition von Abwasser zu beachten: Abwasser ist alles Wasser, welches in der Brauchbarkeit gemindert ist.

4. Abwehranspruch

Die Versicherten in der Priaten Haftpflichtversicherung haben nicht nur Anspruch auf die Kostendeckung, wenn der Schadensersatzanspruch gerechtfertigt ist. Die Versicherungsgesellschaft wehrt zusätzlich die ungerechtfertigten Ansprüche, die der Geschädigte fordert, ab.

5. Allgefahrendeckung

Von einer Allgefahrendeckung spricht man dann, wenn die Versicherung viele Gefahren, die zu einem Schaden führen können, abdeckt. So sind in folgenden zugrunde liegenden Dingen Leistungen zu bekommen. Wenn ein Schaden durch Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen oder durch unbeeinflussbare Dinge eintritt, sind die daraus resultierenden Folgen abgesichert. Der weitreichende Versicherungsschutz kann durch Einschlüsse erreicht werden, oder aber durch Ausschlüsse vermindert werden.

6. Allmählichkeitsschaden

  1. Aquarium

Aquarien stellen für den Hausrat ein großes Risiko dar. Denn sollte Wasser aus diesem austreten, warum auch immer, dann kann ein großer Schaden angerichtet werden. Der Leitungswasseraustritt kann über die Hausratversicherungen abgesichert werden.

  1. Arbeitsunfähig

Eine Person gilt dann als Arbeitsunfähig, wenn der Arzt diese aufgrund von Erkrankungen oder als Unfallfolge bescheinigt. Die Arbeitsunfähigkeit bezieht sich auf alle anfallenden Tätigkeiten und ist von langer Dauer. Die Definition ist relevant für den Bezug von Hilfeleistungen seitens des Staates und den Versicherungsgesellschaften.

  1. Arglistige Täuschung

Versucht ein Versicherungsnehmer bei der Beantragung einer Versicherung die Risiken anders darzustellen, als sie wirklich sind, dann spricht man von einer arglistigen Täuschung. Sollte die Versicherungsgesellschaft dieses herausfinden, dann kann es eine fristlose Vertragskündung zur Folge haben.

  1. Aufsichtspflicht der Eltern

Eltern haften für Ihre Kinder – diesen Satz liest man immer wieder. Er bedeutet, dass die Eltern für die Schäden verantwortlich gemacht werden können, die nicht deliktfähige Kinder, Kinder unter 7 Jahren und beschränkt deliktfähige Kinder, Kinder von 8 – 17 Jahren, verursacht haben. Es muss die Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden, damit der Anspruch geltend gemacht werden kann. In der Privaten Haftpflichtversicherung sollte die Absicherung der Schäden, die Kinder verursacht habe eingeschlossen werden.

  1. Ausfalldeckung

Eine Ausfalldeckung kann über die Private Haftpflichtversicherung eingeschlossen werden. Dieser Einschluss kann dann wichtig sein, wenn jemand für einen Schaden verantwortlich gemacht wird, diesen anerkennt, aber keine Leistungen zahlen kann. Über die Ausfalldeckung der eigenen Versicherung kann dann eine Entschädigung genutzt werden, wenn ein Schuldtitel vorliegt und der Nachweis, dass eine Zwangsvollstreckung nutzlos ist.

  1. Ausschluss

Ein Ausschluss ist eine vertraglich vereinbarte Leistungsreduzierung. Möchte ein Versicherungsnehmer bestimmte Leistungen , die in der Versicherung eingeschlossen sein können, nicht nutzen, da er sein Risiko als nicht so groß ansieht, dann kann diese ausgeschlossen werden.

  1. Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung kann von Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer genutzt werden, um einen bestehenden Versicherungsvertrag zu kündigen. Von einer Versicherungsgesellschaft kann die außerordentliche Kündigung in Falle eine Nichtzahlung der Versicherungsprämie, Risikoerhöhung oder Insolvenz der Gesellschaft ausgesprochen werden. Der Versicherungsnehmer kann sein Recht zur außerordentlichen Kündigung wahrnehmen, wenn eine Schadensregulierung erfolgt ist oder die Versicherung die Beiträge erhöht. Der Versicherungsvertrag erlischt mit sofortiger Wirkung oder zum vereinbarten Termin.

  1. Basistarif

Der Basistarif ist der Tarif, der in der PKV geschaffen worden ist, damit allen ein ausreichender Versicherungsschutz geboten werden kann. Von den Leistungen her, ist der Basistarif mit den Leistungen der GKV zu vergleichen. Alle Menschen müssen über den Basistarif versichert werden, wenn eine PKV Voraussetzung vorliegt.

15. Bauartklassen

Sowohl bei der Hausratversicherung, als auch bei der Wohngebäudeversicherung wird das Risiko über die Bauartklassen des Gebäudes ermittelt. Dafür wird das Gebäude, je nach Fertigungsart in entsprechende Klassen eingeteilt.

  1. Beitragsanpassung

Versicherungsgesellschaften können eine Beitragsanpassung zu jeder Zeit vornehmen. Diese muss aber von der Gesellschaft immer gut begründet werden. Der Verweis auf gestiegene Kosten, wegen höheren Risiken oder der allgemeinen Preissteigerung reicht schon aus. Versicherungsnehmer können aufgrund der Beitragsanpassung den Vertrag schriftlich, innerhalb der gesetzlichen Frist, außerordentlich kündigen.

