Die Rechtsschutzversicherung als Kostenbremse vor Gericht

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Wer einen Streitfall vor Gericht bringen möchte, muss sich darüber im Klaren sein, dass hierfür Kosten entstehen. Ein Verfahren hat nicht nur die Gerichtskosten zur Folge, denn auch ein Anwalt und Gutachter, sofern einer eingesetzt wird, müssen bezahlt werden. Vor allem bei Verfahren des Arbeitsgerichtes können enorme Kosten entstehen.
Diese Kosten müssen aber nicht zwingend aus eigener Tasche bezahlt werden, wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.

Im Vertrag für die Versicherung wird eine Summe vereinbart, bis zu welcher die Kosten von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Diese Summe liegt in der Regel bei 100.000 Euro je Rechtsschutzfall. Folgende Kosten können mit der Versicherung abgedeckt werden:

• 1. gesetzliche Anwaltsgebühren für einen Rechtsanwalt, den der Versicherte frei wählen kann
• 2. Sachverständigenhonorare / Zeugengelder
• 3. Gerichtskosten
• 4. Kosten vom Gegner, falls der Versicherungsnehmer zur Übernahme verpflichtet ist
• 5. Strafkautionen bis zu 25.000 Euro, um einen Versicherungsnehmer vor einem Strafvollzug schützen zu können.

Kosten, welche mit der Rechtsschutzversicherung nicht abgedeckt werden können, sind Bußgelder und Geldstrafen.

Der Rechtsschutz gilt europaweit sowie in Mittelmeerländern, die kein Teil Europas sind. Selbstverständlich ist der Versicherungsschutz bei Rechtsverstößen, die vorsätzlich begangen wurden, nicht gültig.

Rechtsschutzversicherungen – Tarife und Leistungen

Die einzelnen Leistungsarten, hierzu gehören Schadenersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standes-, Sozialgerichts-, Beratungs- und Steuer-Rechtsschutz sowie Rechtsschutz um Erb- und Familienrecht und ein eingeschränkter Arbeitsrechtsschutz, gelten verschiedene Zeitpunkte, zu welchen der Versicherungsschutz auch gegeben ist.

Bei Sozialgerichtsrechtsschutz, Rechtsschutz im Erb- und Familienrecht, den Steuer-Rechtsschutz vor deutschen Gerichten und dem eingeschränkten Arbeitsrechtsschutz muss eine Wartezeit von 3 Monaten ab Vertragsbeginn abgewartet werden, bis der Schutz gegeben und in Anspruch genommen werden kann. Bei den übrigen Leistungen ist der Versicherungsschutz ab Vertragsabschluss gültig.

Es gibt immer viele Fragen, die mit einer Rechtsschutzversicherung auftreten. So wissen viele beispielsweise nicht, wie es mit der Anwaltssuche aussieht. Im Grunde kann sich der Versicherte einen Anwalt nach Wahl aussuchen. Allerdings empfehlen einige Versicherungen auch einen Anwalt, an den man sich wenden kann. In der Regel sind es gute Anwälte, welche sich auch auf dem entsprechenden Gebiet auskennen, sodass gar nicht lange nach einem Anwalt gesucht werden muss.

Auch die Frage nach Selbstbeteiligung wird häufig gestellt. Sicherlich gibt es Möglichkeiten, in dem Versicherungsvertrag auch eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Die Höhe dieser muss allerdings mit den Versicherungen besprochen werden. Eine Selbstbeteiligung kann den Versicherungsbeitrag senken.

Auch die Frage, ob die Rechtsschutzversicherung bezahlt, wenn man im Ausland ist, wird häufig gestellt. Diese kann ebenfalls mit einem klaren ja beantwortet werden. Müssen die rechtlichen Interessen im Ausland, also außerhalb der BRD in Anspruch genommen werden. Übernimmt die Versicherung die Kosten. Dies ist auch der Fall, wenn die Parteien deutsche Staatsbürger sind. Hier muss allerdings beachtet werden, dass die Kosten höher sein können. Im Ausland sind die Anwaltshonorare nicht am Streitwert gebunden, daher werden diese Kosten von der Rechtsschutzversicherung nicht in voller Höhe abgedeckt.

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte zunächst einen Versicherungsvergleich machen, um die vollen Leistungen in Anspruch nehmen und einen günstigen Beitrag zahlen zu können.