Zahlungsmittel EC-Karte

Die EC-Karte (Maestro-Card) ist eigentlich gar keine EC-Karte mehr. Aber bei ihr ist es, wie es oft bei Namen der Fall ist – sie werden beibehalten. Der richtige Name der Karte ist heute Girocard.

Die Entwicklung der EC-Karte
Wer heutzutage keine Lust mehr hat, Geldscheine und eine Menge Kleingeld mit sich herumzutragen, bezahlt einfach mit seiner Kreditwürdigkeit. Ohne die würde das Bankinstitut ihm wohl keine Karte aushändigen, mit dem das Shoppen so einfach wird. Die praktische kleine Karte, die das Bargeld ersetzt, wird in der Bundesrepublik weit öfter verwendet als alle Kreditkarten. Das „Electronic-Cash“-System ist eine Möglichkeit, die von der Deutschen Kreditwirtschaft eingeführt wurde. Der Betrag wird sofort vom Konto abgebucht. Die Karten sind mit dem Maestro-Logo oder dem V PAY-Logo versehen. Diese ermöglichen den Zugriff auf das Konto, ohne das Bargeld fließt, auch im Ausland. So kann einfach und praktisch bezahlt und Geld abgehoben werden. 2008 wurde die EC-Karte offiziell in Girocard umbenannt. Doch so nennt sie kaum jemand. Die weitaus überwiegende Zahl der Geschäfte hat mittlerweile ein EC-Terminal eingerichtet, sodass die Kunden per Karte bezahlen können. Die Händler, die heutzutage noch ausschließlich auf Barzahlung setzen, werden immer weniger. Viele nehmen auch die Girocard, aber keine Kreditkarten.

Gebrauch der Karte
In der Regel erhält jeder, der ein Girokonto eröffnet, auch diese Karte. Damit kann er zu jeder Zeit am Automaten die Geldscheine seines Wunschbetrages ziehen. Die meisten Bankinstitute haben hierbei allerdings eine Grenze installiert. Eine höhere Summe erhält der Karteninhaber weder, wenn er sie ins Display des Automaten eingibt, noch, wenn er im Geschäft seine Einkäufe damit bezahlen will. Höchstbetrag bleibt Höchstbetrag, lautet die Devise. Warum eigentlich? Es ist keinesfalls so, dass die Bank ihre Kunden unnötig einschränken will. Vielmehr soll der begrenzte Zugriff den Kunden vor Unannehmlichkeiten bewahren. Wenn er nämlich seine Karte verliert oder wenn sie ihm entwendet wird, dann gilt genau dieser Höchstbetrag auch für den unberechtigten Nutzer. Damit bleibt in aller Regel der Löwenanteil des Girokonto-Guthabens unangetastet. Natürlich kann jeder Kunde mehr als diesen Betrag von seinem Konto abheben – er muss dafür lediglich unterzeichnen. Und das funktioniert eben nicht am Automaten. Dafür muss man eine Bank betreten.

Höhe des Höchstbetrags
Der Höchstbetrag, den ein Kartennutzer beanspruchen darf, kann sich ändern. Sollte sich z. B. seine Kreditwürdigkeit bewährt oder verbessert haben, greift die Bank durchaus zu der Möglichkeit, ihm eine höhere Zugriffssumme zur Verfügung zu stellen. Diese wird allerdings auch im Rahmen bleiben, aus den genannten Gründen. Dass man einen Geldbetrag abheben oder mit ihm zahlen kann, hängt natürlich grundsätzlich davon ab, dass dieser Betrag auch auf dem Konto verfügbar ist. Sollte er es einmal nicht sein, dann muss eine Konto-Überziehung von der Bank erlaubt sein. Der Höchstbetrag, der in Anspruch genommen werden darf, wie auch die Überziehungssumme sind von Kunde zu Kunde unterschiedlich.