Versicherungslexikon O-Z

  1. Obliegenheiten

Die Pflichten, die der Versicherungsnehmer beachten muss, nennt man auch Obliegenheiten. Dazu gehört die Mitteilungs- und die Auskunftspflicht. Sollte der Versicherungsnehmer dagegen verstoßen, dann darf die Gesellschaft den Vertrag außerordentlich kündigen.

  1. Oldtimerversicherung

Um jedem Fahrzeug nach dem Risiko bemessen, die beste Versicherung anbieten zu können, ist auch die Unterteilung nach dem Fahrzeugalter gemacht worden. So können Jung-und Oldtimer einen anderen Schutz erleben, als es anderen Fahrzeugen möglich ist.

  1. Ombudsmann

Wenn zwischen den Vertragsparteien, Versicherungsanbieter und Versicherungsnehmer, ein Streit aufkommt, dann kann man sich an einen Ombudsmann wenden. Dieses sind subjektive Streitschlichter, die versuchen werden zu vermitteln, sodass ein Gerichtsverfahren umgangen werden kann.

  1. Ordentliche Kündigung

Möchte der Versicherungsnehmer die bestehende Versicherung kündigen, dann sind in dem Versicherungsvertrag die Fristen genannt. Eine ordentliche Kündigung kann nur innerhalb bestimmter Fristen und zum Ende einer Versicherungsperiode erfolgen.

  1. Personenschaden

Ist einer anderen Person ein Schaden zugefügt worden, dann ist dieses der Personenschaden. Ein Personenschaden kann über die verschiedenen Haftpflichtbereiche versichert werden und entbindet den Verursacher so vor hohen Schadenssummen.

  1. Personenversicherung

Personenversicherungen sind die Versicherungen, die die Personen versichert; eine Lebensversicherung, eine Unfallversicherung, etc. Im Gegensatz dazu stehen die Sachversicherungen.

  1. Pfändungsschutz Altersvorsorgeversicherungen

Auf eine Absicherung für das eigene Alter sollte in der heutigen Zeit keiner mehr verzichten. Daher sind auch viele der angebotenen Verträge Hartz4 und Pfändungssicher, bis zu einer bestimmten Betragshöchstgrenze. Die Grenze ist Abhängig vom Alter, von der Art der Vorsorgeversicherung und vom Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung.

  1. Pflegebedürftig

Eine Person, die Pflegebedürftig ist, die ist aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen dauerhaft nicht in der Lage, alltägliche Dinge selbstständig zu erledigen. Eine Hilfe ist erforderlich.

  1. Pflegepflichtversicherung

Gesetzlich und Privat Versicherte zahlen über die Krankenversicherung auch einen Beitrag zu der Pflegepflichtversicherung. Diese würde dann mit einer Leistung eintreten, wenn eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung eine Hilfe für den Alltag erforderlich machen würde. Die Versicherungsgesellschaften unterteilen dabei die Pflegebedürftigkeit in verschiedene Stufen ein, die sich nach dem Grad der Beeinträchtigung bemessen und auch nur nach diesem errechneten Stundensatz sind die Pflegekräfte dann auch zu zahlen, die beim Alltag unterstützen.

100. Pflegezusatzversicherung

Damit die Leistungen der Pflegepflichtversicherung erweitert werden können, sollte die Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Hier sind Leistungen zu erwarten, die auch die Kosten, die bei einer Pflegebedürftigkeit entstehen, gedeckt sind. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet in den meisten Fällen nur einen Bruchteil der Leistung an, die getragen werden müssen.

101. Pflichtbeitrag

Der Pflichtbeitrag ist die Versicherungsprämie, die wegen einer gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflicht auch gezahlt werden muss. So die Beiträge zu der Krankenversicherung oder der Rentenversicherung.

102. Police

Bei der Police handelt es sich um einen Versicherungsschein. Dieser ist das wichtigste, was es bei der Versicherung gibt, denn bei Lebensversicherung, zum Beispiel, muss dann, wenn eine Leistung bezogen werden soll, die Police an die Gesellschaft gesendet werden. Sie dient als Bestätigung, dass ein Versicherungsschutz besteht.

Auch dient die Police dazu, dass hier übersichtlich und kompakt alle Vertragsangaben aufgeführt worden sind.

103. Private Haftpflichtversicherung

Die Private Haftpflichtversicherung sollte als gesetzlich vorgeschriebene Versicherung dienen. Nur bei einer bestehenden Versicherung können Schadensersatzansprüche abgewehrt oder aber durch die Gesellschaft gezahlt werden. Für Familien, Singles und Rentner gleichermaßen zu empfehlen.

104. Private Krankenversicherung

Menschen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht herausfallen, die können sich privat versichern oder freiwillig gesetzlich. Nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen die Menschen, die selbstständig sind, die Beamten und Studenten und die Angestellten, die mehr als 49.950 Euro verdienen. Die PKV ist wegen dem Status des Privatpatienten die bevorzugte Wahl, da hier für Beiträge, die nicht am Verdienst, sondern am Risiko bemessen werden, ein weiter Leistungsumfang genutzt werden kann.

105. PKV Leistungen

Der Basistarif bietet die Grundlage der Leistungen in der Privaten Krankenversicherung. Menschen, die mehr möchten, als die Leistungen, die auch bei der GKV zu finden sind, die können mit den Wahltarifen sich ihren Versicherungsumfang erweitern. Auch diese Leistungen sind nach dem Risiko gestaffelt zu zahlen.

