Kostenloses Wertpapierdepot eröffnen

Ähnlich wie bei einem kostenlosen Girokonto werben die Banken auch im Bereich Wertpapierdepot um neue Kunden. Sie bieten Vorteile und Prämien an, wenn das Wertpapierdepot übertragen wird, und kommen auch Neukunden, die erstmals Geld in Aktien investieren möchten, mit verlockenden Angeboten entgegen. Was gilt es zu beachten, wenn ein kostenloses Wertpapierdepot eröffnet werden soll und worauf sollte besonders geachtet werden, wenn man ein solches Depot unterhält?

Wichtige Punkte zum Depotwechsel
Durch die Möglichkeit, online nach günstigen Angeboten zu suchen, könnte auch der Wechsel zu einem anderen Anbieter für Wertpapierdepots möglich sein. Es lohnt sich auf jeden Fall, regelmäßig die Höhe der Gebühren und Kosten zu überprüfen, die der derzeit genutzte Anbieter in Rechnung stellt, denn sie könnten von einem anderen Anbieter unterboten werden. Je nachdem, wie hoch die Anlagewerte sind, können sich diese Gebühren deutlich bemerkbar machen, aber im Prinzip ist jeder Euro unnötig, der zu viel bezahlt wird. Um die einzelnen Angebote miteinander zu vergleichen, ist der Depot Vergleichsrechner genau das richtige Instrument. Hier sind nach Anbieter sortiert alle Depot- und Verwaltungsgebühren und natürlich auch die Ordergebühren aufgelistet, die berechnet werden. Darüber hinaus möchte man auch das Leistungsangebot der Bank oder des Onlinebrokers kennen, bevor man sein Wertpapierdepot dorthin überträgt. Dieses ist wichtig, um herauszufinden, ob der Anbieter zum eigenen Anlageverhalten passt. Außerdem ist in einem Depot Vergleich zu lesen, ob besondere Angebote beworben werden oder ob es sogar Flatrates bei Wertpapieren gibt, die im Interesse des Anlegers stehen.

Ob Wechsel oder Neueinrichtung – die Kosten für das Depot
Wer schon ein Depotkonto unterhält, kennt bereits die Voraussetzungen und die möglichen Kosten, die auf den Anleger zukommen. Da diese zum Teil sehr erheblich schwanken können und je nach Anlagevolumen berechnet werden, lohnt sich ein Vergleich besonders. Es sollte vor dem Wechsel überprüft werden, ob jährliche Grundgebühren anfallen oder ob der Anbieter sogenannte volumenabhängige Entgelte in Rechnung stellt. Besonders wenn mehrere Aufträge erteilt werden, ist die Frage nach den Kosten für die Ordererteilung wichtig. Beim Wechsel sollte man sich erkundigen, wie das Fondsangebot aussieht und ob die Depotführung ausschließlich online oder auch mit Ansprechpartner nutzbar ist. Nach Klärung dieser Voraussetzungen kann das neue Depot eröffnet werden, die nötigen Unterlagen kann der Anleger entweder per Post anfordern oder online auf der Webseite des Anbieters herunterladen. Eventuell bietet der neue Anbieter auch einen Wechselservice an, wenn nicht, kann jeder seine Wertpapiere natürlich auch selbst übertragen. Dafür darf der Anbieter keine Gebühren verlangen, das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil XI ZR 200/03 bereits im Jahre 2003 entschieden. Außerdem gilt eine Übertragung steuerlich nicht als Verkauf, sondern als Depotübertragung ohne Gläubigerwechsel.