Zusätzliche Unterstützung durch die Pflegezusatzversicherung

Als im Jahr 1995 die Pflegeversicherung als weiterer Teil des Sozialversicherungssystems eingeführt wurde, haben vielleicht viele Menschen gedacht, dass sie von nun an rundum abgesichert sind, wenn sie auf die Hilfe anderer angewiesen wären. Schon zu dieser Zeit war klar, dass ältere Menschen nicht mehr wie in den Jahren zuvor im Schoße der Familie aufgehoben waren, wenn sie sich aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr selbst versorgen können. Ambulante Pflegedienste wurden mehr und mehr eingerichtet, die die fehlende Hilfe gewährleisteten. Wenn es nicht mehr anders möglich war, wurde auch eine stationäre Pflege im Altenheim in die Wege geleitet, hierfür wurden die Aufwendungen der Pflegevesicherung in Anspruch genommen.

Auch in diesem Bereich sind die Kosten nicht auf dem gleichen Stand geblieben und so musste im Jahr 2008 eine Reform der Pflegeversicherung vorgenommen werden, um die Pflegebedürftigen weiterhin möglichst umfassend versorgen zu können. In dieser Reform wurde auch für das Jahr 2013 ein Pflegeneuausrichtungsgesetz beschlossen, das seit Kurzem in Kraft getreten ist. Hiermit werden vor allem die immer mehr aufkommenden Kosten für die Versorgung von Demenzkranken abgedeckt. Gleichfalls kann nun auch eine private Pflegevorsorge vorgenommen werden, wozu staatliche Förderungen ebenfalls ab 2013 genutzt werden können.

Diese staatlichen Förderungen werden in Form von einer jährlichen Zulage zu den Aufwendungen in Höhe von 60 Euro gezahlt. Wenn also eine Pflegetagegeldversicherung abgeschlossen wird, können die Beiträge, die beispielsweise für einen 20-jährigen bei 15 Euro im Monat liegen, um 5 Euro verringert werden. Damit ist gleichzeitig ein monatlicher Mindestbeitrag erfüllt, einen Risikozuschlag oder Leistungsausschluss gibt es bei dieser Versicherung nicht. Auch wenn ein solches Eintrittsalter als verfrüht angesehen werden könnte, ist bei der Pflegezusatzversicherung der gleiche Aspekt wichtig, wie bei der Rentenversicherung. Je früher man beginnt, desto lohnender ist es im Falle der Pflegebedürftigkeit. Für Pflegestufe III kann im Alter eine solche Zusatzversicherung einen monatlichen Unterstützungsbeitrag von knapp 1.800 Euro ausmachen.