Schützen Sie Ihr Eigentum mit der Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung sollte jeder Mensch, der ein Haus besitzt oder zur Miete wohnt, haben. Diese umfasst nicht, wie viele glauben, nur die Möbel, Wertsachen, Teppiche, Stereoanlage oder Fernsehgeräte, kurz gesagt, dass was mit einem Blick zu sehen ist, sondern im Grunde alles, was im Besitz ist. Hierzu gehört unter anderem auch das Geschirr, die Kleidung, Spielsache, Verbrauchsgüter, der Computer oder die Gartenmöbel.

Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, bekommt bei einem Schadenfall den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder auch weggekommenen Sache ersetzt. Der Versicherer erhält demnach den Kaufpreis von einer gleichwertigen Sache und nicht den Wert, den die Sache zum Schadenzeitpunkt hat. Daher wird bei der
Hausratversicherung auch von der Versicherung zum Neuwert gesprochen. Sind die Sachen beschädigt und können repariert werden, bezahlt die Versicherung die Reparatur und eventuell auch eine Wertminderung. Der Preis einer eventuellen Neuanschaffung darf dabei aber nicht überstiegen werden. Bei Schmuck, Bargeld usw. sieht es allerdings etwas anders aus, denn Wertsachen werden mit maximal 20 Prozent von der zuvor vereinbarten Versicherungssumme ersetzt. Auch bei Bargeld, Urkunden, Wertpapieren, Schmucksachen, Briefmarken oder auch Münzen sind die Summen begrenzt.

Die Hausratverscherung kommt zum Tragen, wenn es zu Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchsdiebstahl oder Sturm kommen sollte. Es sind mit einer Hausratversicherung alle Einrichtungsgegenstände die zum Hausrat und alle Sachen in einem Haushalt die zum Gebrauch gehören versichert. In den Schutz der Hausratversicherung sind Wertsachen nur zu einem gewissen Umfang eingeschlossen. Es gehören auch Einrichtungs- sowie Arbeitsgegenstände dazu, wenn diese nicht nur beruflich in Verwendung oder als Handelsware genutzt sind. Sportgeräte, Pflanzen und Kfz-Teile (außer Ersatzteile), Antennenanlagen, Haustiere und medizinische Hilfsmittel werden durch die Hausratversicherung versichert.

Ersetzt werden Schäden, die unter anderem auch durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Vandalismus, Brand, Leitungswasser oder Absturz eines Luftfahrzeuges entstehen. Es muss sich bei einigen Ursachen allerdings um bestimmungswidrige Ursachen handeln. Dies kann beispielsweise das Austreten des Wassers aus mit den Geräten verbundenen Rohren sein. Der Versicherer muss weiterhin die Kosten tragen, die infolge von Schäden entstehen. Dabei kann es sich um Löschwasser- oder Russ-Schäden, Gebäudeschäden und Reparaturen handeln, welche zum Beispiel durch einen Einbruch entstanden sind. Auch wenn die Wohnung beispielsweise auf Grund eines Brandes nicht mehr bewohnbar ist, werden die Kosten für das Hotel durch die Hausratversicherung abgedeckt, allerdings nur für einen Zeitraum von 100 Tagen oder 1 Prozent der Versicherungssumme.

Neben den Standards, die eine Hausratversicherung abdeckt können auch Elementarschäden, beispielsweise durch Erdrutsch, Erdbeben, Lawinen oder Hochwasser, abgesichert werden. Neben diesen Risiken kann der Versicherungsschutz mit einer Hausratversicherung auch noch erweitert werden. So ist es beispielsweise möglich, die Entschädigungsgrenze bei Überspannungsschäden oder für Wertsachen zu erhöhen. Er können auch der Fahrraddiebstahl, der Einbruchsdiebstahl bei Fahrzeugen, der Wasseraustritt von Wasserbetten oder Aquarien, Schäden durch Stromausfall an Tief- und Gefriergut oder Schäden durch Implosionen mit in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.
Wichtig ist es vor jedem Vertragsabschluss für die Hausratversicherung einen Versicherungsvergleich zu machen, denn die Beiträge zur Versicherung sind bei den einzelnen Versicherungsunternehmen unterschiedlich.