Wie funktioniert die Mietkautionsbürgschaft?

Wer umziehen will, muss nicht nur die Kosten des Umzuges schultern, sondern für die neue Wohnung auch noch eine Kaution hinterlegen, die sich in der Regel auf zwei bis drei Monatsmieten beläuft. Insgesamt läppern sich für den Umzug dadurch leicht Kosten im vierstelligen Bereich zusammen, Geld, das nicht jeder auf der hohen Kante hat.

Glücklicherweise muss das Geld für die Kaution nicht zwingend in Bar hinterlegt werden. Normalerweise reicht eine Bürgschaft aus. Wer im privaten Umfeld keinen Bürgen hat oder findet, kann sich auch jederzeit an eine Bank oder eine Versicherung nehmen, welche für die Kautionssumme einspringen. Der Mieter überreicht dann statt der Summe in bar dem neuen Vermieter eine Bürgschaft. Damit garantiert der Bürge die Mietsicherheit in einer Höhe, die der vereinbarten Kaution entspricht.

Der Vorteil für den Mieter: Er braucht sein vielleicht knappes Budget nicht mit der Kaution belasten, sondern kann frei über die Summe verfügen. Im Gegenzug muss er für die Bürgschaft allerdings eine monatliche Prämie bezahlen, die jedoch unter zehn Euro liegt.

Mieter, die ein gewerbliches Angebot für die Bürgschaft in Anspruch nehmen wollen, sollten im Vorfeld einen gründlichen Preisvergleich anstellen. Obwohl sich die Anbieter bei den Preisen nicht sonderlich stark unterscheiden, können sich während der gesamten Laufzeit ordentliche Beträge zusammen läppern.

Wer sich dann für einen Anbieter entschieden hat, braucht auf der Seite des Anbieters lediglich den Antrag ausfüllen. Sobald die Zusage da ist, kann der Abschluss entweder mit dem Ausdruck oder online erfolgen. Nach der Bearbeitungszeit, die in der Regel nur wenige Tage dauert, erhält der Antragsteller die Bürgschaftsurkunde per Post. Diese Urkunde muss dann nur noch an den Vermieter übergeben werden.

Diese Option steht übrigens auch Gewerbetreibenden offen, die sich damit einen zusätzlichen Spielraum für Investitionen in den Betrieb verschaffen können. Für Gewerbetreibende ist das eine Menge Geld, das sie lieber sinnvoller investieren als brachliegen zu lassen. Denn während beispielsweise für eine Wohnung maximal drei Kaltmieten als Kaution festgelegt werden dürfen, gilt diese Begrenzung für Gewerbetreibende nicht. Sie müssen oft sechs Mieten oder mehr als Kaution hinterlegen.

Vor allem für Gewerbetreibende, die viel Fläche brauchen, etwa für einen Laden, lohnt sich die Alternative Mietkautionsbürgschaft also allemal. Für sie ist es in jedem Fall einfacher, die entsprechenden Gebühren aus dem laufenden Cashflow zu begleichen.