  1. beitragsfreie Versicherung

Der Versicherungsnehmer kann eine Umwandlung der Versicherung in eine beitragsfreie fordern. Der Versicherungsschutz bleibt dann bestehen, sodass Leistungen gezahlt werden können, allerdings, so ist es bei Versicherungen die Erträge anlegen, führt dieses zu niedrigen Ausschüttungen.

  1. Beitragsverrechnung

Eine Lebensversicherung kann mit einer Beitragsverrechnung abgeschlossen werden. So werden die Gewinne, die die Versicherungsgesellschaft mit der Anlage des Beitragsbetrages macht, nicht direkt an die Kunden weitergegeben, sondern mit den zu zahlenden Beiträgen verrechnet. Die Folge ist, dass die Prämien geringer ausfallen werden.

  1. Beleihung

Ein Versicherungsnehmer kann seine Lebensversicherung beleihen. Dieses ist als eine Vorauszahlung auf die Versicherungsleistungen zu verstehen. Dem Kunden wird dann ein Geldbetrag ausgezahlt, der dann die eigentliche Versicherungssumme reduzieren wird. Zusätzlich fallen auch Gebühren an.

  1. Berufsunfähigkeitsversicherung

Personen, die infolge einer Krankheit oder eines Unfalls den vorher ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können, die können die finanziellen Ausfälle über die Berufsunfähigkeitsversicherung absichern. Die Versicherung wird dann den vereinbarten Leistungssatz für die Dauer der Berufsunfähigkeit an den Versicherungsnehmer zahlen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet größere Leistungen an, als die Erwerbsminderungsrente.

  1. bewegliche Sachen

Alle die Sachen, in einem Hausrat, die nicht Gebäudeteile sind, die sind als bewegliche Sachen in der Hausratversicherung versichert.

  1. Bezugsberechtigte

Im Falle eines Todes des Versicherungsnehmers muss dieser die Personen, die dann Leistungen beziehen sollen, benennen. Diese Personen sind somit die Bezugsberechtigten. In der Renten-, Lebens- und Unfallversicherung wird denen im Todesfall die vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt.

  1. Deckung

Der Begriff Deckung bezeichnet im Versicherungsbereich den Vorgang, bei dem die Versicherungsgesellschaft dem Versicherten eine Deckungszusage, zum Beispiel in Form des Versicherungsscheins, gibt. Die Deckung ist wichtig, damit ein entstandener Leistungsanspruch seitens der Versicherung auch reguliert werden kann.

  1. Deckungssumme

Bei der Haftpflichtversicherung spricht man von der Deckungssumme, wenn man die Versicherungssumme meint. In der Höhe der Deckungssumme kann ein entstandener Schaden von der Versicherung übernommen werden. Übersteigt die Schadenssumme die Deckungssumme, dann muss der Versicherte die Differenz selber tragen.

  1. Diebstahl

Ein Diebstahl kann in der Hausratversicherung mitversichert werden. Hier wird allerdings der Aufwand, die der Verursacher aufgebracht hat, wichtig. Einfache Diebstähle, wie ein Handtaschendiebstahl sind meist ausgeschlossen, während andere Diebstähle, wie wenn bei einem Einbruch etwas entwendet wird, mitversichert.

  1. Direktversicherung

Die Direktversicherung ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt die Beiträge und ist auch der Versicherungsnehmer, während der Angestellte die versicherte Person ist. Das alleine Bezugsrecht liegt bei dem Arbeitnehmer bzw. seinen Hinterbliebenen.

  1. dynamische Lebensversicherung

Bei einer dynamischen Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer die Höhe der Beiträge steigern. Die Dynamik wir in Prozenten vorgenommen und kann so über die Beitragserhöhung auch die Versicherungssumme und damit auch die zu erwartenden Leistungen steigern. Der Versicherungsnehmer muss die Dynamik nicht nutzen und kann gegen sie Widerspruch einlegen. Wird allerdings mehr als zwei Mal von dem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht, dann kann ab diesem Zeitraum keine Dynamik für die Lebensversicherung mehr genutzt werden.

  1. Eigentümerwechsel – Gebäudeversicherung

Anders als bei anderen Versicherungen wird die Gebäudeversicherung auf die Immobilie abgeschlossen und ist somit nicht an den Versicherungsnehmer gebunden. So wird die Gebäudeversicherung, wenn die Immobilie verkauft wird, auch an den neuen Eigentümer übergeben. So soll verhindert werden, dass kein Versicherungsschutz besteht. Der Käufer kann die Versicherung allerdings innerhalb eines Monats, nachdem der Kauf durchgeführt worden ist, kündigen und eine neue Versicherung suchen.

  1. Einmalbeitrag

Die Zahlung der Beiträge kann auch mit einem Einmalbeitrag abgegolten werden. Gerade dann, wenn ein sofortiger Versicherungsschutz für eine Rentenversicherung oder Lebensversicherung genutzt werden soll, dann empfiehlt sich dieses auch noch im hohen Alter.

