Pfändungsschutzkonto sorgt für mehr Sicherheit!

Dass immer mehr Menschen mit Schulden zu kämpfen haben, ist nicht erst seit dem Schuldenberater Peter Zwegat bekannt. Können die Schulden irgendwann nicht mehr bezahlt werden, steht schon bald der Vollstreckungsbescheid bevor. Darauf folgt oftmals der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung.

Um sich vor einer drohenden oder sogar einer bereits bestehenden Kontopfändung schützen zu können, gibt es noch bis einschließlich zum 31.12.2011 die Möglichkeit, das Einkommen vor einer Pfändung in Sicherheit zu bringen. So hat der Schuldner beispielsweise die Möglichkeit, bei seinem zuständigen Gericht einen Antrag zu stellen, der einen externen Zugriff auf das eigene Bankkonto für 14 Tage untersagt. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, bei der Bank eine Änderung des Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto durchführen zu lassen. Aufgrund einer Gesetzesänderung soll das sogenannte P-Konto ab dem Jahr 2012 die einzige Möglichkeit sein, wie man sich vor der Pfändung schützen kann.

Bei einem Pfändungsschutzkonto sind dem Schuldner bis zu 1028,- Euro seines Einkommens sicher. Wer Unterhalt zahlen muss, der kann den Freibetrag entsprechend anpassen lassen. Zu einer solchen Umwandlung des Girokontos in ein P-Konto ist jede Bank in Deutschland verpflichtet. Außerdem muss dies binnen weniger Tage durchgeführt werden.

Ein Pfändungsschutzkonto bietet vor allem Menschen, die bereits Schulden haben, ein hohes Maß an Sicherheit. Denn auf diese Weise können auch bereits vereinbarte Rückzahlungen weiterhin erfüllt werden, auch wenn eine Kontopfändung ins Haus steht. Für Kontoinhaber, die nicht von einer baldigen Pfändung betroffen sind, ist eine solche Umstellung allerdings nicht unbedingt empfehlenswert. Denn eine solche Umstellung ist mit einem Eintrag in der Schufa verbunden.