Vor allem Anleger, die ihr Geld in Aktien und Wertpapiere investieren, werden mit dem Begriff „Depot“ konfrontiert, obwohl sie wahrscheinlich nicht wissen, worum es sich bei diesem Begriff eigentlich genau handelt. Im Prinzip ist ein Depot nichts weiter, als ein gesondertes Konto, das von der Bank zum Abwickeln aller Geschäfte rund um Wertpapiere geführt wird. Investmentfonds verwenden statt Depot den Begriff „Anlagekonto“.
Wie Wertpapiere korrekt verwahrt und verwaltet werden, ist gesetzlich genau geregelt. So dürfen nur dann von Kreditinstituten oder anderen Finanzdienstleistern angeboten werden, wenn sie das Depotgeschäft, die Vermittlung von Abschlüssen oder die Verwaltung des Finanzportfolios ausdrücklich anbieten.
Diese Depotkonten können, ebenso wie Girokonten, in Form eines Einzelkontos oder eines Gemeinschaftskontos geführt werden. Allerdings muss bei einem Gemeinschaftskonto vorher festgelegt werden, ob der Inhaber allein über das Konto verfügen oder eine gemeinschaftliche Verfügung erfolgen soll. Auf dem Depotkonto werden aber nur diejenigen Buchungen geführt, welche die Wertpapiere betreffen. Alle Geldgeschäfte, auch diejenigen zum Kauf von Anteilen, werden vom Girokonto aus erledigt.
Normalerweise führt die Bank Wertpapiere nur in Form eines virtuellen Kontos. Damit erleichtert sich die Verwaltung des Depots erheblich. Denn die entsprechenden Urkunden müssen nicht mehr tatsächlich hin und her geschickt, die Kontobewegungen werden nur in den jeweiligen Konten von Verkäufer und Käufer festgehalten.
Im Prinzip gibt es vier Arten von Wertpapierdepots:
Das Eigendepot enthält die Wertpapiere aus dem Eigenhandel der Bank.
Im Fremd-, Ander- oder Treuhanddepot befinden sich Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften. Besitzer des Depotinhalts ist der Kunde der Bank.
Im Pfanddepot werden alle verpfändeten Wertpapiere des Kunden gebündelt.
In einem Sonderpfanddepot sind die beschränkt verpfändeten Wertpapiere der Kunden gesammelt. Mit dem Depotbestand wird nur bis zu dem Betrag gehaftet, der erforderlich ist, um die Verpflichtungen bedienen zu können.
Im Normalfall verlangt die Bank von ihren Kunden für die Eröffnung eines Wertpapierdepots auch Depotgebühren. Diese richten sich üblicherweise nach der Höhe und der Art der Wertpapiere, die in dem Depot verwaltet werden sollen. Bei verschiedenen Direktbanken, aber auch bei Fondsgesellschaften fallen für das Führen eines Depots keine Gebühren an.
Gesetzlich ist die Bank dazu verpflichtet, dem Kunden mindestens einmal pro Jahr einen Kontoauszug über das Depot zuzuschicken. Üblicherweise geschieht das am Jahresende. Normalerweise richtet sich das Geschäftsjahr ja auch nach dem Kalenderjahr. Dadurch hat der Kunde auf einen Blick eine komplette Übersicht über die Wertentwicklung eines kompletten Kalenderjahres.