  1. Einzelfahrerrabatt

Zu einem Einzelfahrerrabatt kann es bei der KFZ-Versicherung kommen, wenn das Fahrzeug nur von einer Person geführt wird. So sind die Risiken geringer und dieses kann dann direkt, mit Beitragseinsparungen, an die Versicherten weitergegeben werden.

  1. Elementarschaden

Ein Elementarschaden ist durch Erdbeben, Überschwemmung, Schnee, Vulkanausbruch oder Lawinen herbeigeführter Schaden. Bei der Hausratversicherung und der Gebäudeversicherung sollten diese Schäden, die als Zusatzoption angeboten werden, eingeschlossen sein, damit ein weitreichender Versicherungsschutz genutzt werden kann.

  1. Erstbesitzrabatt

Fahrzeugbesitzer, die einen Neuwagen kaufen, die können eine geringere Versicherungsprämie erhalten, wenn von der Gesellschaft der Erstbesitzrabatt gewährt wird.

  1. Eintrittsalter

Das Eintrittsalter spielt bei Versicherungen immer wieder eine große Rolle. Besonders bei Versicherungen, die eine Person als Risiko versichern, wie bei der Unfall-, der Lebens- oder der Krankenversicherung werden den Menschen, die bei dem Vertragsabschluss noch jung sind, günstigere Beiträge angeboten.

  1. Ergänzungstarif

Da bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zwar die Beiträge angehoben worden sind, die Leistungen aber auch noch zusätzlich gekürzt worden sind, werden von den Privaten Versicherungsanbietern Ergänzungstarife angeboten, damit auch diese Menschen bestens versorgt werden können. Interessierte können so gegen einen Aufpreis, der sich am Risiko und an der Versicherung orientiert, bessere Leistungen verschaffen, die auch Bereiche umfassen, die die GKV nicht versichert, so bei Zahnersatz oder Brillen.

  1. Familienversicherung

Bei der GKV kann eine Familienversicherung abgeschlossen werden, in der der Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen beitragsfrei mitversichert werden können. Die Familienangehörigen dürfen dabei Zuverdienstgrenzen nicht überschreiten, die aus einem Nicht-Versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis stammen.

  1. Fondsgebundene Versicherung

Fondsgebundene Versicherungen können als Renten- oder als Lebensversicherung vorkommen. Hierbei wird mit den Beiträgen der Versicherten in Investmentfonds investiert. Dadurch können höhere Gewinne, als bei den klassischen Varianten, die zu einem festen Zinssatz angelegt werden, erreicht werden, es kann aber auch sein, dass keine Gewinne erzielt werden.

  1. Gefährdungshaftung

Im Gegensatz zu den Versicherungen, bei denen die Gesellschaften von einem zugefügten Schaden, wie bei der Haftpflichtversicherung, ausgehen, können andere Schadensersatzansprüche auch aus der Gefährdungshaftung hervorgehen. So ist es bei Öltankbesitzern und bei Hundehaltern, bei denen die Schuld nicht genau nachgewiesen werden muss, die Haftung wird alleine wegen dem Besitz gültig.

  1. Genesungsgeld

Das Genesungsgeld kann über den Abschluss einer Privaten Unfallversicherung bezogen werden. Wenn der Versicherte nach einem Unfall einen stationären Krankenhausaufenthalt hatte und für diesen auch Krankenhaustagegeld bezogen hat, dann wird für die Zeit nach dem Aufenthalt Genesungsgeld von der Versicherungsgesellschaft gezahlt, wenn dieses eingeschlossen worden ist. Die Höhe ist abhängig von den Vereinbarungen, die Dauer der Zahlung ist beschränkt auf die Zahlungsdauer für das Krankenhaustagegeld. Genesungsgeld ist nicht abhängig vom Gesundheitszustand.

  1. Gesundheitsprüfung

Damit Versicherungsgesellschaften das Risiko für eine Versicherung bestimmen können, anhand dessen auch der Beitrag berechnet wird, wird bei einigen Versicherungen eine Gesundheitsprüfung verlangt. Diese muss der zukünftige Versicherte in Form von Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. So bekommen Versicherungen einen Einblick in den allgemeinen Gesundheitsstand und können Risiken, die zu einem frühzeitigen Tod, einer Berufsunfähigkeit, etc. führen, erkennen.

Gesundheitsprüfungen sind bei den Versicherungen zu finden, die die Person absichern, so wie die PKV, die Lebensversicherungen, die Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die Zusatzversicherungen zu der Krankenversicherung. Bei sehr hohen gewünschten Versicherungssummen kann zusätzlich auch ein ärztliches Attest eingeholt werden. Sollte bei einer Gesundheitsprüfung ein zu hohes Risiko für eine Leistungsforderung für die Versicherung herauskommen, dann kann die Gesellschaft einen Abschluss der Versicherung ablehnen.

  1. Glas

Glas gehört zum Hausrat, wird über die Hausratversicherung aber so nicht versichert. Wenn Versicherungsnehmer die Glasflächen mitversichern möchten, dann müssen sie dieses über eine Zusatzversicherung machen, die in der Kombination zu der Hausratversicherung als Glasversicherung angeboten wird. So können Fensterscheiben, das Glaskochfeld und alle weiteren Glassachen aus dem Hausrat abgesichert werden, wenn sie zerstört werden.

