Rettung durch eine neue Art der gesetzlichen Rente?

Die Rentenkassen sind nicht mehr ausreichend gefüllt, dass die nächsten Jahrgänge von 1955 bis 1970, die in den nächsten Jahren in Rente gehen, auch ausreichend gut versorgt wären. Neue Versicherungsformen werden diskutiert, dass die alte Form der gesetzlichen Rente nicht mehr ausreicht, wissen die Verbraucher schon länger. Es wird eine Bürgerversicherung diskutiert, die als eine gute Basis angesehen wird. In eine Bürgerversicherung sollen dann auch Beamte und Selbstständige einzahlen, die momentan nicht in die Rentenkasse zahlen. Nach einer Studie der Ruhr-Universität Bochum, die von der Bertelsmann Stiftung beauftragt wurde, kann nur so das sinkende Rentenniveau und der steigende Beitragssatz gestoppt werden.

Warum ist die bisherige Rentenform nicht mehr ausreichend?
Die heutige Art der gesetzlichen Rente wurde im Jahr 1957 ins Leben gerufen. Die damalige Regierung unter Bundeskanzler Konrad Adenauer hat sie in einer Rentenreform eingeführt und war sicher, durch die Koppelung der Renten an die steigenden Bruttolöhne eine gute und sichere Lösung für alle gefunden zu haben. Damals wurden bis zu 72 % des letzten Nettoeinkommens als Rente veranschlagt, niemand konnte die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt vorhersehen. Was aber wohl hätte bedacht werden sollen ist der demografische Wandel. Bis zum Jahr 2060 werden doppelt so viele Menschen wie heute über 65 Jahre alt sein. Demzufolge müsste auch der Prozentsatz für die Beiträge ansteigen, von heute 19 % auf 27,2 %. Ob die Verlängerung der Lebensarbeitszeit sinnvoll ist, wird sehr kontrovers diskutiert.

Weitere Möglichkeiten für eine bessere Rente
Wer sich nicht auf die Politiker verlassen möchte, kann mit zusätzlichen Vorsorgen zu einer besseren Rente beitragen. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein Beispiel, Riester Rente oder Rürup Rente werden ebenfalls angeboten. Vielfach wird die betriebliche Altersversorgung vorgezogen, denn auch bei der Riester Rente gibt es Nachteile. Bis zu 4 % der der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung können steuer- und sozialabgabenfrei eingezahlt werden. Zusätzliche 1.800 Euro lohnsteuerfreie Investitionen lassen 4.440 Euro steuerfrei in eine Direktversicherung fließen.