Günstige Kredite auf Fallstricke überprüfen!

Immer noch sind die Hypothekendarlehen-Angebote sehr attraktiv. In den letzten Jahren haben sie sich für den Verbraucher noch einmal vergünstigt. Ein Häuslebauer oder jemand, der eine Wohnung erwirbt, kann bei einer 10-jährigen Laufzeit und einer Zinsbindungsfestlegung mit 2 % Zinsen jährlich rechnen. Das ist weniger als die Hälfte, die er vor einem halben Jahrzehnt hätte einplanen müssen. Der Erwerb einer eigenen Immobilie oder Wohneinheit rückt dadurch für viele Menschen, die über ein durchschnittliches Einkommen verfügen, weit eher in den Bereich der Möglichkeiten. Daher beschäftigen sich auch viel mehr Familien mit der Frage, ob sie sich von den monatlichen Mietzahlungen befreien und lieber für den eigenen Besitz zahlen.
Unterschiede immer noch erheblich

Doch auch heute ist es ist immer noch so, dass die Unterschiede bei den Kreditzinsen bei verschiedenen Institutionen erheblich voneinander abweichen können. Die Bausparkassen-Angebote und die Kreditvergabe bei Banken weisen erhebliche Differenzen auf. Doch gerade beim Baufinanzieren ist es wichtig, auf Sparmöglichkeiten zu achten. Das zeigt folgendes Fallbeispiel anschaulich. Wir nehmen ein Hypothekendarlehen von 200.000 € an und unterstellen eine 20-jährige Zinsbindungsvereinbarung. Wenn wir jetzt nur ein halbes Prozent Zinsnachlass annehmen, hat der Kreditnehmer schon einen Sparvorteil von 22.000 €. Nun muss man wissen, dass der Zinssatz für Immobilienkredite in vielen Fällen sogar ein Prozent Unterschied übersteigt, wenn man mehrere Bank- und Sparkassen-Angebote miteinander vergleicht.
Enorm wichtig: der Effektivzins

Immer wieder muss darauf hingewiesen werden, dass der Effektivzins pro Jahr ein ausschlaggebendes Kriterium ist. Darin sind nicht nur die Zinszahlungen des Kunden an den Kreditgeber enthalten, sondern noch vieles mehr wie die Provisionen für Vermittlungsleistungen, die Verrechnungsvorgänge für Tilgungen und Zinsen auf dem Konto und Gebühren für Bearbeitungsleistungen. Jeder künftige Immobilienbesitzer sollte also unbedingt darauf achten, dass die Effektivzinsen einen möglichst niedrigen Level haben.
Nicht alles im Effektivzins angegeben

Ein ganz wichtiger Punkt bei der Nennung des effektiven Zinssatzes ist die Frage der Nebenkostenberechnung. Manche Institutionen legen diese nicht gänzlich offen. Sie machen sich zunutze, dass es gesetzlich nicht festgelegt ist, spezielle Daten hier einzurechnen. Dazu gehören bestimmte Nebenkostenaufwendungen. So müssen Zinsen für die Bereitstellung von Geldern, Gebühren für Schätzungsleistungen und Zuschläge, die bei Teilauszahlungen erfolgen, nicht in die Berechnung von Effektivzinsen einfließen. Für den Verbraucher hat das die Folge, dass der Effektivzinssatz sich verzerrt darstellen kann.
Vorsicht bei Kombi-Angeboten

Besondere Vorsicht ist bei Kombikredit-Angeboten zu wahren. Sie können sich sehr verbraucherfreundlich auswirken, aber sie können auch preislich überhöht sein. Wenn hierbei nicht alles offen gelegt wird, was in die Effektivzinsgestaltung einfließt, kann es für den Kreditnehmer bis zu mehreren Tausend Euro Zusatzkosten kommen, die er nicht kalkuliert hat. Allerdings gibt es eine Kombikredit-Möglichkeit, bei der die Banken gesetzlich verpflichtet sind, den genauen und echten Effektivzins zu nennen. Das ist die Förderung nach Riester, und diese Ausnahme basiert ja auch auf einer staatlichen Förderungsmaßnahme.