Gesetzentwurf zu Auskunftsrechten

Der Deutsche Bundestag hat im Mai 2015 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Rechte von Auskunfteien einschränken und die Rechte der Verbraucher stärken soll. Worum geht es genau?
Vertragsbedingungen

Nicht nur bei einem Verbraucher- oder einen Immobilienkredit spielt die Schufa eine entscheidende Rolle. Auch Händler nehmen ihr Wissen gern in Anspruch, bevor sie dem Kunden eine neue HiFi-Anlage oder ein neues Smartphone verkaufen. So finden sich die Käufer plötzlich in der unangenehmen Lage wieder, dass sie mit schlechteren Bedingungen vorliebnehmen müssen, als sie erwartet hatten. Denn im Hintergrund ist der Informationsfluss von der Schufa zum Verkäufer gelaufen. Sobald der Verkäufer daraufhin Probleme bei der Zahlung vermutet, verschärft er die Bedingungen, zu denen er seine Ware abgibt. Aber was genau erfährt der Verkäufer?
Die Bonitätsprüfung

Die Schufa und andere Wirtschafts-Auskunfteien wenden ein rechnerisches Verfahren an, mit dessen Formelreichtum sie ermitteln, wie hoch die Wahrscheinlichkeit der korrekten Zahlung ist. Für diese Kreditwürdigkeits-Bewertung steht ihnen Datenmaterial zur Verfügung, das sie ständig aus mehreren Quellen zusammentragen. Dazu gehören die Girokonten, die man führt, weitere Bankkonten, die man innehat, Verträge zum Leasen von Fahrzeugen und anderen Gegenständen und nicht bezahlte Rechnungssummen. Dies alles hat etwas mit Geld und Zahlung zu tun. Daher kann man annehmen, dass ein Urteil über die Zahlungskraft und –moral des Käufers nicht aus der Luft gegriffen wäre. Doch nun kommen noch Faktoren hinzu, die die Auskunfteien in ihr Bewertungsverfahren (das „Scoring“) einbeziehen. Das ist ganz schlicht und einfach die Frage, wo jemand wohnt. Wie genau nun welche Faktoren ins Gewicht fallen, bleibt das Spezialwissen der Schufa. Jedenfalls kann ein Hochhausbewohner oder ein Mieter in einem zu wenig privilegierten Stadtviertel ganz schnell Minuspunkte bekommen. Dies wird auch als „Geo-Scoring“ bezeichnet. Der Verband der Wirtschafts-Auskunfteien begründet diese Vorgehensweise mit der statistischen Wahrscheinlichkeit, dass in solchen Wohngebieten eher mit Zahlungsschwierigkeiten zu rechnen ist. Hier setzt der Gesetzgeber nun an.
Was will das neue Gesetz?

Der Gesetzentwurf beinhaltet nun klare Anweisungen. Eine Auskunftei muss jeden Bundesbürger in Kenntnis über folgende Daten setzen: Welches Datenmaterial liegt vor? Welche Gewichtung des Datenmaterials ist erfolgt? Wie lange beträgt die Speicherzeit des Datenmaterials? Diese Mitteilungen müssen jährlich erfolgen, und zwar eigeninitiativ durch die Wirtschafts-Auskunfteien.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Datenhoheit nicht bei der Schufa und vergleichbaren Auskunftsberechtigten liegt, sondern der Verbraucher immer einen guten Überblick über seine Kreditwürdigkeits-Einschätzung hat. Dieser Gesetzentwurf räumt auch mit einem weiteren Verbraucher-Problem auf. Viele haben nämlich von ihrem bestehenden Recht, in jährlichen Abständen auf ihre Anfrage hin eine Auskunft über das vorliegende Material zu erhalten, Gebrauch gemacht. Eine repräsentative Umfrage ist vor einiger Zeit zu dem Ergebnis gelangt, dass dieses Material nicht nur sehr schwer verständlich, sondern oft auch falsch war.
Auszug aus dem Gesetzentwurf

„Der Gesetzentwurf sieht eine Ausweitung des Auskunftsanspruchs auf die Einzeldaten, die Gewichtung der verwendeten Daten und auf die verwendeten Vergleichsgruppen vor. Eine Speicherung von Daten, die nicht bonitätsrelevant oder diskriminierungsgeeignet sind, ist für Zwecke der Überprüfung der Bonität unzulässig. Hierzu zählen auch Daten aus sozialen Netzwerken und das sogenannte „Geo-Scoring“, also die Nutzung von Wohnortdaten.“