Private Rentenversicherung für ein unbeschwertes Alter

Eine private Rentenversicherung beziehungsweise eine Privatrente oder private Rente definiert einen Versicherungsvertrag, der das Alter im Erlebensfall absichert. Gemeint ist hiermit eine Altersvorsorge auf privatem Wege, das in der Regel zudem staatlich gefördert ist. Die Beiträge können während der Laufzeit steuerlich geltend gemacht werden.
Bei einer solchen privaten Rentenversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, welche als versicherungstechnisches Risiko nicht den Tod oder verfrüht eintretenden Tod absichert,
sondern im Gegenteil vor finanziellen Risiken im Fall eines langen Lebens und den damit verbundenen hohen Lebenshaltungskosten schützt. Diese Versicherung zielt explizit auf den Erlebensfall ab.

Der Unterschied zwischen einer Lebensversicherung und einer privaten Rentenversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer sich vor Abschluss des Vertrages keinen gesundheitlichen Überprüfungen unterziehen muss.
Der gesundheitliche Zustand des Versicherungsnehmers ist für den Versicherer nicht von Interesse, allerdings sollte nicht verschwiegen werden, dass ein schlechter Gesundheitszustand das Risiko des Versicherers mindert beziehungsweise mindern kann.

Auch bei dem so genannten Risikobeitrag bestehen zur normalen Lebensversicherung Unterschiede. Die private Rentenversicherung beinhaltet in der Regel keinen Schutz im Todesfall und dient diesem auch nicht. Eine private Rentenversicherung kann einen weiteren und wertvollen Beitrag zu einem unbeschwerten Leben und einem gehobenen Lebensstandard im Alter leisten.