  1. Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist in der Privaten Unfallversicherung zu finden. Über sie wird die Leistungshöhe ermittelt, wenn nach einem Unfall ein bleibender Schaden aus diesem zurückbleibt. So sind in den Gliedertaxen alle Einschränkungen der Gliedmaßen aufgeführt und der daraus ergebene Prozentsatz, der die Höhe der Zahlung anhand der Gesamtversicherungssumme angibt.

  1. Grobe Fahrlässigkeit

Ist ein Schaden aufgrund einer grob fahrlässigen Handlung des Versicherten entstanden, dann kann die Versicherung die Schadensregulierung verweigern. Wann eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, das ist im BGB zugrunde gelegt worden und wird auf die einzelnen Versicherungsbereiche übertragen.

  1. Grundzulage

Bei der Riester-Rente wird eine Grundzulage für die förderberechtigten Personen gewährt. Die volle Grundzulage, die nur dann zu bekommen ist, wenn die Höhe des Mindesteigenbetrags erreicht wird, liegt bei 154 Euro.

  1. Hagelschäden

Ein Hagelschaden kann weitreichende und auch teure Folgen haben, daher bieten die Versicherungen hier bei ihren Versicherungen eine Absicherung an. Bei der Autoversicherung ist ein Hagelschaden in der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Bei einem Schaden an dem Wohngebäude oder an dem Hausrat können die Versicherungen für eine Schadensregulierung einstehen, wenn der Schaden direkt auf den Gegenstand durch den Hagel eingetroffen ist.

  1. Haftpflicht

Die Bezeichnung Haftpflicht steht dafür, dass eine Person für einen Schaden haftbar gemacht werden kann, die sie einer dritten Person zugefügt hat. Diese Haftung besteht in allen Bereichen. Daher bieten die Versicherungen auch unterschiedliche Bereiche der Haftpflichtversicherung an, die sich an dem Gebiet orientieren, in denen der Schaden sich ereignet hat. Private Haftpflicht für die Schäden, die im privaten Bereich entstanden sind, die Autohaftpflicht, für die Schäden, die mit dem Führen eines Fahrzeuges entstanden sind, die Hundehalterhaftpflicht, für die Schäden durch Hunde, etc.

  1. Heil- und Hilfsmittel

Bei der GKV fallen bei vielen gesundheitsfördernden Maßnahmen hohe Kosten für den Versicherten an, die er selber zu tragen hat. So sind bei Heilmitteln und auch bei Hilfsmitteln, wie Massagen, etc. immer 10 Prozent der Gesamtkosten selber zu tragen. Über eine freiwillige Zusatzversicherung kann dieses vermieden werden. Privat Versicherte brauchen, wenn sie einen entsprechenden Tarif vereinbart haben, indem dieses eingeschlossen ist, also mehr als den Basistarif haben, keine eigenen Kosten tragen.

  1. Heilpraktiker

Der Besuch eines Heilpraktikers wird den gesetzlich Versicherten Personen nicht von der Krankenversicherung bezahlt werden. Die Kosten müssen, wenn keine Zusatzversicherung besteht, selber getragen werden.

In der PKV ist eine Behandlung bei einem Heilpraktiker in dem Leistungsanspruch der Versicherung enthalten.

  1. Hinterbliebenenrente

Eine Hinterbliebenenrente kann eine Witwenrente sein, die gesetzlich geregelt ist, wenn der Ehepartner versterben sollte. Auch Kinder eines Verstorbenen können eine Waisen- bzw. Halbwaisenrente beziehen.

Über die privaten Absicherungen können Hinterbliebenenrenten als die Leistung der Lebensversicherung bezeichnet werden. Bei der Risikolebensversicherung, bei der nur das Risiko des Todesfalls versichert ist, bekommt der Hinterbliebene die Leistungsauszahlung in monatlicher Rentenform oder als Einmalzahlung.

  1. Hotelkosten

Ist das Haus, aufgrund eines Feuers, einem Leistungswasserschaden, etc. unbewohnbar und die Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung kommt für die Schadensregulierung auf, dann sind auch Hotelkosten für die Bewohner zu erhalten, die aufgrund des Schadens vorübergehend dort nicht leben können. Dauer und Höhe der Hotelkosten sind in den Verträgen, je nach Anbieter unterschiedlich, zu finden.

  1. Höhere Gewalt

Von Höherer Gewalt spricht man in Bezug zu den Versicherungen dann, wenn diese einen Schaden verursachen. So sind dieses Schäden, die von außen, unvorhergesehen und unabdinglich entstehen, versichert.

  1. Implosionen

In den neueren Verträgen zu der Hausratversicherung sind die Schäden, die durch eine Implosion, entstehen, abgedeckt.

  1. Individualversicherung

Mit einer Individualversicherung kann sich jede Person selber für eine Form der Absicherung entscheiden. Bei den Versicherungen, die individuell ausgesucht werden können, bei denen die Leistungen individuell bestimmt werden können und die somit nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, spricht man von diesen.

