Die Gebühren bei einem Girokonto

Die Frage, welche Gebührensätze die einzelnen Banken haben, stellt sich immer wieder. Die Tatsache, dass verschiedene Geldinstitute verschiedene Forderungen an ihre Kunden haben, macht die Auswahl nicht leichter. Hier heißt es immer wieder: Vergleiche anstellen.

Dürfen Banken überhaupt Gebühren erheben?
Hier ist die Rechtslage zunächst eindeutig. Geldinstitute dürfen Gebühren von ihren Kunden verlangen. Doch auch wiederum nur für die Leistungen, die nicht grundsätzlich kostenfrei sind. Diese Leistungen sind gesetzlich festgelegt. Ganz wichtig ist beispielsweise, dass ein Kunde ein Konto einrichten und auch wieder kündigen/auflösen kann, ohne dass er dafür etwas bezahlen muss.

Wo kann man die Gebührensätze erfahren?
Die Bank ist ein Geschäftspartner. Sie muss ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) offenlegen, so, wie es für jeden Handelspartner Pflicht ist. Der Kunde bekommt sie spätestens bei Abschluss eines Girokontos zur Information. Allerdings kann man sie sich auch im Vorhinein von der Bank seiner Wahl geben lassen. Oft hängen sie auch im Schalterraum aus. Natürlich kann man sie in der Regel auch online ermitteln. Zu den Geschäftsbedingungen gehören auch die Verzeichnisse über die Preise und Gebühren der Banken sowie über die Leistungspalette.

Darf die Bank die Gebühren ändern?
Eine Bank darf ihre Preisvorstellungen korrigieren und entsprechend abändern. Der Kunde kann also danach für einzelne Dienstleistungen seines Instituts mehr oder weniger zur Kasse gebeten werden. Um Allgemeine Geschäftsbedingungen abzuändern, muss keine Bank ihre Kunden hinzuziehen, um nach deren Einverständnis zu fragen. Sie darf sie von sich aus modifizieren.

Gibt es gesetzliche Vorgaben?
Wenn die Bank Modifizierungen ihrer Geschäftsbedingungen vornimmt, muss sie Rechtsvorschriften beachten. Der Kunde muss wenigstens 2 Monate vor den Abänderungen darüber benachrichtigt werden. Er muss auch ausdrücklich in Kenntnis gesetzt werden, dass er nun ein bestimmtes Recht in Anspruch nehmen kann. Er darf jetzt nämlich eine fristlose Kündigung seines Girokontos vornehmen. Dadurch dürfen ihm auch keine Kosten entstehen. Außerdem muss die Bank den Kunden darüber aufklären, was es bedeutet, wenn er nicht reagiert. Das heißt im rechtlichen Sinn, dass er allen Abänderungen zustimmt und die neuen Bedingungen akzeptiert.

Gibt es auch Unklarheiten?
Zwischen Banken und ihren Kunden kommt es immer wieder zu strittigen Fragen. Geldhäuser erheben Gebühren, die nach Ansicht der Verbraucher nicht erhoben werden dürfen. Dabei ist die rechtliche Situation nicht immer klar. Für solche Fälle gibt es Schlichtungsstellen der Banken und Sparkassen. Eine Auflistung dieser Anlaufpunkte ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Dies ist eine Kontrollbehörde in Fragen der Kreditwirtschaft. Wer sich an sie wendet, erhält kostenlose Hilfe. Lediglich Ausgaben für Portogebühren oder Kopierkosten müssen selbst getragen werden.