106. PKV – Arbeitslosigkeit

Eine Arbeitslosigkeit kann schnell eintreffen. Wenn dann neben den finanziellen Einbußen, auch noch die Beiträge zu der Privaten Krankenversicherung bezahlt werden müssen, dann droht ein finanzieller Engpass. Grundsätzlich können sich die Menschen, die vor der Arbeitslosigkeit bei der PKV versichert waren, auch in der GKV versichern lassen. Wenn der Versicherungsnehmer aber dann wieder zurück in die PKV möchte, dann sollte für die Zeit eine Anwartschaft vereinbart werden. Die Versicherung ruht so und kann dann wieder aufgenommen werden; ohne Gesundheitsprüfung und zu vorher bestandenen Konditionen.

107. PKV – Familien

Bei der PKV ist es nicht möglich, so wie es bei den gesetzlichen Versicherungen ist, dass ein Vertrag von mehreren Familienangehörigen genutzt werden kann. Pro Versicherungsnehmer ist ein separater Vertrag erforderlich.

108. PKV – Selbstbehalt

Wird eine Private Krankenversicherung mit einem Selbstbehalt abgeschlossen, dann muss der Versicherte die Kosten bis zu der vereinbarten Höhe selber tragen und erst die Kosten, die darüber hinaus gehen, werden von der Versicherung gezahlt. Der Selbstbehalt macht die Versicherungsbeiträge günstiger, welches vor allem für die Menschen gedacht ist, die selten eine Leistung in Anspruch nehmen.

109. PKV – Wartezeiten

Bei einer neu abgeschlossenen Versicherung kann es sein, dass diese in einigen Leistungsbereichen eine Wartezeit hat. Während dieser Zit können die Deckungen nicht bis zu der Versicherungsleistung angeboten werden, oder eine Deckung entfällt vollkommend.

110. Privatärztliche Behandlung

Den Privatpatienten ist es ermöglicht worden, dass diese eine freie Arztwahl und auch eine freie Krankenhauswahl haben. So können sich die Menschen, die eine PKV haben, auch für die Ärzte entscheiden, die nur Privatpatienten eine medizinische Versorgung anbieten. Gesetzlich Versicherte können dieses nicht nutzen.

111. Private Rentenversicherung

Um sich für das Alter optimal abzusichern, ist eine Private Rentenversicherung unumgänglich. Die gesetzlichen Leistungen sind im Alter nicht sicher. Auch die Menschen, die keine Beiträge zu der gesetzlichen Versicherung entrichten, weil sie selbstständig oder nicht berufstätig sind, die sollten hier eine Absicherung wahrnehmen.

112. Private Unfallversicherung

Die gesetzlichen Unfallversicherungen bieten nur wenigen Menschen einen Schutz und dieser Schutz ist auch noch räumlich und zeitlich begrenzt. Einen rund um die Uhr Schutz für alle Menschen, vor den Folgen eines Unfalls, kann nur über die Private Unfallversicherung gewährleistet werden.

113. Progression

Die Progression findet man bei der Privaten Unfallversicherung. Dieses gibt an, dass der Grad der Beeinträchtigung auch gleichzusetzen ist, mit dem Prozentsatz des Leistungsbezuges. Liegt, laut Gliedertaxe also eine Beeinträchtigung von 40 Prozent vor, dann wird die Leistungszahlung auch 40 Prozent von der Gesamtversicherungssumme ausmachen.

Es kann auch eine Progressionsstaffelung vereinbart werden. Hierbei sind die Beeinträchtigungen bis zu 50 Prozent dann linear abzurechnen und die darüberhinausgehenden sind überproportional zu sehen. Eine Vollinvalidität kann also eine Leistungssumme von z.B. 500 Prozent ausmachen.

114. Rabattübertragung

Bei der KFZ-Versicherung kann eine Rabattübertragung genutzt werden. So kann bei eine bestehende KFZ-Versicherung an eine andere Person übertragen werden, die dann von sehr viel günstigeren Beiträgen profitieren kann. Wer die Rabattübertragung nutzen kann, das ist je nach Versicherungsgesellschaft anders geregelt. Ein enges Verwandtschaftsverhältnis ist Voraussetzung, damit die Versicherungsrabatte übertragen werden können. Allerdings darf der, der den Rabatt erhält, kein Fahranfänger sein und sollte schon einen gewissen Teil zu den eigenen Schadenfreien Jahren beigetragen haben.

115. Ratenzahlungszuschlag

Versicherungsbeiträge werden so berechnet, dass sie eine jährliche Zahlweise einschliessen. Möchte oder kann der Versicherungsnehmer diese Rate nicht komplett zahlen, dann kann er eine unterjährige Zahlweise vereinbaren. Hier werden dann aber Ratenzahlungszuschläge vereinbart. Der Prozentsatz kann, je nach Versicherungsgesellschaft variieren.

116. Rechtsanwaltsgebühren

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren sind in den Tarifverordnungen geregelt. Bei der Berechnung der Prämienhöhe zu einer Rechtsschutzversicherungen werden die Gebühren umgesetzt, umso eine Risikoberechnung durchzuführen.

