Nach dem Urlaub das Girokonto überprüfen

Aus dem Urlaub zurückgekommen, nimmt man in aller Regel gut erholt seine Alltagsroutine wieder auf. Natürlich steht an erster Stelle die Erwerbstätigkeit und das Kümmern um Haus und Hof. Doch auch die Finanzen müssen wieder überprüft werden. Kamen Rechnungen ins Haus geflattert, was ist sofort zu bezahlen und was kann auf Termin gelegt werden?

Kontobewegungen überprüfen
Vor allem ist es sehr wichtig, recht kurzzeitig nach der Heimkehr aus den Urlaubsgefilden sehr intensiv die Bewegungen auf dem Girokonto anzusehen. Darauf macht die Deutsche Kreditwirtschaft ausdrücklich aufmerksam, und nicht zu Unrecht. Vor allem wenn man sich auf ausländischem Boden befindet, sind Girocard und Kreditkarte die idealen Zahlungsmittel. Es ist eben praktisch, per Chipkarte seine Beträge zu begleichen und nicht ständig eine Brieftasche voller Scheine und einen Geldbeutel voller Eurostücke oder Fremdwährung mitzuführen. Die beliebtesten Situationen, bei denen die Karten zum Einsatz kommen, sind der Halt an der Zapfsäule, das Nutzen gastronomischer Angebote und das Eindecken mit alltäglichem Bedarf im Supermarkt oder beim Discounter. Hierbei sollten die Belege unbedingt aufgehoben werden.

Prüfen statt glauben
Ob die Summen, die per Kartenzahlung beglichen werden sollten, tatsächlich mit den Kontobewegungen übereinstimmen, kann nur festgestellt werden, wenn man akribisch alles vergleicht. Schon mancher Urlaubsheimkehrer stellte fest, dass nicht alles deckungsgleich war. Ganz wichtig: Sofort alles, was nicht stimmt, bei der Bank angeben! Sollten sogar Beträge auftauchen, die man gar nicht selbst abbuchen ließ, dann ist die Sperrung des Kontos der einzig richtige Weg.

Verlust der Karte während des Urlaubs
Auch während des Urlaubs können leider Unannehmlichkeiten entstehen, wenn man seine EC-Karte verliert oder wenn sie entwendet wird. In diesem Fall gilt ebenso: Sofort eine Sperrung erwirken. Eigens für solche Fälle halten die Bankinstitute eine Nummer bzw. eine Hotline bereit, bei der man das machen lassen kann. Nur so wird gewährleistet, dass ein unehrlicher Finder oder dreiste Diebe mit der Karte nichts anfangen können. Die entsprechenden Telefon-Nummern werden den Bankkunden normalerweise bei Eröffnung des Girokontos mitgeteilt, aber natürlich sind sie auch auf der Web-Seite der Institute zu finden.

Wem das Missgeschick in Deutschland passieren sollte, der man sich unter der Nummer 116 116 bundesweit telefonisch melden und eine Sperrung erwirken. Sollte man die Karte selbst verlegt oder verloren haben und sie findet sich wieder, dann kann man sie bei der Bank auch wieder freischalten lassen.