Was ist die Bürgschaft bei einem Kredit?

Eine Bürgschaft ist ein schriftlicher Vertrag, in dem sich der Bürge verpflichtet, für die Verbindlichkeit eines Anderen, in dem Fall der Kreditnehmer, einzustehen. Vertragspartner ist immer der Gläubiger (Kreditgeber), nie der Schuldner. Der Umfang einer Bürgschaft richtet sich immer nach der tatsächlichen Höhe des Kreditbetrages. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine mündlich vereinbarte Bürgschaft ebenfalls zulässig, wenn sie unter Zeugen ausgesprochen wurde.

Bei den meisten Krediten, bei denen eine Bürgschaft notwendig ist, stellen sich Familienmitglieder, Verwandte oder gute Bekannte als Bürgen zur Verfügung. Grundsätzlich bedeutet eine Bürgschaft: Der Bürge haftet bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Die Bürgschaft sollte nur in Frage kommen, wenn alle anderen Möglichkeiten, einen Kredit zu erhalten, keinen Erfolg haben. Wenn also die vom Kreditnehmer vorhandenen Sicherheiten der Bank nicht ausreichen, kommt nur ein Kredit mithilfe der Bürgschaft in Betracht.
Arten von Bürgschaften

Vom rechtlichen Standpunkt aus gibt es verschiedene Bürgschaften, von denen sich einige für den Bürgen relativ leicht als unvorteilhaft herausstellen können. Die bekanntesten Bürgschaften:

Globalbürgschaft: Diese wird von Verbraucherschützern und anderen Experten kaum empfohlen. Diese Bürgschaft hat den Nachteil, dass der Bürge nicht nur für die momentane festgeschriebene Summe haftet, sondern darüber hinaus für alle weiteren Verpflichtungen des Kreditnehmers in der Zukunft.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Sie ist die favorisierte Bürgschaft von Kreditgebern. Hier haftet der Bürge nicht wie bei der Globalbürgschaft unbegrenzt, sondern nur für die tatsächliche Höhe des Kredites. Nachteil: Der eigentliche Kreditnehmer kann behaupten, er sei zahlungsunfähig und schon kann die Bank auf den Bürgen zurückgreifen. In diesem Fall muss die Behauptung des Kreditnehmers gerichtlich nicht bewiesen werden.
Ausfallbürgschaft: Für den Bürgen die vorteilhafteste Art. Bei dieser Art Bürgschaft muss der Kreditgeber nachweisen, dass alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Begleichung der Schulden ausgeschöpft wurden.
Anforderungsbürgschaft. Die für den Bürgen unangenehmste und risikoreichste Bürgschaft. Hier genügt im Normalfall schon ein kurzer Zahlungsverzug, um den Bürgen zur Verantwortung zu ziehen. Die Bank hat dann das Recht, vom Bürgen den sofortigen Ratenrückstand einzufordern. Hierbei ist eine gerichtliche Klärung diesbezüglich ebenfalls nicht erforderlich.

Die ideale Bürgschaft ist sowohl zeitlich begrenzt, als auch finanziell durch eine Höchstsumme limitiert. Diese Art Bürgschaft wäre die Ideallösung, kommt aber nur selten zustande. Leider erscheint das vielen Kreditgebern als nicht ausreichend und leider haben diese bei der Kreditvergabe meistens das letzte Wort.
Rechte und Pflichten

Jeder Bürge hat Rechte und Pflichten, diese sind im Bürgschaftsvertrag festgeschrieben. Solch ein Vertrag muss immer schriftlich abgeschlossen wird. Ausnahme: Unternehmer die eine Bürgschaft eingehen, müssen sogar für mündliche Vereinbarungen einstehen.

Einen Kredit mit Bürgschaft abschließen ist nur dann ratsam, wenn sämtliche andere Möglichkeiten diesbezüglich zu keinem Erfolg führen. Da solche Bürgschaftsvereinbarungen oftmals nur in der Verwandtschaft oder im engsten Freundeskreis stattfinden, sollte man sich die Frage stellen: Was ist wenn, der Kredit nicht mehr bedient werden kann? Der Bürge muss dann auf jeden Fall dafür einstehen und das kann das Verhältnis zwischen den Partnern beeinflussen.