117. Rechtsanwaltswechsel

Bei einem bestehenden Rechtsstreit, der über eine Rechtsschutzversicherung gedeckt ist, sollte der Versicherungsnehmer nur in zwingenden Fällen den Rechtsanwalt auch wechseln. Denn die Kosten, die durch den Wechsel und der neuen Einarbeitung des neuen Anwalts finanziell entstehen, die werden seitens der Rechtsschutzversicherung nicht übernommen und gehen somit zulasten des Versicherungsnehmers.

118. Rechtsschutzversicherung

Über die Rechtsschutzversicherung sind die Kosten, die bei einem Rechtsstreit, durch einen Anwalt und durch das Gericht, entstehen, abgedeckt. Die Leistung der Rechtsschutzversicherung setzt aber schon vor dem eigentlichen Rechtsstreit mit der Beratung und der Aufklärung ein.

Je nach Rechtsgebiet sind andere Rechtsschutzversicherungen für die Kostendeckung zuständig. Eine Kombinationsversicherung, die mehrere Bereiche abdeckt, wird von den meisten Anbietern angeboten.

119. Rechtsschutzversicherung – Wartezeiten

Bei der Rechtsschutzversicherung muss der Versicherungsnehmer Wartezeiten hinnehmen. Dieses bedeutet, dass ein Versicherungsschutz zwar besteht, die Leistung der Kostendeckung aber nicht komplett oder auch gar nicht, während dieser Zeit einsetzen wird. Eine Wartezeit kann bis zu einem halben Jahr andauern.

120. Rechtsschutzversicherung – Deckungssumme

Die Deckungssumme sollte auch bei der Rechtsschutzversicherung beachtet werden. Die Kosten für einen Rechtsstreit ist immer an dem Streitwert zu bemessen. Bei Rechtsstreitigkeiten, bei denen Personen zu Schaden gekommen sind, kann so schnell ein hoher Kostenfaktor entstehen. Daher sollte eine unbegrenzte Deckungssumme gewählt werden, damit alles auch wirklich gedeckt werden kann.

121. Rechtsschutzversicherung – Mitversicherte Personen

In der Rechtsschutzversicherung des Versicherungsnehmers können die Familienangehörigen mitversichert werden. Die Beitragshöhe wird dann aber dementsprechend, weil ein größeres Risiko besteht, auch angepasst werden müssen.

122. Regionalklassen

Alle KFZ´s werden in Regionalklassen eingeteilt, die zu der Berechnung der Versicherungsprämie bei der Haftpflicht und den Kaskoversicherungen herangezogen werden. Die Einteilung erfolgt aufgrund des Risikos, welches das betreffende Auto bietet, im Zusammenhang mit den Zulassungsregionen. Als Mittelwert wird die Unfallstatistik der letzen 5 Jahre genommen. Die Einteilung erfolgt immer zum Ende eines Jahres und ist so ausschlaggebend für die Berechnung im kommenden Jahr.

123. Reisegepäck

Wenn das Reisegepäck entwendet oder beschädigt wird, dann kann dieser Schaden sehr kostspielig werden. Angefangen bei den Kleidungsstücken, über elektrische Geräte, bis hin zu den Ausweispapieren oder Bargeld kann bei einer Reisegepäckversicherung eine Absicherung bekommen. Die Reisegepäckversicherung gilt nur dann, wenn das Reisegepäck aufgegeben worden ist, die Obhutspflicht also an andere abgegeben worden ist.

124. Reisekrankenversicherung

Die Krankenversicherung bietet nur einen begrenzten Schutz für die medizinischen Leistungen bei einem Auslandsaufenthalt. Um den Schutz zu erweitern, sollte eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Diese kann bei der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden, oder auch bei einer Privaten. Die Leistungen unterscheiden sich hierbei, sodass eine Auswahl nach den gewünschten Leistungen erforderlich ist. Für Reisekrankenversicherungen gilt, dass diese zeitlich begrenzt gelten, während Auslandskrankenversicherungen immer auch längerfristig sein können.

125. Rentengarantie

Bei einer Privaten Rentenversicherung sollten die Versicherungsnehmer auf die Rentengarantie achten. Dieser Wert ist der, der bei dem Eintritt des Rentenalters, unabhängig von möglichen Zuschlägen, die aus Gewinnen erzielt worden sind, dann auch gezahlt werden. Zusätzlich kann die Rentengarantie auch bedeuten, dass die Rentenzahlungen über einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden. Sollte der Versicherungsnehmer in dieser vereinbarten Rentengarantiezeit versterben, dann wird die Rente an den Hinterbliebenen gezahlt.

126. Reparaturkosten

Sollten infolge eines Schadens Reparaturen notwendig werden, dann übernimmt die Versicherungsgesellschaft auch diese Kosten. Die Höhe der Reparaturkosten sollte dabei den Wert einer Neuanschaffung nicht überschreiten und in einem Verhältnis zu den Abnutzungen stehen, die sich am Neuwert bemessen.

127. Restschuldversicherung

Eine Form der Lebensversicherung ist die Restschuldversicherung. Hierbei sichern die Menschen, die einen Kredit aufgenommen haben, diese Darlehenskosten über eine Restschuldversicherung ab. Die Kreditgeber sehen dieses als Möglichkeit an, dass das verliehene Geld gesichert wieder zurückgezahlt wird. Die Lebensversicherung wird auch als fallende Lebensversicherung bezeichnet, da die Versicherungssumme über die Zeit, da das Darlehen auch geringer wird, gesenkt werden kann. Dadurch werden auch die Beiträge niedriger werden.

