Die Rürup-Rente als steuerbegünstigte Altersvorsorge

Die Rürup-Rente ist eine private Altersvorsorge, die staatlich gefördert ist. Eingeführt hat diese 2005 der Ökonom Bert Rürup. Es handelt sich bei dieser um eine Rentenversicherung, welche aus privaten Beiträgen gespart wird. Die Beiträge der Rente werden Anfangs steuerlich begünstigt, müssen aber im Rentenalter vollständig versteuert werden. Sie kann, ebenso wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist, lediglich verrentet werden und es besteht hier kein Kapitalwahlrecht.

Die Rürup-Rente wird als fondsgebundene oder konventionelle Kapital-Lebensversicherung angeboten.
Der Gesetzgeber stellt damit sicher, dass die Beiträge, die angespart worden sind, auch nur als Altersvorsorge genutzt werden können und nicht etwa für große Anschaffungen ausgegeben werden. Dies hätte nämlich zur Folge, dass der Versicherungsnehmer die Staatskassen im Rentenalter belasten würde. Besonders Selbstständige mit hohen Steuerbelastungen haben durch die Rürup-Rente die Möglichkeit, sich eine Altersvorsorge einzurichten, die steuerlich begünstigt ist.

Angestellte können mit der Rürup-Rente ein zusätzliches Vermögen ansparen und dabei die steuerlichen Förderungen mit dem Höchstbetrag nutzen. Die Auszahlung einer Rürup-Rente erfolgt erst mit Eintritt in das Rentenalter als Rente. Dadurch handelt es sich bei dem Geld, das angespart wurde, nicht um Vermögen, das verwertbar ist. Eine Pfändung ist aus diesem Grund in der Ansparphase auch nicht möglich. Ist beispielsweise ein Vertrag zur Rürup-Rente vor dem Antrag auf Arbeitslosengeld II geschlossen worden, kann dieser auf die Leistungen des ALG II nicht angerechnet werden. Es ist nicht möglich, den Vertrag der Rente vor dem Rentenbeginn aufzulösen.

Wer sich für die Rürup-Rente interessiert, sollte folgendes Wissen:
Es kann sich eine Altersvorsorge mit einer staatlichen Förderung aufgebaut werden.
Das Kapital, das angespart worden ist, bleibt auch bei der Arbeitslosigkeit unantastbar. Es kann also auch zum Vermögen bei einem Antrag Auf ALG II nicht angerechnet werden, somit bleibt die Altersvorsorge erhalten.

Die Rürup-Rente ist in der Ansparphase nicht zu pfänden. Es können nur die Beträge, welche die Pfändungsgrenze überschreiten, gepfändet werden.
Es handelt sich um eine Leibrente, sodass das angesparte Kapital verfallen würde, wenn der Sparer sterben sollte. Allerdings kann bei einigen Anbietern eine Zusatzversicherung als so genannte Hinterbliebenenrente mit einer nicht steuerlich geförderten Beitragsrückgewähr abgeschlossen werden.

Die Rürup-Rente kann erst ab dem 60. Lebensjahr ausgezahlt werden, es gibt kein Kapitalwahlrecht und auch keine Rentengarantiezeit.
Steuerlich hat die Rürup-Rente natürlich auch Auswirkungen. Steuerlich begünstigt werden die Beiträge ab 2005 zu Anfang mit 60 Prozent. Die Steuerbegünstigung steigt jedes Jahr um 2 Prozent an. Im Jahr 2025 sind die Beiträge dann steuerlich zu 100 Prozent abzusetzen. Wer also im Jahr 2010 einen Vertrag zur Rürup-Rente abschließen würde, könnte von den Beiträgen 68 Prozent steuerlich absetzen. Der maximale Betrag, der abgesetzt werden kann, liegt bei ledigen bei 20.000 Euro und 40.000 Euro bei verheirateten.

Man sollte sich mehrere Vergleichsangebote einholen, wenn das Interesse an einer Altersvorsorge in Form einer Rürup-Rente besteht.