  1. Insassenversicherung

Die Insassenversicherung ist bei der KFZ-Versicherung zu finden. Hier werden die Insassen vor Folgen durch einen Schaden abgesichert. Geschieht zum Beispiel ein Unfall, bei dem der Insasse verletzt wird, dann kann eine Insassenversicherung weiteren Schutz anbieten, als die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.

  1. Invaliditätsabsicherung

Wenn nach einem Unfall eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung (= Invalidität) zurückbleibt, dann wird eine Leistung aus der Unfallversicherung gezahlt. Die Invaliditätssumme orientiert sich dabei an dem Grad der Beeinträchtigung, die anhand der Gliedertaxe ermittelt wird.

  1. Jahresarbeitsentgeltgrenze

In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ein Arbeitnehmer nicht zwingend versicherungspflichtig. Liegt das Jahreseinkommen über einem Satz, derzeit liegt dieser bei 49.950 Euro, dann kann die Versicherungspflicht nicht mehr bestehen. Der Arbeitnehmer kann bei einer höheren Jahresarbeitsentgeltgrenze selber entscheiden, ob er sich privat versichern möchte, oder aber freiwillig in der Gesetzlichen Krankenkasse verbleiben möchte. Für die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze gibt es Vorgaben, und auch nur dann, wenn die Grenze in drei aufeinanderfolgenden Jahren erreicht wird, momentan noch gültig, ist die Beitragspflicht erloschen.

  1. KFZ-Schutzbrief

Der KFZ-Schutzbrief ist eine Absicherung gegen eine plötzlich auftretende Panne im Straßenverkehr. Der, der einen Schutzbrief hat, der kann dann kostenfrei den Schadensservice nutzen, der einen Mechaniker stellt, wenn der Wagen fahruntauglich ist, diesen abschleppt, etc.

  1. KFZ-Versicherung

Die KFZ-Versicherung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Basis bildet die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, die einen Schaden dann reguliert, wenn der Versicherungsnehmer ihn an anderen Personen oder Gegenständen im Straßenverkehr zugefügt hat. Die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung bieten einen freiwilligen Schutz. Die Teilkaskoversicherung reguliert die Schäden, die am eigenen Fahrzeug durch andere Einflüsse, Tiere, Unwetter, etc. entstanden sind. Bei der Vollkaskoversicherung sind die eigen verursachten Schäden versichert.

  1. Kapitalbildende Lebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung sorgt nicht nur für eine Absicherung für den Todesfall, sondern darüber hinaus auch für eine Kapitalanlage, die zu Lebzeiten genutzt werden kann. Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist eine gute Möglichkeit, mit einem Vertrag für zwei Bereiche eine Absicherung aufzubauen.

  1. Karenzzeit

Die Bedeutung des Wortes Karenzzeit kann auch mit dem Wort Wartezeit übersetzt werden. Bei vielen Versicherungsverträgen ist eine Wartezeit einzuhalten, bis eine Leistung oder eine vollständige Leistung aus der Versicherung genutzt werden kann. Häufig wird eine Karenzzeit bei den Bereichen der Krankenversicherung angewendet.

  1. Kieferorthopädische Behandlung

Kosten für eine Kieferorthopädische Behandlung wird bei Kindern zum Teil von den Versicherungen, sowohl PKV, als auch GKV übernommen. Die GKV steht dann mit Zahlungen ein, wenn sie besonders erforderlich ist. Die PKV bietet bei einigen Anbietern die Übernahme an, bei anderen eingeschränkt, bei anderen gar nicht.

  1. Kinder

In der GKV sind Kinder über ein Elternteil in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert.

In der PKV muss für ein Kind eine einzelne Versicherung abgeschlossen werden.

  1. Kostenerstattungsprinzip

Das Kostenerstattungsprinzip kommt bei den Privaten Krankenkassen vor. Der Versicherte zahlt den Betrag für die Behandlungen aus der eigenen Tasche, legt die Abrechnung der Versicherungsgesellschaft vor und bekommt diesen Betrag dann ersetzt, nachdem die Versicherung die Abrechnung auch überprüft hat.

  1. Krankengeld

Krankengeld bekommen die Versicherten, auch Selbstständige, bei den gesetzlichen Kassen gezahlt, wenn eine ärztliche Bescheinigung zu einer Arbeitsunfähigkeit vorliegt. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter, dann aber tritt die Krankenkasse mit dem Krankengeld an diese Stelle. Die Höhe des Krankengeldes ist in Prozentsätzen an dem letzten Einkommen zu bemessen und beträgt maximal 70 Prozent von diesem. Krankengeld wird maximal für 72 Monate gezahlt. Sollte die Arbeitsunfähigkeit auch dann noch bestehen, sind die staatlichen Hilfen zu nutzen, damit der Einkommensausfall ausgeglichen werden kann.

  1. Krankenhaustagegeld

Ist nach einem Unfall ein stationärer Aufenthalt im Krankenhaus notwendig, dann kann ein Versicherter einer Privaten Unfallversicherung Krankenhaustagegeld bekommen, wenn dieses als Leistung in der Unfallversicherung eingeschlossen worden ist. Die Höhe und die Dauer kann je nach Vertrag und Wunsche des Versicherungsnehmers gestaltet werden.