128. Riester-Rente

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge. Die Person, die eine staatliche Förderung bekommen kann, die kann so neben den Zinsen für die Geldanlage auch auf einen finanziellen Bonus hoffen. Die Riester-Rente ist eine Form der Rentenversicherung, die auch geschützt wird. Die Riester-Rente kann für den Fall, des versterbens vor dem Renteneintritt an die Hinterbliebenen vererbt werden.

129. Riester-Rente Zulagenberechtigter

Menschen, die einen Riester-Renten Vertrag abgeschlossen haben und die einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, die können, wenn die Aufwendungen zu der Versicherung 4 Prozent des letzten Jahreseinkommens ausmachen, die staatliche Förderung nutzen. Wenn ein nichtarbeitender Ehepartner einen eigenständigen Vertrag abgeschlossen hat, dann kann dieser auch die Förderung erhalten.

130. Risikobegrenzung

Die Versicherungsgesellschaften versuchen das Risiko eines Versicherungsfalls so gering wie möglich zu halten. Daher kann es sein, dass bei manchen Versicherungsgesellschaften ein Versicherungsabschluss nicht gemacht werden kann, da das Risiko als zu groß bemessen worden ist. Eine andere Variante, der Risikobegrenzung ist es, dass die Beiträge dementsprechend hoch ausfallen. So kann ein Versicherungsschutz bestehen, allerdings zu hohen Kosten.

131. Risikobeitrag

Der Risikobeitrag ist der Betrag, den die Versicherungsgesellschaften nach Abzug ihrer Kosten haben, damit das Risiko eines Schadens gedeckt werden kann.

132. Rückgewähr

Einige Versicherungen können mit der sogenannten Rückgewähr abgeschlossen werden. Dieses bedeutet für die Versicherungsnehmer, dass in dem Fall, wenn keine Versicherungsleistung erfolgt ist, die Beiträge nach dem Vertragsablauf wieder an den Versicherungsnehmer ausgezahlt werden können. Bei einer Unfallversicherung ist dieses möglich, die dann gleichzeitig auch für einen Kapitalaufbau sorgen kann. Die Beiträge zu den Versicherungen mit Rückgewähr sind in der Regel ein wenig höher, oder aber bei gleichen Beiträgen, sind Leistungseinschränkungen zu finden.

133. Rückkauf

Ein Rückkauf kann bei einer Kapitallebensversicherung erfolgen. Möchte der Versicherungsnehmer den Vertrag vorzeitig beenden, dann kann er der Versicherung einen Rückkauf anbieten. Wann und wie ein Rückkauf möglich ist, dass ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Ein Rückkauf lohnt sich in den meisten Fällen eher dann, wenn die Versicherung schon länger besteht, da dann die Unterhaltungskosten abgeglichen sind und die Beiträge fast ausschließlich der Geldanlage dienen.

134. Rückkaufswert

Der Rückkaufswert der Kapitallebensversicherung ist der Wert, den die Versicherung an den Versicherten bezahlt, wenn dieser die Versicherung vorzeitig beenden möchte. Wichtig ist, dass der Rückkaufswert nicht gleichzustellen ist mit der Höhe der Beitragszahlungen noch mit dem Wert der Inhalte. Bei einem Rückkaufswert werden zusätzliche Gebühren und Kosten abgezogen, die von der Versicherung, wegen des Arbeitsaufwandes, etc. einbehalten werden können.

135. Rückstufung

Eine Rückstufung findet bei der KFZ-Versicherung statt. Sollte der Versicherungsnehmer während eines Versicherungsjahres einen Schaden der Versicherung melden und diese ihn begleichen, dann werden in dem darauffolgenden Jahr die Versicherungsverträge zurückgestufft. In der Schadenfreiheitsklasse erfolgt dann diese Rückstufung um den abgewickelten Schaden. War der Versicherungsnehmer vorher S/F Klasse 3, dann ist er im folgenden Jahr S/F Klasse 2. Die Beiträge werden dann dementsprechend höher ausfallen. Daher ist es zu überlegen, dass ein Schaden, wenn es die finanzielle Lage erlaubt, auch selber beglichen wird, damit keine Rückstufung erfolgt. Dieses sollte genau berechnet werden und ist für geringe Schäden sicherlich zu empfehlen.

136. Rücktritt

Ein Versicherungsnehmer kann innerhalb der vertraglich vereinbarten Grenze von einem Rücktrittsrecht gebrauch machen. In der Regel beträgt diese Frist zwei Wochen, in der ein gerade geschlossener Vertrag für Ungültig erklärt werden kann.

137. Rürup Rente

Die Rürup Rente ist eine Form der Altersvorsorge. Auch sie gehört zu den staatlich unterstützen. Allerdings werden hier keine Zulagen, wie bei der Riester-Rente zur Verfügung gestellt, dafür kann der Versicherte aber Steuervergünstigen bekommen. Die Rürup Rente kann von allen Menschen abgeschlossen werden. Einschränkungen liegen hier nicht vor. Besonders interessant ist sie für die Menschen, die ein hohes Einkommen versteuern müssen, da dieses gesenkt werden kann.

Die Beiträge zu der Rürup Rente werden gut verzinst angelegt. Die Gewinne müssen versteuert werden. Zur Auszahlungszeit kann die Rürup Rente als monatliche Rentengarantie genutzt werden. Eine Vererbung der Rürup Rente ist nicht möglich, daher sollte vereinbart werden, dass die Hinterbliebenen über eine separate Hinterbliebenenversicherung abgesichert sind.

