Kreditkarte verloren, was nun?

Wenn die Kreditkarte plötzlich nicht mehr auffindbar ist, ist das mehr als ärgerlich. Den Verlust oder Diebstahl merkt der Verbraucher ja meist erst, wenn er die Karte in seiner Brieftasche verzweifelt sucht, weil er sie gerade dringend bräuchte. Die Ungewissheit, ob die Karte vielleicht in fremde Hände geraten ist, die sich auf Kosten des Inhabers bereichern wollen, kann so manche schlaflose Nacht bereiten.

Wer merkt, dass seine Karte plötzlich verschwunden ist, sollte sie unbedingt sofort sperren lassen. Einerseits kann er dadurch verhindern, dass ein Fremder das Kreditlimit auf seine Kosten ausreizt, andererseits ist die Sperrung die Voraussetzung für die Haftungsbegrenzung des Inhabers. Sobald die ausgebende Kreditkartengesellschaft diese Information hat, sind Zahlungen und Bargeldabhebungen auf das Konto der Karte nicht mehr möglich. Eventuell können sogar Transaktionen, die bereits erledigt sind, wieder rückgängig gemacht werden.

Damit hält sich der Schaden im schlimmsten Fall in Grenzen. Denn die Eigenbeteiligung beim Verlust der Karte beträgt zwischen 50 und 100 Euro. Über diesen Betrag hinaus haftet der Inhaber nur dann, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Normalerweise kann der Verlust rund um die Uhr telefonisch gemeldet werden. Der zentrale Sperrnotruf ist rund um die Uhr unter der Nummer 116 116 erreichbar. Dieser Notruf leitet den Anrufer an den jeweiligen Anbieter weiter und kann ebenfalls bequem per Telefon alles weitere besprechen. Damit die Karte zügig gesperrt werden kann, sollte der Karteninhaber sowohl die Kartennummer als auch seine Bankleitzahl parat haben. Um absolut sicher zu gehen, sollte der Betroffene den Verlust oder den Diebstahl auch bei der Polizei anzeigen. Schließlich könnte es auch sein, dass die Karte tatsächlich nur verloren wurde und ein ehrlicher Finder sie irgendwo abgegeben hat.

Die Kartenanbieter können die Karte aber auch von sich aus vorsorglich sperren, wenn sie den Eindruck haben, dass ein Missbrauch vorliegen könnte. Das passiert normalerweise dann, wenn plötzlich außergewöhnlich hohe Summen innerhalb von kurzer Zeit abgehoben werden. Oder Zahlungen an ungewöhnlichen Orten getätigt werden. Wenn diese Abhebungen oder Zahlungen tatsächlich vom Karteninhaber selbst getätigt wurden, reicht ein kurzer Anruf aus, in dem er bestätigt, dass kein Verlust oder Diebstahl vorliegt, damit er die Kreditkarte wieder wie gewohnt nutzen kann.