Jetzt die gesetzliche Krankenversicherung wechseln

Die Bundesrepublik Deutschland hat mittlerweile rund 325 gesetzliche Krankenkassen, von welchen rund 200 für jedermann geöffnet sind. Aber nicht alle der gesetzlichen Krankenkassen bieten auch bundesweit alle Leistungen an, sondern begrenzen diese auf bestimmte Regionen. Von circa 250 Betriebs- und Innungskassen sind 160 für alle Interessenten geöffnet.

Etwa 95 Prozent der Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Sie können den Kunden aber zusätzliche Angebote machen. Dadurch entstehen Unterschiede, welche für verschiedene Personengruppen, wie junge Eltern, Diabetiker oder Asthmatiker, interessant werden.

Daher ist es auch sinnvoll, einen Leistungsvergleich zu machen, denn trotz der gesetzlichen Vorschriften zu den Leistungen sind die Beiträge unterschiedlich. Einige Kassen haben höhere Beiträge, bieten aber im Vergleich zu günstigeren gesetzlichen Krankenkassen keine Mehrleistung. Teilweise werden trotz des höheren Beitrags sogar weniger Leistungen geboten.

Trotz vieler Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen sind die Leistungen immer noch sehr umfangreich. Hierzu gehört beispielsweise die normale Kontrolluntersuchung für die frühzeitige Diagnose und Therapie verschiedener Krankheiten. Auch die Standardimpfungen gehören zu den Leistungen die gesetzliche Krankenkassen erbringen. Auch die Therapien von schweren und langwierigen Krankheiten und die Behandlung bei Unfällen mit anschließender Nachkontrolle gehören dazu. Gesetzliche Krankenkassen schreiben keinen Haus- oder Facharzt vor. Das bedeutet, dass jeder gesetzlich Versicherte freie Arztwahl hat.

Krankenkassen – Tarife und Leistungen

Bei den Medikamenten hat sich in den vergangenen Jahren einiges verändert, denn viele Arzneimittel, die einmal durch gesetzliche Krankenkassen teilweise übernommen wurden, müssen heute voll bezahlt werden. Bei einigen Medikamenten müssen die Versicherten lediglich eine Zuzahlung leisten. Den Rest der Kosten übernehmen dann die Kassen.

Auch bei den Heilmitteln, welche benötigt werden, hierzu gehören auch die Krankengymnastik, Sprach- und Beschäftigungstherapien, übernehmen gesetzliche Krankenkassen. Aber hier besteht auch ein Selbstbehalt, welcher bei 10 Prozent der Kosten liegt. Sollte der Arzt es verordnen, hat der Versicherte auch den Anspruch auf Mittel, die nicht ein Gebrauchsgegenstand im alltäglichen Leben sind oder als Bagatellhilfen gelten. Hierzu zählen Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte in einfachen Ausführungen. Es werden aber Festbeträge festgesetzt, bis zu welchen die Kosten erstattet werden.
Was viele nicht wissen ist, dass eine versicherte Person mit einem oder mehreren Kindern unter zwölf Jahren für 10 Tage zuhause bleiben darf, falls es krank sein sollte. Gesetzliche Krankenkassen bezahlen in diesen Fällen nämlich ein Kinderkrankengeld. Das größte Problem bei den Leistungen ist für viele Versicherte im Bereich der Zahnmedizin zu finden. GKK bezahlen je nach Befund nämlich feste Zuschüsse. Die gewählte Therapie spielt dabei keine Rolle. Der Festzuschuss liegt bei etwa 50 Prozent von den Kosten einer Standardtherapie.

Wer ein Bonusheft mit lückenlosen Einträgen hat und diese einreicht, kann von den gesetzlichen Krankenkassen einen erhöhten Zuschuss bekommen. Es gibt weitere Leistungen, welche Krankenkassen gewähren. Um die für sich beste Versicherung herauszusuchen, sollte man den Leistungsvergleich mit viel Ruhe und Geduld angehen. Vor allem sollte man aber schauen, dass auch die Leistungen enthalten sind, die einem selbst wichtig sind.

Im Zweifelsfall sollten gesetzliche Krankenkassen kontaktiert werden, um Fragen zu klären. Natürlich ist nicht nur der Leistungsvergleich, sondern auch der Beitragsvergleich wichtig.