Altersvorsorge mit der privaten Rentenversicherung

Unter einer privaten Rentenversicherung bzw. einer Privatrente oder privaten Rente versteht man einen Versicherungsvertrag, der das Alter im Erlebensfall absichert. Hiermit meint man eine Altersvorsorge auf privatem Wege, die in der Regel nicht staatlich gefördert ist. Eine steuerliche Geltendmachung der Beiträge während der Laufzeit ist aber möglich.

Bei einer solchen privaten Rentenversicherung handelt es sich also um eine Lebensversicherung, die nicht als versicherungstechnische Risiko eines Todes oder eines verfrüht eintretenden Todes absichert, sondern die im Gegenteil, vor den finanziellen Risiken eines langen Lebens und den damit verbundenen hohen Lebenskosten schützt. Sie zielt also in ihren Leistungen grundsätzlich auf den Erlebensfall ab.

Der Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung besteht darin, dass vor Vertragsabschluss keine gesundheitlichen Überprüfungen des Versicherungsnehmers notwendig sind. Hier ist der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers für den Versicherer nicht von Interesse, wobei natürlich nicht verschwiegen werden sollte, dass ein schlechter gesundheitlicher Zustand das Risiko des Versicherers mindert bzw. mindern kann.

Auch beim sog. Risikobeitrag ergeben sich Unterschiede zur normalen Lebensversicherung. In der Regel beinhaltet die private Rentenversicherung keinen Todesfallschutz und dient auch nicht einem solchen.

Diese private Rentenversicherung kann einen weiteren Beitrag zu einem unbeschwerten Leben im Alter leisten.