Neuer Gesetzesentwurf zu Dispo-Krediten

Wer kennt ihn nicht: Den Dispo-Kredit als hilfreiche Überbrückungsmaßnahme, wenn’s mal eng wird. Er ist einfach praktisch und viele Bankkunden finden ihn unverzichtbar. Doch er ist auch extrem teuer und deshalb verbraucherunfreundlich. Jetzt gibt es einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, der Verbesserung verspricht. Das neue Gesetz soll den Schutz des Verbrauchers vor unangemessen hohen Zinszahlungen bei Nutzung des Dispositionskredits gewährleisten.
Wie ist die Situation?

Tatsächlich betrifft die Frage des Dispo-Kredites einen Großteil der Bankkunden, die ja normalerweise ein Giro-Konto haben. Sobald man nämlich eins eröffnet, greift die Bank in aller Regel zu ihrem Routine-Verfahren: Der Neukunde erhält sofort die Überziehungsmöglichkeit seines Kontos, und zwar bis zum dreifachen Wert dessen, was in schöner Regelmäßigkeit auf seinem Konto eingeht. Dieser Überziehungskredit ist ein Teil des Vertrages, den der Kunde mit der Bank eingeht, was ja auch zunächst nicht zu dessen Nachteil ist. Doch dann kommt der Punkt, an dem die Bank extrem gut verdient: Bei Überziehung werden sehr hohe Zinssätze fällig, die bei den meisten Banken den Zinssatz von ganz normalen Verbraucherkrediten übertreffen. Zehn Prozent und mehr sind an der Tagesordnung. Das ist Verbraucherschutzorganisationen schon lange ein Dorn im Auge. Das Unverständnis steigert sich umso mehr, je weniger Zinsen die Banken ihrerseits den Kunden bei Guthaben gewähren.
Hohe Nutzungsrate

Der Dispo-Kredit wird in deutschen Landen in hohem Maß in Anspruch genommen. Die Bundesbürger mögen ihn. Zehn Prozent schreiben auf ihrem Giro-Konto ständig rote Zahlen, wie ein Umfrage-Ergebnis der ING-Diba-Bank zeigt. Jeder Zwölfte gibt an, dass seine Eurobeträge dabei im Bereich von mindestens 1500 liegen. Jeder Dritte beansprucht den Kredit zwar unterhalb dieses Betrags, aber immer noch mit mehr als 500 €. In allen diesen Fällen verdient die Bank gut, während der Kreditnehmer im Normalfall weit mehr Zinsen zahlt, als wenn er einen Verbraucherkredit-Vertrag abschließen würde.
Was ändert das Gesetz?

Der Gesetzentwurf beinhaltet konkrete Maßnahmen, die Bank- und Sparkasseninstitute ergreifen müssen. Ein Konto-Inhaber, der sechs Monate lang seinen Überziehungskredit zu drei Vierteln der Höchstgrenze in Anspruch nimmt, muss ein Angebot von seinem Geldinstitut erhalten. Dabei zählt der Durchschnittswert. Die Bank ist dann verpflichtet, ein Informationsgespräch zu offerieren. Darin muss sie Kreditmöglichkeiten darlegen, die zu besseren Konditionen gewährt werden können. Ein einfaches Beispiel: Wer einen Dispo-Höchstbetrag von 4000 € hat und mit 3000 € durchschnittlich in der Überziehungskreide steht, kann nach sechs Monaten davon ausgehen, dass die Bank am Telefon ist, wenn das klingelt. Der Gesetzesentwurf geht sogar noch einen Schritt weiter. Steht jemand ein viertel Jahr lang im Überziehungs-Minus, muss er ebenfalls mit einem Telefonat rechnen, falls das Minus 50 Prozent oder mehr seines Geldzugangs pro Monat beträgt. Eine weitere Maßnahme soll den Verbraucher noch mehr absichern. Die Zinssätze für Dispositionskredite müssen online zugänglich sein, und zwar klar erkennbar.
Verbraucherminister ist zufrieden

Verbraucherminister Heiko Maas findet den Gesetzesentwurf gut. Es geht ihm darum, dass die Endverbraucher eine schnelle, gute und übersichtliche Vergleichsmöglichkeit zur Verfügung haben, was Zinssätze bei verschiedenen Kreditvarianten betrifft. Und er möchte es den Banken erschweren, den Geldbeutel der Kunden übermäßig stark durch Inanspruchnahme von Dispo-Krediten zu belasten.