Die gesetzliche Rentenversicherung

Wer einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht, ist automatisch pflichtversichert, nämlich in der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist dies nicht der Fall, kann man sich freiwillig bei Trägern zur gesetzlichen Rentenversicherung rentenversichern. Zu diesen Trägern gehören die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und die Landesversicherungs-Anstalt (LVA).

Für den Schutz der Familie und eines jeden einzelnen ist die gesetzliche Rentenversicherung gedacht. Durch diese werden im Alter Renten bei Erwerbsminderung, Alter oder Tod bezahlt. Diese Rentenformen nennen sich Alters-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenen-Rente. Die Aufgabe besteht darin, den Unterhalt eines Arbeitnehmers im Alter zu sichern.

Die Höhe der Rente entscheidet sich nach der Dauer des Arbeitslebens und dem Einkommen. Je länger in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt worden ist, um so höher ist auch die Rentenzahlung. Aber es spielen nicht nur die Beiträge, die in die Rentenversicherung einbezahlt worden sind und das gesetzliche Alter eine Rolle für den Bezug der Rente, sondern auch die Versicherungszeiten, welche Erfüllt sein müssen. Jene, die in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, sparen aber nicht für ihre eigene Rente, denn Gültigkeit hat der Generationenvertrag. Das bedeutet, dass die Jüngeren für die Rentner bezahlen. Wer also mitten im Berufsleben steht, bezahlt Beiträge für die derzeitige Rentengeneration. Dadurch kann er auch erwarten, dass die Generationen die folgen, die fällige Rente für einen selbst finanzieren.

Da aber die Geburten zurückgehen, die Arbeitslosenzahlen steigen, die Lebenserwartungen sich erhöhen, vorzeitige Ruhestände mehr werden und auch die versicherungsfremden Leistungen, beispielsweise Erziehungsrenten und Aussiedlerrenten, sich erhöht haben, sieht die Finanzgrundlage in der gesetzlichen Rentenversicherung sehr schlecht aus. Es müssen immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner aufkommen. Daher ist es auch sehr wichtig sich um eine private Altersvorsorge zu kümmern.

Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden immer weniger erhöht und bei dem Lebensstandard, den die Menschen sich aufgebaut haben, ist es kaum möglich, diesen mit der gesetzlichen Rente zu halten. Wer eine private Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann neben der gesetzlichen Rente auch noch Beiträge aus der privaten Versicherung bekommen. In der Ansparphase ist sie wie ein Sparvertrag ohne einen wahren Versicherungsschutz. Wichtig ist es bei der privaten Rentenversicherung zu unterscheiden, ob diese mit oder ohne ein Kapitalwahlrecht sein soll.
Mit Kapitalwahlrecht kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er zum Ende der Versicherung eine monatliche Rente bezahlt bekommen möchte, oder ob er eine Kapitalabfindung wünscht. Bei dieser wird eine Einmalzahlung in Höhe der mit dem Vertrag geschlossenen Summe ausbezahlt. Da bei einer privaten Rentenversicherung kein direkter Hinterbliebenenschutz geboten wird, erfolgt auch keine Gesundheitsprüfung. Bei den Renten gibt es zwei Möglichkeiten, zum einen die aufgeschobene zum anderen die sofort beginnende Rente. Die Private Rentenversicherung wird bis zum Ableben des Versicherten bezahlt, wenn sich für die monatliche Rente entschieden wird.

Wichtig ist es, dass man einen Vergleich der Angebote zur privaten Rentenversicherung macht, denn die Beiträge und daraus resultierenden Renten unterscheiden sich zwischen den Anbietern. Heutzutage ist es fast ein MUSS, eine private Altersvorsorge sich anzulegen. Dies kann z.B. eine private Rentenversicherung sein. Es gibt aber weitere Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge.