Die KfW gibt jetzt Kredite für Einbruchsicherung

Seit Mai 2015 kann die KfW Förderung für Einbruchssicherung gewähren. Dies geht auf einen Beschluss des Bundestag-Haushaltsausschusses vom 20. Mai 2015 zurück. Hierdurch können Zuschüsse für Präventionsmaßnahmen gegen Einbrüche freigegeben werden. Daher kann die KfW nun mit Mitteln des Bundeshaushaltes Förderkredite zur Verfügung stellen. In manchen Fällen können auch Zuschüsse gewährt werden. Kreditnehmer können sowohl Mieter wie auch Eigentümer einer Immobilie sein.
Was sollte man sich für den Kredit anschaffen?

Bei allen Zugangstüren zu einem Wohngebäude oder einer Wohnung steht das Türschloss im Mittelpunkt der Sicherung. Wer es Einbrechern schwer machen will, stattet es mit Spezialzylindern aus. Spezielle Schließblechvorrichtungen und ein schützender Beschlag sind ebenfalls Möglichkeiten, das Türschloss gut abzusichern. Die Bestandteile einer Eingangstür sollten grundsätzlich gut aufeinander abgestimmt sein und genau ineinandergreifen. Vor allem wenn Sie an eine neue Haustür oder an einen Wohnungstürersatz denken, können Sie sich an einem der Qualitätssiegel orientieren. Einbrecher haben grundsätzlich einen Widerstand zu überbrücken, der in Klassen dargestellt werden kann. Die polizeiliche Empfehlung liegt bei der Klasse eines Widerstandes mit der Bezeichnung RC2.

Diese Widerstandsempfehlung gilt auch für Fenster und Fenstertüren, und zwar vor allem bei denen im Parterre und im Untergeschoss. Auch Jalousien und Vergitterungen sind gute Vorsichtsmaßnahmen gegen Langfinger. Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, macht seine Fenstergriffe noch abschließbar und wählt Sicherheitsglasscheiben. Auch der Stabilitätsfaktor bei den Fensterrahmen spielt eine große Rolle.
Förderung für „Altersgerechtes Umbauen“

Die KfW geht in ihrer Förderung der Einbruchssicherung noch weiter, wenn es um altersgerechte Umbaumaßnahmen geht. Besonders ältere Menschen sollten verstärkt darauf achten, dass sie alle, die bei ihnen Einlass begehren, gut überprüft haben. Für diese Zwecke werden auch die Kommunikationsmöglichkeiten gefördert, die Bewohnern Gewissheit über die Identität eines Besuchers geben. Dazu zählen Anlagen, die Gegensprechmöglichkeiten bieten, Eingangsüberwachung durch Kamerasysteme und auch Türspione. Außerdem werden Bewegungsmeldersysteme und Lichtschrankenanlagen gefördert. Wenn diese nahe an der Immobilie positioniert werden, können sie die Ankunft von Personen rechtzeitig signalisieren. Deutlich hörbare Tonsignale und lichtstarke Systeme können auch Nachbarn gut auf Eindringlinge aufmerksam machen.
Voraussetzungen bei Kreditgewährung für Einbruchssicherung

Als Voraussetzungen gelten die Richtlinien der KfW für die Gebäude, für die sie zuständig ist. Es handelt sich dabei um energieeffizientes Sanieren. Grundsätzlich wird die „energetische Sanierung von Wohngebäuden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige vor dem 01.01.1995 gestellt wurde“ gefördert, und zwar für Personen, die „ eine Wohnimmobilie sanieren oder Ersterwerber von saniertem Wohnraum oder Contracting-Geber“ sind. Nähere Informationen erhält man bei der KfW selbst.