138. Sachversicherungen

Alle Versicherungen, die eine Sache versichern, werden als Sachversicherung bezeichnet. So die Hausratversicherung oder die KFZ-Versicherung.

139. Saisonkennzeichen

Ist ein Fahrzeug nur für einen begrenzten Zeitraum zugelassen, dann kann der Versicherungsnehmer ein Saisonkennzeichen dafür nutzen. Bei der Versicherungsgestaltung kann dann von günstigeren Tarifen profitiert werden, da das Risiko eines Schadens geringer ist. Das Saisonkennzeichen ist günstiger, als wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an- und wieder abmelden würde.

140. Schadensanzeige

Eine Pflicht des Versicherungsnehmers ist es, dass ein Schaden unverzüglich der Versicherung gemeldet werden muss. Wie der Schaden zu melden ist, das ist je nach Versicherung und auch Schadenshöhe unterschiedlich. Einige Versicherungen verlagen eine genaue und detallierte Auflistung, wie der Schaden entstanden ist. Wird ein Schaden verspätet der Versicherung gemeldet, dann kann es sein, dass die Versicherung die Schadensdeckung ablehnt.

141. Schadensersatz

Unter einem Schadensersatz versteht man die Ansprüche, die ein Geschädigter geltend macht, für den entstandenen Schaden. Die Schadensersatzansprüche sind von den Versicherungsgesellschaften zu tragen, wenn der Schaden auch von dem Versicherungsnehmer entstanden ist und die Deckungsleistung vorliegt. Bei einem Schadensersatz wird darauf geachtet, dass de vorher vorliegende Wert wiederhergestellt wird. So ist eine Beitragsdeckung nur zu dem gerade aktuellen Wert, nicht aber zu dem Neuwert möglich.

142. Schadenfreiheitsrabatt

Der Schadenfreiheitsrabatt ist in de KFZ-Versicherung zu finden. Jeder Versicherungsnehmer hat diesen Wert, der die Versicherungsprämie bestimmen kann, deshalb, weil er schon so viele Jahre ohne einen regulierten Schaden über die Versicherung ein Fahrzeug geführt hat. Nur bei der Haftpflichtversicherung und bei der Vollkaskoversicherung kommt dieser Wert vor und er wird auch für beide Versicherungsbereiche separat berechnet. Ein Schaden, der über die Vollkaskoversicherung reguliert worden ist, führt also nur dort zu einer Anpassung und nicht auch in der Haftpflichtversicherung. Bei einem Versicherungsanbieterwechsel wird der Schadenfreiheitsrabatt auch bei der neuen Versicherung übernommen.

143. Schadenregulierung

Bei der Schadenregulierung ist nicht nur die Zahlung des Versicherten zu finden, sondern auch die Vorgänge, die davor stattfinden. So ist die Überprüfung der Rechtsmäßigkeit des Schadensanspruchs eine Form der Regulierung, die Abwehr des Anspruches und auch die genaue Ermittlung der Schadenshöhe.

144. Schlussanteil

Der Schlussanteil ist ein Gewinn, der nicht über die Versicherungsdauer gezahlt wird, sondern erst zum Schluss der Versicherungsbindung an den Versicherten gezahlt wird. Bei einer langen Versicherungszeit wird der Schlussanteil auch entsprechend höher ausfallen.

145. Schweigepflicht – Entbindung

Die Schweigepflichtentbindung wird bei den Versicherungen im Versicherungsvertrag verankert, bei denen die Gesellschaft Auskünfte zum Gesundheitsstand der Versicherten brauchen kann. So ist dieses bei der Lebensversicherung wichtig, wenn das Risiko nicht nur über die Gesundheitsfragen geklärt werden soll. Auch bei einem Tod kann die Versicherungsgesellschaft fordern, dass die genaue Todesursache geklärt werden muss. Wenn der Arzt von der Schweigepflicht entbunden ist, dann kann dieses so vollzogen werden.

146. Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung meint auch den Selbstbehalt. Wenn ein Versicherungsfall eintritt, dann muss der Versicherungsnehmer, wenn ein Vertrag mit Selbstbeteiligung vorliegt, den Wert selber aufbringen. Erst die Differenz zur Schadenssumme wird dann von der Versicherung übernommen.

147. Selbstständige

Als Selbstständiger hat man bei den Versicherungsverträgen Vor- aber auch Nachteile. Eine Krankenversicherung kann der Selbstständige selber wählen, ob er die Private oder die Gesetzliche nimmt, dieses ist ihm selber überlassen. Allerdings kann ein Selbstständiger nicht sich darauf verlassen, dass der Arbeitgeber Pflichtbeiträge für die Aufwendungen übernimmt.

In anderen Bereichen stehen den Selbstständigen spezielle Versicherungen zur Verfügung, damit sie ihr betriebliches Risiko absichern können.

148. Selbsttötung

Im Falle einer Selbsttötung wird die Lebensversicherung keine Zahlungen an die Hinterbliebenen vornehmen. Der Tod ist beeinflusst worden und das schliesst die Deckung über die Versicherung aus.

149. Sengschaden

Sengschäden sind in der Hausratversicherung und auch in der Gebäudeversicherung grundsätzlich nicht versichert. Denn ein Sengschaden entsteht nicht durch Feuer oder Brand direkt, sondern durch übermäßige Hitzeeinstrahlung über einen längeren Zeitraum. Wenn der Sengschaden allerdings als Folge eines Feuers zu sehen ist, welches die Hitzeeinstrahlung verursacht hat, dann ist der Schaden versichert.

