Das Girokonto als Pfändungsschutzkonto

Das Girokonto ist ein für Bankkunden von der Bank angelegtes Kontokorrentkonto. Angestellte, Arbeiter aber auch Pensionisten können es haben und darüber etwa Abbuchungen automatisiert vornehmen. Voraussetzung ist meist ein monatlicher fixer Eingang! Das Girokonto weist daher einen Kreditrahmen meist in der Höhe des dreifachen monatlichen Einkommens auf. Einmal jährlich sollte es Positiva zeigen. Kurzfristige Liquiditätsprobleme lassen sich leicht mit einem Girokonto lösen. Doch Vorsicht: Wie ein aktueller Test unter Finanzdienstleistern zeigte, können Dispozinsen einen Kredit schnell verteuern lassen. So hebt etwa die Volksbank Braunlage fast 15 Prozent an Zinsen ein! Aber das Girokonto kann noch mehr außer kurzfristige Liquiditätsengpässe retten:

Girokonto auf ein Pfändungsschutzkonto ändern lassen

So kann etwa darauf für 14 Tage ein Zugriff verwehrt werden oder das Girokonto kann auf ein Pfändungsschutzkonto geändert werden. Dieses Konto hat nämlich den „Charme“, dass man noch rund 1.000,- Euro seines Einkommens nutzen darf. Ab dem neuen Jahr soll das dann die einzige Variante sein, wie man sich vor der Pfändung hüten kann. Doch auf alle Fälle weist dieses Konto eine Schufa-Notiz auf. Gut bedient bei Girokonten ist man bei ING-DiBa. Neben einer kostenlosen Kontoführung gewährt sie Studenten zusätzlich noch 100 Euro!

Vergleich von Girokonten

Aber auch keine Kontoführungsgebühren fürs Girokonto verrechnet die Postbank. Außerdem kann man da noch mit 55 Euro Startguthaben rechnen. Dieselben Leistungen bekommt man auch von der Sparda Bank Berlin. Die Deutsche Kreditbank lädt aufs Girokonto 1,65 Prozent Guthabenzins ab dem ersten Euro. Auch sind die verbuchten 7,90 Prozent Dispo-Zins niedrig.