  1. Krankenversicherung für Tiere

Kosten für eine ärztliche Behandlung auch für Tiere kann sehr schnell sehr teuer werden. Daher lohnt sich der Abschluss einer Krankenversicherung für Tiere gerade dann, wenn es größere Tiere sind. Der genaue Leistungsumfang kann selber bestimmt werden, sodass auch nur die Risiken versichert werden, die genutzt werden wollen. Die Beitragshöhe richtet sich nach den gewünschten Leistungen und nach dem Risiko, welches das Tier mit sich bringt. Dieses bedeutet, dass bei einem Hund zum Beispiel durch die Rasse und das Alter die Tarife unterschiedlich ausfallen können.

  1. Krankenzusatzversicherung

Damit die Leistungseinschränkungen der GKV ausgeglichen werden können, bieten sowohl die Privaten, wie auch die Gesetzlichen Anbieter Bausteine der Krankenzusatzversicherung an. Je nach Wunsch und Bedarf des Versicherten können so einzelne Bausteine für eine Leistungssteigerung sorgen. In den Bereichen der stationären und der ambulanten Behandlungen, der Ergänzungen zu der GKV, wie Kostenübernahmen für Sehhilfen, Verringerung der Zuzahlungen, etc., und auch im Bereich der Auslandskrankenversicherung sind die Zusatzversicherungen abzuschließen.

  1. Kriegsereignisse

Eine Versicherung wird Leistungen dann nicht gewähren, wenn diese im Zusammenhang mit Kriegen oder Inneren Unruhen entstanden sind. Diese kann bei einer Lebensversicherung sehr wichtig sein. Stirbt jemand, der eine Lebensversicherung abgeschlossen hat, in einem Krisengebiet, dann wird die Versicherung die genaue Todesursache auch klären wollen. Wenn ein Zusammenhang zu den Unruhen ausgeschlossen werden kann, dann wird die Lebensversicherungsgesellschaft den Vertrag erfüllen und den Hinterbliebenen den vereinbarten Betrag auch auszahlen.

  1. Kurkosten

IN der PKV ist eine Kostenübernahme für ambulante Kuren in vielen Versicherungsangeboten zu finden. Die genaue Gestaltung ist hier aber sehr unterschiedlich. Meist wird hier mit dem Erstattungsprinzip gearbeitet, sodass der Versicherungsnehmer erst in Vorkasse treten muss, die Kosten dann aber hinterher, je nach Leistungskatalog, erstattet bekommt.

  1. Kündigung

Ein Versicherungsvertrag kann zum Ende einer Laufzeit fristgerecht gekündigt werden. Tritt dann ein Schaden ein, dann braucht die Versicherung keine Leistungen mehr geben. Eine Versicherung, die zum Ende nicht gekündigt wird, die kann stillschweigend um die gleiche Vertragslaufzeit verlängert werden, wenn dieses in den Vertragsbedingungen festgehalten worden ist. Dieses ist bei den Sachversicherungen, wie der Hausratversicherung, etc. häufig der Fall.

Eine außerordentliche Kündigung kann genutzt werden, wenn die im Vertrag festgehaltenen Bedingungen vorliegen. Eine außerordentliche Kündigung durch die Versicherung kann bei nicht eingehaltenen Zahlungsverpflichtungen erfolgen.

Von einer Kündigung der Vorsorgeversicherungen sollte abgesehen werden, da dieses immer mit einem finanziellen Verlust verbunden ist. Es wird dann der Rückkaufswert der Versicherung ausgezahlt, der in den ersten Jahren aber wegen der Aufrechnung der Bearbeitungskosten dann sehr gering ausfallen kann.

  1. Kündigung der KFZ-Versicherung

Eine Kündigung der KFZ-Versicherung kann nur zum Ende der Vertragslaufzeit, meistens ist dieses mit dem Ende des Kalenderjahres gleichzusetzen, erfolgen. Die Kündigung muss schriftlich bis zu einem Monat vor Ende dieser Zeit bei der Versicherung eingehen. Wichtig ist es, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung gilt und daher ein neuer Versicherungsschutz nachgewiesen werden muss.

Nach einem Schadensfall kann die Versicherung innerhalb eines Monats, nach dem die Versicherung diesen reguliert hat, gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung seitens des Versicherungsnehmers ist auch bei der Beitragsanpassung möglich, auch hier gilt wieder eine Frist von einem Monat, nachdem diese mitgeteilt worden ist.

  1. Laufzeitrabatt

Bei Versicherungsverträgen, die den Sachversicherungen zuzuordnen sind, bieten die Gesellschaften den Kunden, die sich lange an einen Anbieter binden, einen Rabatt an. So sind die Versicherungsverträge, die länger abgeschlossen werden mit günstigeren Beiträgen zu bekommen, als es bei einem Einjahresvertrag vorgesehen ist.

  1. Laufzeitveränderungen

Bei den Lebensversicherungen kann die Laufzeit auf vielen Wegen verändert werden. Möchte der Versicherungsnehmer die Leistungszahlung erhöhen, dann kann so eine Verkürzung der Zahlungslaufzeit erreicht werden. In den Jahren, nachdem die Zahlungen komplett eingegangen sind, ist die Versicherung somit eine beitragsfreie Versicherung.

