Das Girokonto für jedermann wird gesetzliches Grundrecht

Die EU hat neue Richtlinien für die Führung und das Recht auf den Besitz eines Girokontos entwickelt. So ist fortan ein Girokonto mit den Grundrechten eines jeden Bürgers unmittelbar verankert. Über diese Regelung verschafft man dem Kunden eine zusätzliche Erleichterung, beliebig verschiedene Konten miteinander zu vergleichen, um sich das beste Angebot zu sichern, das auf die eigenen Grundbedürfnisse hin ausgerichtet ist. Unabhängigkeit von der eigenen Bonität, dem Einkommen oder dem Status ist es Ihnen möglich, in Zukunft ein Girokonto zu führen. Studenten, Zeitarbeiter sowie Arbeits- und Wohnungslose blicken im Zusammenhang mit diesen Neuigkeiten erwartungsvoll in die Zukunft.

Beschluss über Girokonten vom 4. April 2014 in der Empfehlungsphase
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt existiert lediglich eine Empfehlung, die nur zu Teilen greift. Dieses Verhalten vonseiten der Banken hat in den letzten Jahren zu mehr als einer Million Bürger geführt, die über kein ordentliches Basiskonto verfügen. Das Mieten einer Wohnung, ein Telefonvertrag oder aber Internetzugang und Versicherungen sind zumeist an ein Lastschriftenverfahren und ein Konto. Dem Betroffenen entstehen auf diese Weise zahlreiche Schwierigkeiten. Mit dem 4. April diesen Jahres setzte das Parlament diesem unhaltbaren Zustand ein Ende und erklärte den Beschluss für rechtsgültig.

Günstiges Girokonto und faire Basisdienstleistungen für alle!
Achtung: Versperrt eine Bank die Eröffnung eines Kontos, gilt es, weiterhin Geduld aufzubringen. Die Banken selbst haben bis zu 24 Monate Zeit, um diesen Beschluss in die eigenen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Mittlerweile bieten jedoch zahlreiche Geldinstitute Girokonten für jedermann zu ordentlichen Konditionen. In diesem Zusammenhang empfehlen sich umfassender Vergleich sowie eine ehrliche und wahrheitsgemäße Standpunktanalyse mit Hinblick auf die Eröffnung oder das Beantragen eines Girokontos.

Hat die Bank die gesetzlichen Forderungen bereits umgesetzt, eröffnet sie jedem Kunden die Basisleistungen eines Girokontos. Zu diesen Basisleistungen gehören eine EC-Karte, mit der Sie in der Lage sind, bargeldlos zu zahlen sowie die Möglichkeit, Überweisungen zu tätigen und Geld am Automaten von Ihrem Girokonto abzuheben. Um die allgemeine Transparenz der Gebühren eines Finanzdienstleisters offensichtlicher zu gestalten, halten allgemeingütige Standards Einzug. Ein späteres, böses Erwachen und hohe Gebühren gehören der Vergangenheit an.