Wann lohnt sich eine Umschuldung?

Wer vor einigen Jahren einen Immobilienkredit für den Kauf oder den Bau aufgenommen hat, der muss jetzt vielleicht unter der Zinspolitik von Mario Dragi leiden. Der Chef der EZB, der Europäischen Zentralbank, hat die Zinsen drastisch gesenkt. Was auf den ersten Blick wie ein echter Glücksfall erscheint, ist für viele Kreditnehmer zu einem Albtraum geworden, denn sie haben noch Kreditverträge, die zu hohen Zinssätzen abgeschlossen wurden.

Eine Umschuldung ist im Grunde eine gute Sache, aber so einfach ist es leider nicht, von einem Kredit zum nächsten zu wechseln, um Geld zu sparen. Zum einen verlangen die Banken zum Teil horrend hohe Gebühren, wenn es um eine Umschuldung geht und zum anderen kann die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung die Umschuldung unmöglich machen. Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, um aus einem teuren Kredit auszusteigen?

Da immer mehr Kreditnehmer aus ihren teurem Kredit rauswollen, um von den aktuell sehr günstigen Zinsen profitieren zu können, haben sich Verbraucherschützer einmal eingehend mit dem Thema Umschuldung befasst. Sie haben eine Lücke gefunden, durch die Kreditnehmer schlüpfen können.

Die Verbraucherschützer haben festgestellt, dass rund 70% aller Kreditverträge Formfehler haben und diese Formfehler machen es möglich, dass Kreditverträge vorzeitig gekündet werden können. Es geht um die Widerrufsbelehrung, die in jedem Kreditvertrag vorhanden sein muss. In dieser Widerrufsbelehrung wird schriftlich festgehalten, dass der Kreditnehmer innerhalb von zwei Wochen das Recht hat, denn Kreditvertrag wieder aufzukündigen.

Die Widerrufsbelehrung einiger Banken enthalten aber gravierende Fehler. Immer wenn das der Fall ist, dann wird die gesetzliche Kündigungsfrist von 14 Tagen hinfällig und der Kreditnehmer kann ohne Probleme aus seinem Vertrag aussteigen und einen neuen Vertrag mit einer anderen Bank abschließen, die einen günstigeren Zinssatz bietet.

Alle, die einen teuren Kredit haben und aus diesem Vertrag rauswollen, um mehrere Tausend Euro im Jahr zu sparen, die sind immer gut beraten, die Widerrufserklärung in ihrem Kreditvertrag prüfen zu lassen. Allerdings gilt das nur für die Kreditverträge, die nach 2002 abgeschlossen wurden. Erst seit 2002 schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Banken ihren Kunden über die Möglichkeit eines Widerspruchsrechts aufklären müssen. Da das Gesetz aber siebenmal geändert wurde, haben es viele Banken versäumt, die Widerrufserklärung anzupassen.