Verschiedene Varianten des Girokontos

So viele Vorteile der bargeldlose Zahlungsverkehr auch bietet, für manche Verbraucher hat er gravierende Nachteile: Er verführt sie dazu, mehr Geld auszugeben, als sie sich eigentlich leisten könnten. Das Girokonto gerät schnell in die Miesen, oft schnellen die finanziellen Verpflichtungen auf ein so hohes Maß, dass der Betroffene sie nicht mehr aus seinem laufenden Zahlungseingang bedienen kann. In dem Fall drohen einer oder mehrere Negativeinträge in der Schufa. Diese erschweren es dem Verbraucher, größere Anschaffungen per Ratenzahlung zu begleichen, einen Kredit oder eine Autofinanzierung zu bekommen.

Eine Alternative, zu der selbst viele Bankkunden greifen, bei welchen der finanzielle Status noch weit im Grünen Bereich liegt, ist ein so genanntes Jedermann-Konto. Dieses wird auf Guthabenbasis geführt und kann nicht überzogen werden. Der Grund dafür, dass Gutshabenkonten inzwischen von jeder Bank angeboten werden: Auch Kunden, die ihr bisheriges Konto wegen negativer Schufa-Einträge oder Kontenpfändung verloren haben, sollten die Möglichkeit bekommen, ihren Zahlungsverkehr bargeldlos abzuwickeln. Schließlich gibt es kaum einen Arbeitgeber, der bereit ist, Löhne und Gehälter in bar auszuzahlen, statt sie einfach zu überweisen. Betroffen sind davon mehr Haushalte als man auf den ersten Blick meinen könnte: Weit mehr als drei Millionen Haushalte in Deutschland gelten als überschuldet.

Seit Juli 2010 kann das Guthabenkonto auch auf ein Pfändungsschutz-Konto umgewandelt werden. Der betroffene Kunde hat in diesem Fall auf jeden Fall Zugriff auf den Geldbetrag, der über dem Pfändungsfreibetrag gilt. Der Kunde muss die Umstellung allerdings beantragen und darf lediglich ein so genanntes P-Konto besitzen. Wer einen Freibetrag über den aktuell geltenden Sockelbetrag, der bei etwas mehr als 1000 Euro liegt, geltend machen möchte, muss dies ebenfalls nachweisen. Beispielsweise erhöhen Unterhaltszahlungen den Sockelbetrag.

Betroffene, die sparsam leben, können dank des P-Kontos übrigens sogar über die Monate hinweg daran arbeiten, ihren finanziellen Spielraum wieder deutlich zu erweitern. Denn wenn ein Kunde sein Guthaben, das durch den Pfändungsfreibetrag geschützt ist, in einem Monat nicht komplett verbraucht, erhöht sich der Freibetrag im nächsten Monat um diesen Betrag. Betroffene können sich auf diese Art beispielsweise das Geld für einen neues gebrauchtes Auto ansparen, das sie anderweitig nicht finanzieren könnten. Die Kunden sollten aber trotzdem einen individuellen Pfändungsschutz beim Vollstreckungsgericht beantragen oder gegebenenfalls den Pfändungsfreibetrag gerichtlich festlegen lassen.