Das Girokonto für Flüchtlinge

Das Thema Flüchtlinge ist nicht nur in aller Munde. Es betrifft auch sehr viele Lebensbereiche. So macht es naturgemäß auch nicht beim Themenkomplex Banken und Konten halt. Nun werden Vorschriften für die Kontoeröffnung gelockert.

Was ist das Problem?
Flüchtlinge hatten es bislang schwer, zu einem Girokonto zu kommen. Das lag daran, dass es einen Vorschriftenkatalog gibt, der dazu verhelfen soll, Geldwäsche zu verhindern. Zu den Regelungen zählte vor allem das Vorzeigen eines Personalausweises, Passes oder zumindest eines Äquivalents. Diese Maßnahme wird nun entschärft.

Was wird jetzt gefordert?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die Bankinstitute und Sparkassen neue Vorschriften erlassen. Jetzt müssen auch solche Ausweise anerkannt werden, die einen vorläufigen Charakter haben. Solche Unterlagen werden von der zuständigen Ausländerbehörde ausgestellt. Damit können die Flüchtlinge nun ein Konto eröffnen. Die Banken sind jedoch gleichzeitig in der Pflicht, diese Girokonten im Auge zu behalten und sogar zu überprüfen. Damit soll gewährleistet werden, dass Geldwäscherei nicht stattfinden kann. Außerdem soll auch sichergestellt werden, dass keinerlei Art von Terroraktionen durch finanzielle Transaktionen unterstützt wird.

Beispiel Hannover
Die Sparkasse in Hannover hat schon einige Erfahrung mit der Neuerung gesammelt. Bei ihr bekommen die Flüchtlinge nun Bargeld. Damit sind die sogenannten Berechtigungsscheine, die sie erhalten, leichter zu handhaben. Durch die Möglichkeit des eigenen Kontos entfällt einiges an Bürokratie. Andere Gemeinden haben allerdings auch andere Lösungen. Sie geben sogenannte White Cards aus, mit denen die Flüchtlinge zwar kein Konto eröffnen dürfen, aber Geld aus dem Automaten bekommen.

Wird diese Regelung bleiben?
Die Erleichterung für das Eröffnen eines Girokontos ist eine aktuelle Maßnahme, die eine Zeit lang gelten soll. Die Aufsichtsbehörde möchte hiermit eine erste eindeutige und helfende Regelung schaffen, die einen Handlungsspielraum zulässt und den Neuankömmlingen zum Zugang und Umgang mit Geld verhilft. Gleichzeitig wird im Finanzministerium auf Bundesebene ein Gesetz über Zahlungskonten erarbeitet. Jeder EU-Bürger, aber auch jeder, der sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, soll die Möglichkeit erhalten, ein Zahlungskonto zu besitzen. Die Fertigstellung des Gesetzes ist für die erste Hälfte des nächsten Jahres geplant. Es ist bereits vorgesehen, darin Dokumente, die von der Ausländerbehörde anerkannt werden, als gültiges Äquivalent für einen Pass zu werten. Dies würde die jetzige Praxis, Flüchtlingen schnell zu einem Girokonto zu verhelfen, fortführen und gesetzlich verankern.