Auch die Verlegung des Ablaufdatums ist eine Möglichkeit, die Laufzeit zu verändern. So kann länger, oder auch kürzer die Leistung in Anspruch genommen werden. Bei diesen Veränderungen muss der Versicherungsnehmer aber mit zusätzlichen Kosten rechnen.

  1. Lebensversicherung

Der Bereich der Lebensversicherungen ist sehr groß. In der ersten Linie soll mit der Lebensversicherung dafür gesorgt werden, dass das Risiko Tod versichert ist. Die Hinterbliebenen des Versicherungsnehmers bekommen nach dem Tod die vereinbarte Versicherungsleistung ausgezahlt. Es sind viele Varianten möglich, die zusätzlich zu der Todesfallleistung genutzt werden können. So kann auch im Erlebensfall eine Kapitalausschüttung erfolgen, wenn eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen wird. Auch eine Kombination aus Lebensversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung oder Unfallversicherung ist möglich.

Genauso unterschiedlich können die Geldanlagen der Beiträge zu der Versicherung sein. Grundlegend sollte das Geld sicher sein, damit den Hinterbliebenen auch eine sichere Leistung gewährt werden kann.

  1. Leistungsanpassung

Die Leistungsanpassung ist gleichzusetzen mit der Beitragsanpassung. Wenn die Leistungen einer Versicherungsgesellschaft ansteigen, weil bei einer Krankenversicherung mehr Menschen krank sind, dann werden auch die Beiträge angehoben werden müssen, damit dieses ausgeglichen werden kann.

  1. Leistungsanspruch

Unter dem Leistungsanspruch versteht man allgemein, dass die Leistungen, die vertraglich vereinbart worden sind, auch genutzt werden können.

Spezieller gesagt besteht bei den Versicherungen, die eine Leistungsdeckung für einen Schaden anbieten, auch der Anspruch, dass dieser dann, wenn er vorliegt auch reguliert. Bei den Krankenversicherungen sind die Leistungen vereinbart und dann, wenn der Versicherte in Vorkasse tritt, dann kann er den Leistungsanspruch der Versicherungsgesellschaft fordern, wenn er einen Beleg über die genutzten Leistungen, Behandlungen, etc. bei der Versicherung einreicht.

  1. Leistungsdauer

Die Leistungsdauer einer Versicherung beschreibt die Laufzeit der Versicherung. Während dieser Zeit besteht Versicherungsschutz und der Anbieter muss dann die Leistungen, wenn sie vereinbart sind, auch geben.

Einige Versicherungen bieten auch eine Leistungsdauer über die Laufzeit hinaus an. So zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann auch noch Leistungen aus, wenn während des Versicherungsschutzes eine Berufsunfähigkeit eingetreten ist, die Versicherungszeit abgelaufen ist, eine Leistungsbezugszeit aber auf längere Zeit ausgelegt wurde.

  1. Mallorca-Police

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzoption zu der KFZ-Versicherung und für die Menschen sinnvoll, die im Ausland einen Mietwagen fahren möchten. Auch im europäischen Ausland ist die Absicherung bei einem Mietwagen in Bezug auf die Versicherung in vielen Fällen nicht so weitreichend, dass noch nicht einmal der Haftpflichtanspruch umfangreich abgesichert ist, dass der Versicherte auch abgesichert ist. Über die Mallorca-Police kann ein Schutz erlangt werden, der sich auf alle Bereiche ausdehnt.

  1. Marderbiss

Wenn ein Marder am Fahrzeug einen Schaden zufügt, dann ist dieser über die Teilkaskoversicherung der KFZ-Versicherung abgedeckt. Bei einigen Versicherungen sind die Leistungen hier zu beachten, da eine Absicherung nur dann vorliegt, wenn der Schaden direkt durch den Marder verursacht worden ist. Ein angefressenes Kabel ist so versichert, das defekt dazugehörige Teil dann aber nicht.

  1. Maschinen

Unternehmen, die mit Maschinen arbeiten, die sollten auch für diese eine Absicherung suchen. Nicht nur dann, wenn die Maschinen zerstört werden, können diese zu Kosten führen, sondern auch dann, wenn die Maschinen für einen Schaden verantwortlich sind, kann eine Versicherung nützlich sein. Eine Maschinenversicherung sollte daher als eine der Firmenversicherungen genutzt werden.

  1. Mehrbettzimmer

Ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus unumgänglich, dann kann die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer zu großen Problemen führen. Kranke Personen, die lieber alleine sein wollen und im Krankenhaus so eine ruhige Zeit verbringen möchten, die können das mit der stationären Zusatzversicherung erlangen. Privatpatienten und auch gesetzlich Versicherte können über die Zusatzversicherung bessere Leistungen im Krankenhaus erhalten, welches nicht nur die Unterbringung in einem Einzelzimmer, falls eins frei ist, miteinschließt.

  1. Meldepflicht

Versicherungsnehmer unterliegen der Meldepflicht. So müssen alle Dinge, die mit der Versicherung im Zusammenhang stehen, auch der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Dieses kann eine veränderte Ausgangslage sein, die ein erhöhtes oder verringertes Risiko nach sich zieht oder auch eine Namens- oder Adressänderung ist meldepflichtig.

