Mietkautionsbürgschaft als Barkautionsersatz

Umziehen ist nicht gerade billig. Der Mieter muss unter Umständen über zwei oder drei Monate sowohl für die neue als auch für die alte Wohnung die Miete bezahlen, Renovierungsarbeiten müssen erledigt und bezahlt werden und neue Möbel müssen finanziert werden. Da ist es nur logisch, dass man sich wenigstens die Kaution, in der Regel sind das drei Kaltmieten, für die neue Wohnung sparen möchte, wenn möglich.

Die Kaution wird vom Vermieter als Sicherheitsleistung gefordert, damit er nicht nach dem Auszug des neuen Mieters auf Kosten sitzen bleibt, welche dieser verursacht hat. Beispielsweise wird die Kaution einbehalten, wenn noch Mieten offen oder vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung repariert werden müssen.

Eine so genannte Mietkautionsbürgschaft sichert den Vermieter ab, ohne dass der Mieter wirklich Geld in die Hand nehmen muss. Bei dieser Variante verpflichtet sich ein Dritter, bis zur vereinbarten Kautionshöhe für Verbindlichkeiten des Mieters zu bürgen. Normalerweise wird die Bürgschaft von der Hausbank übernommen. Für den Vermieter ist diese Option durchaus willkommen, schließlich kann er dadurch auch gleich die Bonität des Mieters beurteilen.

Es ist aber nicht zwingend erforderlich, dass die Mietkautionsbürgschaft von einer Bank übernommen wird, Privatpersonen können sich ebenso gut in die finanzielle Haftung begeben. Freunde oder Verwandte können als Bürgen einspringen, wenn die Bonität des Mieters nicht gut genug ist, dass die Bank das Risiko übernehmen möchte. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn es sich beim Mieter um einen Berufsanfänger handelt oder sich der Mieter in der privaten Insolvenz befindet. Seit 2008 gibt es in Deutschland aber auch gewerbliche Anbieter, welche eine so genannte Kautionsbürgschaft oder Wohnungsbürgschaft anbieten.

In Auseinandersetzungen zwischen Mieter und Vermieter mischt sich der Bürge  aber nicht ein. Bei der Bank wird beispielsweise ein Vertrag unterschrieben, wonach die Bank die Pfandreife nicht überprüfen muss. Üblicherweise muss der Vermieter auch nicht belegen, dass die Forderung tatsächlich gerechtfertigt ist, der Betrag wird kurz nach der Fälligkeit ausbezahlt. Die Bank ist aber dazu verpflichtet, den Mieter zu informieren, dass das Geld angefordert wurde. Für das Kreditrisiko berechnet die Bank ihrem Kunden eine so genannte Avalgebühr. Der Kunde hat den Vorteil, dass er frei über sein Geld verfügen kann. Allerdings wird die Bürgschaft wie alle anderen Kreditverpflichtungen der Schufa gemeldet.