Gebäudeversicherung für Wohnungs- und Hauseigentümer

Eine Gebäudeversicherung ist eine Schadenversicherung, welche in die Wohngebäude- und die Geschäftsgebäudeversicherung unterteilt ist. Es sind zwei verschiedene Versicherungen, die die Leitungswasser-, Feuer-, Sturm-. Hagel und auch Glasversicherung umfassen.

Die Gebäudeversicherung besteht aus unterschiedlichsten Arten der Versicherungen. Zum einen gehört hierzu die All Risk Versicherung, die ein Gebäude gegen all die Gefahren versichert, die im Versicherungsvertrag nicht eindeutig ausgeschlossen wurden. Es ist ein sehr umfangreicher Versicherungsschutz, der zwar teurer ist als ein anderer Schutz, dafür aber, wie schon gesagt, alle Gefahren abdeckt.

Weiterhin kann die Gebäudeversicherung auch die Elementarschadenversicherung einschließen. Wer schon einmal den Begriff „höhere Gewalt“ gehört hat, weiß, dass diese in der Regel nicht versichert werden kann. Hierunter fallen auch die Elementarrisiken. Durch das Erdbeben, welches Anfang der 90er Jahre im Köln-Aachener Raum stattgefunden hat war es eine Forderung, dass die Versicherung nicht mehr nur in Baden-Württemberg abgeschlossen kann, sondern bundesweit. Daraus ist dann die Elementarschadenversicherung entstanden, welche unter die Gebäudeversicherung fällt.

Mit ihr sind Schäden bei Erdbeben, Erdrutschen und Erdsenkunken, Überschwemmungen des Versicherungsgrundstückes, Lawinendruck durch Lawinen und Rückstau aus Witterungsniederschlägen weitestgehend abgedeckt. Vereinbart werden üblicherweise ein Selbstbehalt von 10 Prozent, maximal aber 5.000 Euro je eintretenden Schadenfall. Die Elementarschadenversicherung lässt sich als Zusatzversicherung zur Gebäude-, Wohngebäude-, Inventar- und Hausratversicherung abschließen. Selbst wenn für ein Gebäude oder Grundstück nicht alle Risiken zutreffen, ist diese Versicherung unter der Gebäudeversicherung ratsam.

Zur Gebäudeversicherung gehört aber auch die Feuerversicherung, welcher die Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung zu Grunde liegen. Das Versicherungsunternehmen leistet bei einem Versicherungsfall Entschädigung für die Sache, die versichert wurden und durch ein Feuer beschädigt oder zerstört wurde.

Unter einem Brand versteht der Versicherer aber nur Schadenfeuer, welche nicht durch einen zu bestimmenden Brandherd entstanden sind. Zu den Brandursachen gehören unter anderem Brände, Blitzschlag, Aufprall, Explosion oder ein Absturz von einem bemannten Flugobjekt. In wie weit die Sachen entschädigt werden müssen, wird mit den Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung geregelt. Sollte dies nicht ersichtlich sein, muss der Versicherte dies mit der Versicherung im Einzelnen besprechen und gegebenenfalls auch vertraglich festhalten.

Auch zur Gebäudeversicherung gehört die Leitungswasserversicherung. Zugrunde liegen dieser die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Leitungswasserversicherung. Es werden mit dieser Versicherung Schäden an Gebäuden, beweglichen Sache oder sonstigen Gebäudebestandteile versichert, die durch Wasseraustritt, der bestimmungswidrig ist, und aus festverlegten Wasserversorgungsrohren entstehen. Auch versichert sind die Einrichtungen, welche mit diesen Leitungen verbunden sind, beispielsweise Waschbecken, Wasserhähne, Wassermesser, Heizkessel, Badewannen oder Boiler.
Die Sturmversicherung gehört ebenfalls zur Gebäudeversicherung. Mit ihr sind Schäden versichert, die unmittelbar durch einen Sturm entstanden sind. Dabei kann es sich beispielsweise um Beschädigungen an Sachen handeln, wenn Bäume oder Gebäudegegenstände auf die Sache, die versichert ist, geworfen wurden. Auch versichert diese Versicherung Folgeschäden, welche auf Grund des Sturms entstehen. Auch Laden- oder Schaufensterscheiben werden mit der Sturmversicherung abgesichert. Ebenso Sicherheitsscheiben, künstlerisch bearbeitete Scheiben und alle Glas- und auch Kunststoffscheiben, die eine Größe von über 4 Quadratmeter im Einzelnen aufweisen.

Welche Bestandteile die Gebäudeversicherung im Einzelnen umfassen sollte, muss jeder Gebäudebesitzer mit der Versicherung individuell abklären. Wichtig ist aber, so wie bei allen möglichen Versicherungen, dass ein Versicherungsvergleich gemacht wird.