150. Seniorentarife

Senioren weisen bei den Sachversicherungen ein nicht so hohes Risiko aus, wie es andere Personengruppen haben. Aus diesem Grund ist den Personen ermöglicht worden, mit den Seniorentarifen eine kostengünstigere Versicherung zu bekommen.

151. Sonderausgaben

Die Aufwendungen für die private Vorsorge können, unter bestimmten Möglichkeiten, als Sonderausgaben bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden. Wichtig ist hierbei, dass es sich nicht bei allen Vertägen auch ermöglicht werden kann. Daher sollte bei der Auswahl der Versicherung auch dieses überlegt werden, denn so lassen sich die Steuerkosten senken.

152. Sparanteil

Bei der Kapitallebensversicherung setzt sich der Beitrag aus zwei Beträgen zusammen. Dem Risikoanteil und dem Sparanteil. Der Sparanteil ist dafür gedacht, dass die Beiträge so angelegt werden können, dass sie die Erlebensrente ermöglichen können.

153. Sparerfreibetrag

Bei den Versicherungen, bei denen Kapitalaufbau betrieben wird, kann der Versicherte auch den Sparerfreibetrag nutzen. So sind die Erträge nicht in vollem Umfang zu versteuern.

154. Stationäre Zusatzversicherung

Die Stationäre Zusatzversicherung umfasst die Leistungen, die der Versicherte freiwillig nutzen möchte, damit er bei einem Krankenhausaufenthalt mehr Leistungen erwarten kann, als der GKV Tarif anbietet. So sind die Chefarztbehandlung und die Unterbringung im Einzelzimmer hier einzuordnen.

155. Sterbegeld

Gab es früher eine finanzielle Unterstützung der gesetzlichen Kassen, in der Form der Sterbegeldversicherung bei der Krankenversicherung, so wurde diese abgeschafft. Die Kosten für eine Bestattung, etc. sind aber sehr hoch, sodass auch in der heutigen Zeit noch dafür vorgesorgt werden sollte, damit die Hinterbliebenen nicht die hohen Kosten tragen müssen. In der Privaten Unfallversicherung wird für den Todesfall nach einem eine Leistung angeboten, die diese Kosten decken könnte. Auch eine separat abzuschließende Sterbegeldversicherung wird für diesen Zweck bei einigen Gesellschaften als Produkt vertrieben.

156. Studenten

Auch Studenten müssen sich Krankenversichern. Ihnen stehen drei Varianten zur Verfügung, aus der sie die für sie beste Versicherung auswählen können. Zum einen kann es sein, dass sie noch Ansprüche an einer Familienversicherung über die Eltern haben. Diese kann dann, wenn kein eigenes hohes Einkommen vorliegt, bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres genutzt werden. Sollten die Einkommensgrenzen, bzw. das Alter überschritten sein, dann kann der Student entscheiden, ob er sich in der GKV oder in der PKV versichern möchte. Hier sind die Voraussetzungen, wie bei anderen Versicherten zu berücksichtigen. Allerdings sind die Kosten für die Studentenversicherungen immer wieder günstiger, da die Gesellschaften so den kleinen Geldbeutel schonen möchten.

157. Sturmschäden

Schäden, die ein Sturm verursacht hat, sind in der Hausrat- der Gebäude- und in der Teilkaskoversicherung abgesichert. Es sollte aber beachtet werden, wie die Versicherungsgesellschaft einen Sturm definiert, damit Leistungsausschlüsse erkannt werden können. Liegt ein Sturm erst bei einer Windstärke von 8 vor, dann ist bei niedrigeren Sturmstärken keine Deckung möglich. Die Versicherung übernimmt die Regulierung der Schäden, die direkt mit dem Sturm in Verbindung stehen. Sollte ein Sturm einen Ast vom Baum gerissen haben, der dann einen Schaden am Dach verursacht hat, dann wird dieses getragen. Anders sieht es bei den Schäden aus, die erst nach und nach auf den Sturm zurückzuführen sind, wie lose Dachziegel.

158. Tarifbestimmungen

Die Tarifbestimmungen sind die Bestimmungen, die einen direkten Versicherungsvertrag befassen. Sie sind nur in der Verbindung mit den AGB´s der Gesellschaft gültig.

159. Tarifwechsel

Während eines bestehenden Versicherungsschutzes ist es auch möglich, dass der Tarif gewechselt werden kann. Wünscht der Versicherte höhere Leistungen, dann werden die Versicherungen diesem Wechsel sicherlich zustimmen. Beachtet werden sollte dabei, dass grade bei der PKV die Versicherung für die Risikoberechnung eine weitere Gesundheitsprüfung verlangen kann.

Ein Wechsel der Leistungen bei der bestehenden Versicherung ausschließt, wird die Gesellschaft nicht so ohne Weiteres auch akzeptieren. Die Versicherungsgesellschaft kann auf die Kündigung drängen und dann einen Neuabschluss des Vertrages fordern.

160. Teilauszahlung

Bei einer Kapitallebensversicherung und auch bei der Riester-Rente kann eine Teilauszahlung vor dem Ablauf der Versicherungszeit vereinbart werden. Dieses ist als die Erlebensrente zu bezeichnen. Sie kann der Altersvorsorge dienen, die dann ermöglicht werden kann. Bei der Riester-Rente kann vereinbart werden, dass ein bestimmter Geldbetrag schon vor dem Eintritt in das Rentenalter als Teilauszahlung bezogen wird. So kann ein teures Darlehen abgelöst werden, welches dann im Alter nicht mehr unnötige Kosten verursacht.

