Geld zurück vom Finanzamt

Es ist zu Beginn eines jeden neuen Jahres die gleiche Prozedur, die Steuererklärung für das Finanzamt. Besonders Bürger, die auf eine Rückerstattung hoffen, sollten genau wissen, was sie alles einsetzen können. Außerdem ist schnell sein die Devise, denn je länger mit der Abgabe der Steuererklärung gewartet wird, desto länger dauert auch die Bearbeitung beim zuständigen Finanzamt. Aktuell dauert es gemäß den aktuellen Pressemeldungen sogar bis Ende März, bis die entsprechenden Erstattungen auf dem Konto des Verbrauchers ankommen. Der Grund dafür ist auch hier, dass alle gesetzlichen Änderungen sowie neue Vorschriften in das System eingearbeitet werden müssen.

Schnell sein hilft auf jeden Fall
Einzig, wer keine lohnenden Rückerstattungen zu erwarten hat, kann sich Zeit lassen. Alle anderen möchten natürlich möglichst frühzeitig in den Genuss der zu erwartenden Rückzahlung kommen, so mancher Urlaub wird damit finanziert. Wer jährlich seine Abrechnung beim Finanzamt einreicht, kennt die Abläufe in aller Regel und ergänzt seine Steuererklärung dann mit den aktuellen Daten aus dem Vorjahr. So müssen dann seitens der Finanzbehörde die eingetragenen Daten übernommen und anhand dieser gerechnet werden. Bis zum 31. Mai hat jeder Zeit, der sich selbst um seine Steuererklärung kümmert. Klappt das nicht, kann eine Fristverlängerung beantragt werden, ein Steuerberater hat ohnehin Zeit bis zum Ende des Jahres. Um Verzögerungen durch Nachfragen zu vermeiden, sollten alle Belege und Hinweise mitgeliefert werden. Die elektronische Übermittlung der Steuererklärung ist für jeden Pflicht, der als Arbeitnehmer Gewinne zu verzeichnen hat sowie grundsätzlich alle Unternehmer.

Was lässt sich absetzen?
Natürlich möchte jeder seine Möglichkeiten ausschöpfen, Geld vom Staat über die Steuererklärung zurückzubekommen. Hier sind aber einige deutliche Grenzen gesetzt und je einfallsreicher die Anträge beim Finanzamt eintreffen, desto umfangreicher werden im Laufe der Zeit auch die Absagen. Luxuswagen sind nicht unbedingt Betriebskapital, Augenlaseroperationen finden schon eher einen Zuschuss. Auch luxuriöse Füller sind nicht immer ein Grund für eine Berücksichtigung in der Steuererklärung, wohl aber die Kosten für das Fitnessstudio nach der Arbeit, wenn eine medizinische Notwendigkeit bescheinigt wird.