  1. Mietausfall

Liegt an einem vermieteten Gebäude ein Schaden vor, der über die Gebäudeversicherung reguliert wird, der dazu führt, dass die Mieter eine Mietminderung geltend machen können, oder die Mieter ganz ausgezogen sind, dann kann die Gebäudeversicherung auch den Mietausfall übernehmen, der den Immobilienbesitzern entstanden ist.

  1. Mindestprämie

Mindestprämien werden bei den Versicherungsgesellschaften im Vorfeld festgelegt und wird an dem Risiko bemessen. Sollte bei einer individuellen Berechnung für einen Versicherungsvertrag die Mindestprämie nicht erreicht werden, dann ist dennoch dieser Beitrag zu zahlen, da dieser nicht unterschritten werden darf. So ist es bei Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen, bei denen viele Gesellschaften einen Mindestbetrag festlegen.

  1. Mindesteigenbetrag

Um bei der Riester-Rente die volle staatliche Unterstützung zu bekommen, müssen die Versicherten pro Jahr einen Mindestbetrag in den Versicherungsvertrag einzahlen. Die Höhe wird an dem Einkommen des letzten Jahres berechnet und sollte von diesem 4 Prozent betragen. Nur wenn diese Summe erreicht wird, dann lassen sich die Zuschüsse vom Staat auch für das laufende Jahr beziehen.

  1. Mindestversicherungsdauer

Bei vielen Versicherungen wird im Vorfeld eine Mindestversicherungsdauer festgelegt. So sind die Beiträge zu den Versicherungen den Versicherungsgesellschaften für einen bestimmten Zeitraum sicher, sodass auch Leistungsansprüche in der Laufzeit nicht allzu sehr ins Gewicht fallen.
Manchmal ist mit der Mindestversicherungsdauer auch die Wartezeit gemeint, bis eine Leistung von der Versicherung bezogen werden kann.

  1. Mitversicherte Person

Im Bereiche der Sachversicherungen wird es den Kunden seitens der Versicherungsgesellschaft angeboten, dass ein Versicherungsnehmer auftritt und dieser auch ander Personen, Familienangehörige, mit in die Versicherung aufnehmen kann. So besteht auch für die mitversicherten Personen ein Versicherungsschutz, ohne dass ein eigener Vertrag notwendig ist. Allerdings wird dann, wenn eine Versicherung mehreren Personen einen Versicherungsschutz gewährt, der Versicherungsbeitrag erhöht werden, da sich das Risiko auch dementsprechend erhöht. Ein Beispiel ist hier die Haftpflichtversicherung, die als Familienversicherung genutzt wird oder Mitfahrer bei der KFZ-Versicherung.

  1. natürliche Garantiezeit

Die natürliche Garantiezeit findet bei der Rentenversicherung eine Anwendung. So kann bei bestimmten Rentenversicherungen zwischen den Vertragspartner vereinbart werden, dass wenn der Versicherte das Rentenalter erreicht auch die eingezahlten Beiträge in Form von monatlichen Rentenzahlungen zurückgezahlt werden. Auch dann, wenn der Versicherte vor dem Ablauf des Auszahlungsendes versterben sollte. Würde der Tod allerdings schon vor dem Eintritt in das Rentenalter eintreffen, dann kann dieses nicht auf die Hinterbliebenen übergeben werden und ein Anspruch auf die geleisteten Zahlungen würde verfallen.

  1. Neubauwert

Eine Gebäudeversicherung sollte man im ersten Schritt immer in der Höhe des Neubauwertes abschließen. So sind erst einmal alle Kosten, die sich in der Immobilie befinden, auch gedeckt. Sollten dann nach und nach Renovierungen oder Sanierungen stattfinden, dann kann der Neubauwert durch den aktuellen Gebäudewert ersetzt werden.

  1. Neupreisentschädigung

Für Versicherungsnehmer der KFZ-Versicherung, die als Erstbesitzer einen Neuwagen versichert haben, kann ein Bonus bei einem Totalschaden des Fahrzeugs angeboten werden. Denn hier kann die Versicherung eine Neupreisentschädigung gewähren, und nicht wie sonst nur den aktuellen Wert des Fahrzeuges ersetzen.

  1. Neuwert

Bei den Sachversicherungen ist es nicht der Neuwert der versicherten Gegenstände, die durch die Versicherung ersetzt werden, sondern der aktuelle Zeitwert wird ausgezahlt. Dazu wird von der Versicherungsgesellschaft eine Tabelle genutzt, die über den Neuwert, abzüglich des Alters, dem Verschleiß, etc. den aktuellen Wert ermitteln können.

Um den Neuwert zu belegen, sollten die Kaufdokumente aufbewahrt werden.

  1. nichteheliche Lebenspartner

Nicht nur Eheleute sind als mitversicherte Personen anzusehen, sondern in der heutigen Zeit auch die nichtehelichen Lebenspartner. Wohnen beide Personen in einer gemeinsamen Wohnung, dann kann bei der Haftpflicht- und auch bei der Hausratversicherung eine Versicherungspolice genutzt werden. Die Kündigung einer Police, wenn im Vorfeld zwei bestanden haben, ist nur Ehepartnern erlaubt, die nach der Heirat eine, die, die zuletzt abgeschlossen worden ist, außerordentlich kündigen können.

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