161. Tierhalter Versicherung

Tiere können Kosten verursachen. Daher sollten sich die Tierhalter für eine Versicherung entscheiden, die diese Kosten decken kann. Bei einem Schaden, den ein Tier verursacht hat, kann die Tierhalterhaftpflichtversicherung helfen, dass der Tierhalter nicht für die Kosten haften muss. Der Halter wird, weil er das Tier besitzt, ohne jegliche Fragen, als die Person bestimmt, die den Schaden tragen muss. Gerade bei den Schäden, bei dem ein hoher Schaden, vielleicht ein Personenschaden entstanden ist, sollte die Versicherung helfen, dass die Kosten nicht den finanziellen Ruin bedeuten.

162. Tod des Versicherten

Stirbt der Versicherungsnehmer einer Sachversicherung während der Laufzeit, dann wird die bestehende Versicherung hinfällig, wenn die Hinterbliebenen diese nicht weiternutzen möchten. Dafür muss allerdings eine separate Erklärung der Versicherung zugehen, aus der dieses hervorgeht. So wird dann nur der Name des Versicherungsnehmers geändert werden.

163. Todesfallleistung

Mit der Lebensversicherung und mit der Unfallversicherung schließt man Verträge ab, die in einem Todesfall eine Leistung anbieten.

Bei der Risikolebensversicherung wird dann, wenn der Tod innerhalb der Laufzeit liegt, den Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt. Die Leistungsanforderung muss gestellt werden, die Gesellschaften werden diese prüfen und dann die Leistungsauszahlung vornehmen.

Bei der Unfallversicherung kann die Todesfallleistung zusätzlich vereinbart werden. Der Todesfall muss in der Verbindung mit einem gemeldeten Unfall stehen, der nicht länger als ein Jahr zurückliegen darf, damit die Leistung bezogen werden kann. Die Leistungssumme kann der Versicherte im Vorfeld bestimmen.

164. Totalschaden

Ein Totalschaden bezieht sich auf mehrere Sachversicherungen. Gemeint ist hierbei, dass der Schaden dazugeführt hat, dass es wirtschaftlich nicht machbar wäre, die Sache ohne Mehrkosten wieder in den Ursprungszustand zu versetzen.

165. Typklassen

Jedes Fahrzeug verfügt über einen Typenschlüssel, über den das Fahrzeug genau nach Modell und Marke zugeordnet werden kann. Diese werden auch für die Berechnung der Versicherungsprämien bei der KFZ-Versicherung genutzt. Alle Fahrzeuge werden dementsprechend in Typklassen eingeordnet, und so kann eine Risikoberechnung aufgrund der Typklassen erfolgen. Marken oder Modelle, die häufiger in Schäden verwickelt waren, die haben eine höhere Typklasse, als Fahrzeuge, die weniger Schäden durch die Versicherung regulieren gelassen haben. Die Typklassen werden für die Beiträge der Haftpflicht und beider Teilkaskoversicherungen zur Rate gezogen.

166. Unfallversicherung

Ein Unfall kann schwere finanzielle Folgen nach sich ziehen. Daher sollte für eine Absicherung gesorgt werden, damit die Folgen gedeckt werden können. Über die Unfallversicherung sind Leistungen von der Gesellschaft zu bekommen, wenn ein Unfall vorliegt und dieser einen körperlichen oder geistigen Schaden nach sich gezogen hat, der medizinisch belegt werden kann.

167. Unterversicherung

Eine Unterversicherung sollte vermieden werden. Gemeint ist damit, dass die Schadenssumme, die eine Versicherung zahlt, nicht ausreicht, den eigentlichen Schaden auch zu decken. Dieses kann dazu führen, dass der Geschädigte dennoch einen Teil aus der eigenen Tasche zahlen muss. Es sollte bei den Sachversicherungen immer darauf geachtet werden, dass die Schadenssumme auch den Gegenständen gerecht werden kann und diese auch erweitert werden kann, wenn zum Beispiel an dem Gebäude Sanierungen oder Renovierungen durchgeführt worden sind.

168. Überschussanteile

Bei den Kapitalversicherungen können Überschüsse erwirtschaftet werden. Der Versicherte kann sich im Vorfeld überlegen, wie die Überschüsse genutzt werden sollen. Zum einen können diese direkt in die angesammelte Kapitalanlage gebracht werden, sodass diese dann bei Ablauf eine höhere Summe abwirft. Die Überschüsse können aber auch direkt ausgezahlt werden, sodass diese dann anderweitig angelegt werden können. Die dritte Variante, wie die Überschüsse zu behandeln sind, ist es, diese in die Beiträge einfließen zu lassen. So lassen sich im Grunde keine Überschüsse erwirtschaften, der Versicherte verzichtet also auf diese, dafür werden sie mit den Beiträgen verrechnet, die dementsprechend günstiger gestaltet werden können.

169. Überspannungsschäden

Überspannungsschäden sind durch Blitzeinschlag in Leitungen verursachte Schäden. Sie sind in der Hausratversicherung und auch in der KFZ-Versicherung mitversichert.

