Wenn das Konto im Minus ist – Dispokredit oder Überziehung?

Langjährige Kontoinhaber haben es bei ihrer Bank meistens einfacher, wenn sie einen Dispo-Kredit einrichten lassen möchten. Neukunden, die bereits bei der Kontoeröffnung eine Überziehungsmöglichkeit festlegen lassen möchten, werden eventuell Hürden nehmen müssen. Viele Banken räumen – abhängig von der Bonität – einen grundsätzlichen Dispokredit in Höhe von 500 Euro ein. Voraussetzung ist natürlich eine positiv ausfallende Schufa-Auskunft. Was gilt es, zu beachten und worin liegen die Unterschiede bei der Kontoüberziehung?

Der Dispositionskredit
Laut Definition ist der Dispositionskredit, der allgemein nur kurz Dispo-Kredit genannt wird, eine Überziehungsmöglichkeit auf dem Girokonto, die von der Höhe des Betrages begrenzt ist. Der Dispo-Kredit ist bereits seit 1957 im Bankgeschäft bekannt. Zur damaligen Zeit wurden immer mehr Arbeitnehmer nicht mehr mit Bargeld entlohnt, sondern mussten zur Entgegennahme ihres Arbeitslohnes ein Girokonto einrichten. Seitdem ist es auch möglich, das Konto bis zu einem bestimmten Betrag zu überziehen, was im weitesten Sinne einem Kredit gleicht.

Wenn der Kontoinhaber Zahlungen von seinem Konto durchführen möchte, muss dieses Konto in der erforderlichen Höhe gedeckt sein. Ein Dispokredit gestattet es dem Kontoinhaber auch ohne Guthaben vorzunehmen. Bei einem Dispokredit handelt es sich also um ein Darlehen, dessen Bedingungen schriftlich festgehalten wurden. Außer einem festgelegten Zinssatz muss der Kontoinhaber für die Überziehung keine weiteren Kosten bezahlen. Die Sollzinsen werden quartalsweise abgerechnet und dem Konto belastet. Wenn ein Kontoinhaber mit seiner Bank eine solche Absprache trifft, muss er darüber informiert werden:

Die Obergrenze des Überziehungsbetrages
Den zur Zeit der Einrichtung gültigen Zinssatz
Die Bedingungen für die Änderung des Zinssatzes
Die Regeln für die Beendigung des Vertrages

Bei einem Dispositionskredit gilt die Widerrufsbelehrung nicht, da der Auszahlung immer der Abruf durch den Kontoinhaber vorausgeht. Der Kontoinhaber muss jedoch das 18. Lebensjahr vollendet haben, um sein Girokonto überziehen zu dürfen. Diese Krediteinräumung ist eine einseitige Willenserklärung und wird entweder durch ein Schreiben der Bank oder durch den Vermerk auf dem Kontoauszug wirksam.

Die geduldete Überziehung
Wenn der eingeräumte Dispositionskredit nicht ausreicht, was durchaus einmal vorkommen kann, wird von einer geduldeten Überziehung gesprochen. Die Bank ist allerdings nicht dazu verpflichtet, bei einem ausgelasteten Dispo-Kredit noch weitere Zahlungen auszuführen, und wird sich diese auf jeden Fall gut bezahlen lassen. Die Höhe der Zinsen kann sehr unterschiedlich ausfallen und hängt auch von den monatlichen Geldeingängen bzw. von der allgemeinen Zahlungsmoral des Kontoinhabers ab. Auf jeden Fall sind diese Zinsen noch höher, als der eigentliche Zinssatz für den Dispo-Kredit. Sie können durchaus um 20 % betragen, ein Zinssatz, der die meisten Kontoinhaber davon abschrecken wird, das Konto länger als unbedingt notwendig überzogen zu lassen. Kann der Kontoinhaber den Betrag nicht umgehend wieder soweit ausgleichen, dass er wieder einen finanziellen Spielraum hat, kann die Bank weitere Zahlungsmöglichkeiten verweigern. Für manche Bank ist das sogar ein Grund zur Kündigung des Kontos, was dann natürlich bedeutet, dass das gesamte Minus ausgeglichen werden muss.