Einlagensicherung bei Girokonten

Wer einer Bank sein Geld anvertraut, möchte dafür auch eine Sicherheit haben. Insbesondere seitdem vor einigen Jahren Banken im Gespräch waren, die Geldeinlagen von Kunden nicht zurückzahlen konnten, weil sie durch eigenes Verschulden praktisch pleite waren, ist das ein großes Thema. In Deutschland gibt es zwei Gesetze, die Sparern und Anlegern garantieren sollen, dass dies nicht mehr vorkommen kann. Die sogenannte „Einlagensicherung“ sorgt dafür, dass jeder Kunde sein angelegtes Geld zurückbekommt, sollte die Bank zahlungsunfähig sein oder Insolvenz anmelden müssen. Neben dem Einlagensicherungsschutz ist das Kreditwesengesetz das zweite Gesetz, dass zum Schutz der Kunden aktiv ist. Da diese beiden Sicherungseinrichtungen gesetzlich verankert sind, kommt jeder Bankkunde in den Genuss. Bei den eigenen Sicherungssystemen der Banken kann sich ein Vergleich lohnen, wie sich auch der Vergleichsrechner zur Gegenüberstellung der Angebote für die Girokonten lohnt.

Der Einlagensicherungsschutz
Der Einlagensicherungsschutz gilt für Sparbücher oder Sparbriefe, für Termingelder, Schuldscheine und Girokonten. Diese werden im Zusammenhang mit der Einlagensicherung auch Sichteinlagen genannt. Daneben ist das Kreditwesengesetz in Kraft, dass die Insolvenzen von Banken verhindern soll. Es sorgt ebenso wie das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz gemäß EU-Richtlinien für den Schutz der Anleger. Diese Sicherungseinrichtungen garantieren Kontoinhabern und Bankkunden in Deutschland, dass ihre Einlagen zu 100 %, jedoch bis maximal 100.000 Euro je Kontoinhaber/Anleger geschützt sind. Neben diesen gesetzlichen Schutzmechanismen haben viele Banken zusätzliche eigene Sicherungssystem entwickelt und bieten diese ihren Kunden an. Dieser Schutz kann unterschiedlich ausfallen und wird deshalb bei den Angeboten für Girokonten oder Geldanlagen explizit erwähnt.

Sicherungssysteme neben der Einlagensicherung bei Girokonten
Die zusätzlichen Sicherungssysteme der Banken beruhen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Namhafte deutsche Banken haben sich im Rahmen einer solchen Einlagensicherung verbündet und zahlen jeweils in diesen Garantiefonds ein. Die Höhe dieser Beiträge hängt vom Umsatzvolumen der Banken ab. Bei den Sparkassen wird sie auf Basis von Darlehen und Zuschüssen gewährt, sollte das nicht ausreichend sein, greifen Fonds von Landesbanken und Girozentralen. Reicht dies immer noch nicht aus, um die Gelder der Kunden abzusichern, tritt der überregionale Sparkassenunterstützungsfond ein, damit die Bankkunden geschützt sind. Da seit 2009 die 10 %-ige Verlustbeteiligung gestrichen wurde, müssen Bankkunden heute keinen Eigenanteil mehr zahlen, sollte ihre Bank pleite sein. Jeder Kontoinhaber und Anleger erhält alles, was er eingezahlt und angelegt hatte, zurück.