Die Mietkautionsbürgschaft

Der Umzug in eine neue Wohnung oder in ein neues Haus ist oftmals ein freudiges Ereignis – wären da nicht die Kosten für den Umzug, für etwaige Renovierungsarbeiten sowie die Erhebung einer Kaution durch den Vermieter. Mit einer Kaution möchte sich der Vermieter absichern, dass er nach Beendigung der Mietperiode etwaige Kosten für Reparaturen etc. von dem Mieter auch wirklich erstattet bekommt. Für den Mieter selbst ist die Kaution oftmals nur eine ärgerliche Formalie – insbesondere dann, wenn er die alte Kaution für die zuvor bewohnte Wohnung noch nicht zurückerhalten hat.

Eine Lösung kann hier die sogenannte Mietkautionsbürgschaft sein, deren Grundprinzip recht einfach zu erklären ist: Der Anbieter einer Mietkautionsbürgschaft bürgt für den Mieter in Höhe der geforderten Kaution und verlangt im Gegenzug für diese Leistung eine Gebühr. Diese Gebühr, die oftmals jährlich erhoben wird, ist sehr viel geringer als die eigentliche Kaution, sodass der Mieter sie einfacher finanzieren kann.

Wie hoch die Kosten für eine Mietkautionsbürgschaft ausfallen, kann von Anbieter zu Anbieter variieren. Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, unseren Kostenrechner zur Mietkautionsbürgschaft zu nutzen. Durch die Angabe des Kautionsbetrages sowie der Mietdauer lassen sich unkompliziert günstige Angebote für eine Mietkautionsbürgschaft finden. Weiterführende Informationen zu den Angeboten erhalten Verbraucher dann bei den jeweiligen Anbietern.

Beachten sollten Verbraucher, dass die Mietkautionsbürgschaft nicht wie eine gängige Kaution konzipiert ist. Nach Beendigung der Mietperiode wird hier selbstverständlich keine Kaution an den Mieter zurückerstattet, da diese niemals tatsächlich vom Mieter geleistet wurde. Mit den geleisteten Gebühren hat man sich vielmehr einen Service erkauft, der zur Absicherung des Vermieters dient und einem selbst die Zahlung einer Kaution zu Mietbeginn erspart. Zudem muss die Mietkautionsbürgschaft mit dem jeweiligen Vermieter abgesprochen sein, damit sichergestellt ist, dass diese von ihm akzeptiert wird. Die Mietkautionsbürgschaft bietet sich vor allem für solche Mieter an, die eine Kaution nicht aus eigener Kraft stellen können und auch keine Alternativen haben, die Summe für die Kaution anderweitig aufzubringen.