170. Verjährung

Ein Schaden muss sofort der Versicherung gemeldet werden. Auch als geschädigter ist man angehalten, den Schadensersatzanspruch unverzüglich geltend zu machen. Andererseits kann es passieren, dass der Schaden verjährt, und dann keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden können.

171. Versicherungsbeginn

Der Versicherungsbeginn ist aus dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. Allerdings gilt dieses Datum nur, wenn der Versicherungsbeitrag auch ordnungsgemäß gezahlt worden ist. Ist dieses nicht de Fall, dann kann die Gesellschaft den Versicherungsvertrag für ungültig erklären.

172. Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist der Betrag, der aus der Versicherung bei einem Leistungsanspruch als Höchstgrenze bezogen werden kann.

173. Versicherungsvertrag

Auf eine Ausfertigung des Versicherungsvertrages und der Zusendung sollte geachtet werden. Auch sollte dieser noch einmal genauestens überprüft werden, damit im Nachhinein keine Probleme eintreten. Der Vertrag weist alle Vereinbarungen auf, die im Zusammenhang mit der Versicherung stehen.

  • Versicherungsnehmer
  • Versicherte Personen
  • Versicherungsbeginn
  • Versicherungsdauer
  • Versicherungssumme
  • Leistungen
  • Beitrag zur Versicherung
  • Versicherungsbedingungen
  • weitere Vereinbarungen

174. vorläufige Deckungszusage

Eine vorläufige Deckungszusage geben die Versicherungen den Versicherten in schriftlicher Form. Dieses besagt, dass ein Versicherungsvertrag geschlossen worden ist, der Versicherungsnehmer aber noch Leistungen geben, Prämienzahlung des Erstbeitrages, damit auch ein Versicherungsschutz besteht. Bei der KFZ-Versicherung wird dieses genutzt, damit der Besitzer eines neuen Fahrzeuges, diesen bei der Zulassungsstelle auch anmelden kann.

175. Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert it ähnlich dem Neuwert einer Sache. Versicherungen werden in den meisten Fällen, es sei denn, es ist vertraglich vereinbart den Wiederbeschaffungswert nicht nach einem Schaden zahlen, sondern lediglich den Zeitwert der beschädigten Sache.

176. Wildschaden

Ein Wildschaden ist bei der KFZ-Versicherung mitversichert, wenn die Teilkaskoversicherung abgeschlossen worden ist. Dann, wenn ein Unfall mit einem Wildtier zu einem Schaden geführt hat, dann wird die Gesellschaft diesen Schaden auch regulieren.

177. Wohnfläche

Die Wohnfläche spielt bei der Hausratversicherung und bei der Gebäudeversicherung eine große Rolle. Denn umso größer die Fläche ist, umso größer auch das zu versichernde Risiko. Daher werden die Tarife üblicherweise anhand dieser Fläche auch berechnet werden.

178. Witwenrente

Die Hinterbliebenenrente, die eine Lebensversicherungsgesellschaft auszahlt, wird auch Witwenrente genannt. Auch bei den gesetzlichen Versicherungen ist diese Versicherung zu finden. Die Höhe der Leistungen ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Die Witwenrente wird ein Leben lang, monatlich ausgezahlt.

179. Zahnbehandlung

Die GKV hat gerade im Bereich der Zahnbehandlung die gedeckten Kosten sehr gesenkt. Dieses führt dazu, dass der Versicherte hohe Zuzahlungen leisten muss. Die Möglichkeit, die genutzt werden sollte, ist die, dass die Zahnbehandlung – Zusatzversicherung abgeschlossen wird. So können bei den normalen Zahnbehandlungen Kosten bis zu 100 Prozent übernommen werden.

180. Zahnersatz

Bei einer Behandlung, die einen Zahnersatz erfordert, werden die meisten der Versicherungsgesellschaften die Kostenübernahme ablehnen und nur einen Teilbetrag (maximal 60 Prozent der entsehenden Kosten) zahlen. Über eine Zusatzversicherung lassen sich die Kostenübernahmen seitens der Versicherung erhöhen.

181. Zeitwert

Der Zeitwert ist der Wert, der bei den meisten der Sachversicherungen auch ersetzt wird. Der Zeitwert ist aus dem Neuwert abzüglich des Wertverlustes durch die Nutzung zu verstehen.

182. Zusatzversicherung

Um aus einer Versicherung mehr Leistungen zu bekommen, können Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Diese erhöhen so, gegen Mehrkosten, die Leistungsdeckung, die die Versicherungsgesellschaften dann anbieten. Im Bereich der Lebensversicherung kann so mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung die Absicherung erhöht werden. Wichtig ist es, dass beide Versicherungen zusammen in der Einheit zählen; es wird ein Beitrag erhoben, der dann gesplittet auf die Bereiche verteilt wird.

Auch bei den Krankenversicherungen findet man die Zusatzversicherungen, die einzeln eine Leistungsdeckung geben können. So lässt sich über die Zusatzversicherung die Basisabsicherung deutlich ausbauen.

183. Zweitwagen

Ein Zweitwagen kann über den Versicherungsnehmer bei vielen Kfz-Versicherungen zu einem besonders günstigen Tarif versichert werden. So kann auch hier die gleiche S/F Klasse, wie sie der Erstwagen hat, genutzt werden. Es gelten jedoch Bedingungen, wer den Wagen führen darf und auf wen er zugelassen sein muss, damit auch keine Personen diese Regelung ausnutzen.

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