Jeder hat bald Anspruch auf ein Girokonto

Die Bundesregierung hat neue Gesetzesentwürfe vorgelegt, die für Konto-Inhaber und solche, die es werden wollen, wichtig sind.
Kosten des Kontos

Jeder, der ein Konto innehat, soll künftig genau wissen, welche Kosten das eigentlich für ihn bedeutet. Die entsprechende Höhe haben sich viele Bankkunden bislang gar nicht klar gemacht. Vor allem die unterschiedlichen Zinsen, die bei Überziehung anfallen, sind ein wichtiger Faktor, sich für oder gegen eine Bank zu entscheiden. Nun soll jeder Konto-Anbieter über alle anfallenden Kosten informieren. Das betrifft nicht nur den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sondern auch die gesamte Laufzeit. In Zukunft sollen spezielle Web-Seiten eingerichtet werden, bei denen Verbraucherinformationen über Kontokosten veröffentlicht werden. Sie sollen als Vergleichsportale dienen.
Recht auf ein Konto

In Zukunft soll jeder Deutsche die Möglichkeit für eine Konto-Eröffnung haben. Damit wird vor allem dem zunehmenden bargeldlosen Zahlungsverkehr Rechnung getragen. Es begünstigt aber auch automatisch eine gewisse Flexibilität beim Zahlungsverkehr des Konto-Inhabers. Denn jeder Konto-Besitzer kann ja darauf hoffen, in einem gewissen Rahmen einen Dispositionskredit zu erhalten. Bürger, die sich in einer problematischen Situation befinden, was ihre Finanzen betrifft, sollen vom Recht auf ein Konto nicht ausgeschlossen werden. Deshalb muss jeder ein Giro-Konto erhalten, der es bei einem Anbieter beantragt. Dies wird auch oft als Bürgerkonto bezeichnet.

Das Recht auf ein persönliches Konto wird auch für Menschen, die Asyl suchen, eingeführt. Menschen, die noch kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben, sollen trotzdem ein Konto eröffnen dürfen. Dies ist ebenfalls der Tatsache geschuldet, dass der Bargeldverkehr immer mehr abnimmt.
Wechsel wird erleichtert

In Zukunft soll es auch viel einfacher werden, zu einem anderen Institut zu wechseln. Das ist ebenfalls im Hinblick auf die Kosten eines Kontos ein wichtiges Recht, insbesondere, wenn der Dispo-Kredit regelmäßig in Anspruch genommen wird. Wer ein festes, regelmäßiges und berechenbares Einkommen hat, kann sich das ja durchaus leisten. Im Falle eines Bankenwechsels ist die neue Bank gehalten, Überweisungsaufträge und Aufträge im Lastschriftverfahren weiterzuführen. Sie darf das nicht ablehnen. Das gilt sowohl für Geldein- wie für Geldausgänge.
Ausweg im Streitfall

Auch zwischen Banken und Kunden gibt es Auseinandersetzungen. Nicht selten geht es um Kredite und Zinsen. Das neue Gesetz sieht vor, dass sich die Kunden in einem solchen Fall an einen Ombudsmann oder eine Ombudsfrau wenden können. Dabei gibt es für verschiedene Banken auch unterschiedliche Stellen, die für die Beschwerde zuständig sind. Eine Liste, die das aufschlüsselt, erhält man bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Wie ist das Zinsniveau?

Geld für die eigene Immobilie ist im vergangenen halben Jahr immer noch sehr günstig gewesen. Es gab kaum Zeiten, wo bessere Bedingungen für Häuslebauer im Angebot gewesen wären. Aber was ist, wenn man sich schon Gedanken über die nächsten Jahre machen muss? Vielleicht ist man noch auf der Suche nach der passenden Örtlichkeit, oder die Anschlussfinanzierung steht erst in den nächsten 12 bis 24 Monaten an. Da bemerkt man schon, dass die letzten Wochen eine leichte Bewegungswelle mit sich gebracht haben, was das Zinsniveau angeht, und man fragt sich, ob die Niedrigzinsphase sich ihrem Ende zuneigt.