Sperrung der EC-Karte

Natürlich kennt jeder Girokonto-Besitzer die kleine, praktische Karte, mit der er Geld abheben und einkaufen kann. Was für ein Schreck, wenn man sie plötzlich nicht mehr hat! Sei es, man findet sie nicht, weil man sie verloren hat, sei es, der Geldbeutel, in dem sie steckt, ist gestohlen worden – welche unangenehme Situation auch immer dahintersteckt: Die Tatsache, dass die EC-Karte nicht mehr im Zugriff des rechtmäßigen Besitzers ist, erfordert sofortiges Handeln.

Sperrung der Karte sofort vornehmen
Beim Melden muss man einige Dinge bedenken. Für das Telefonat sollte man seine Konto-Nummer und seine Bankleitzahl vor sich liegen haben, denn in der Aufregung fallen einem die vielleicht nicht ein. Dann meldet man sich per Anruf beim Sperrungs-Notdienst. Hier können neben EC-Karten auch Kreditkarten und mobile Telefone gesperrt werden, außerdem auch noch Onlinebanking-Aktivitäten und die Personalausweis-Identifikation, soweit sie elektronisch erfasst ist. Die Nummer der Hotline ist die 116 116. Sie erzeugt keine Kosten, wenn sie in Deutschland vom Festnetz aus angewählt wird. Beim Aufenthalt im Ausland wählt man +49 116 116 oder alternativ +49 30 4050 4050. In beiden Fällen muss nur die Netzbetreibergebühr des Auslandsanbieters bezahlt werden. Wer alle Telefon-Nummern für den Notfall parat haben will, kann sich eine PDF-Datei aus dem Internet laden. Es handelt sich dabei um den „Infopass zur Kartensicherheit“.

Sperrung allein reicht nicht
Der Sperr-Anruf war nur der erste Schritt. Wenn die Karte gestohlen wurde, muss das unbedingt zeitnah bei der Ortspolizei angezeigt werden. Das ist ein wichtiger Beweis für den Fall, dass widerrechtliche Abbuchungen vom Girokonto vorgenommen wurden. Das Sperren der EC-Karte bewirkt, dass Geldabheben mit PIN nicht mehr funktioniert. Doch der Dieb könnte noch per Unterschriftsfälschung an das Geld des Kontoinhabers kommen. Deshalb gibt es zusätzlich das sog. KUNO-System. Hiermit können Händler gestohlene Karten identifizieren. Bei einem Zahlungsversuch erfolgt ein visueller Hinweis auf die unberechtigte Nutzung und der Kauf kann gestoppt werden. Leider beteiligen sich nicht alle Händler an diesem Dienstleistungssystem.

Weitere Schritte
Die Sperrmaßnahme per KUNO kann man nicht bei den Banken veranlassen, sondern nur beim Polizeirevier. Auch deshalb ist das persönliche Erscheinen bei den Ordnungshütern geboten, sobald man den Sperranruf hinter sich gebracht hat. Doch jetzt wartet eine weitere Hürde: Man muss die Kartenfolgenummer wissen. Die ist bei der Bank abrufbar. Gibt man sie nicht an, werden alle Karten gesperrt, die dem Konto zugeordnet sind – allerdings nur für 10 Tage. Also sollte man in diesem Fall die Kartenfolgenummer so schnell wie möglich ermitteln und nachmelden.

Sperrung aufheben
Es kann sein, dass die EC-Karte vom Besitzer verloren wurde und sich wieder einfindet. Dann lässt man eine Entsperrung vornehmen, am besten bei der eigenen Bankfiliale. Per Sperr-Nummer-Anruf funktioniert es nicht. Direktbanken stellen dafür ein Online-Formular zur Verfügung. Die Entsperrung ist bei manchen Geldinstituten kostenfrei, bei anderen nicht. Danach sollte man unbedingt eine andere Karte mit einer anderen PIN nehmen.

Haftung
Die Sperrung bewirkt, dass der Karteneigentümer Lastschriften von seinem Konto rückgängig machen kann, und zwar acht Wochen lang. Allerdings gilt das nicht bei fahrlässigem Handeln, z. B. dem Mitführen der PIN direkt bei der Karte.