Warum eine Autohaftpflichtversicherung?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt als wichtigste Versicherung für Autohalter, sie ist in Deutschland sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Grund: Diese Versicherung deckt Schadensersatzansprüche ab, die Dritten durch das Verschulden des Autofahrers im Straßenverkehr entstehen, beispielsweise, wenn man einen Autounfall selbst verschuldet.

Das Verkehrsrecht weicht hier übrigens vom allgemein gültigen Schadensersatzrecht ab: Denn normalerweise ist eigentlich der Fahrer, der den Unfall verursacht hat, auch dafür zuständig, die durch ihn entstandenen Schäden zu ersetzen. Praktisch ist das jedoch nicht umsetzbar, weil oft mehrere Fahrer mit ein und dem selben Fahrzeug unterwegs sind. Deshalb muss im Zweifelsfall der Halter eines Autos für eventuelle Schäden haften.

Das wird von der Autohaftpflicht bezahlt: Durch die Versicherung sind neben Personenschäden auch Sachschäden und Vermögensschäden versichert. Der Geschädigte kann seinen Schaden auch direkt mit der Versicherung abwickeln. Damit erspart er sich jede Menge Papierkram und Ärger, weil er nicht den Unfallverursacher in Regress nehmen muss und im ungünstigsten Fall möglicherweise leer ausgeht, wenn der Unfallverursacher zahlungsunfähig ist.

Für Personenschäden gilt in Deutschland eine maximale Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,120 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Selbst bei grober Fahrlässigkeit kann sich die Versicherung nicht vor dem Bezahlen drücken. Allerdings kann sich die Assekuranz vom Fahrer wenigstens einen Teil des Schadens erstatten lassen, wenn es sich um eine Trunkenheitsfahrt, eine unbefugte Benutzung oder um eine Fahrerflucht handelt. Nicht bezahlen muss die Versicherung lediglich dann, wenn ein Unfall vorsätzlich verursacht wurde.

Bei den Kfz-Versicherungen gibt es außerdem noch die Möglichkeit, eine Voll- oder Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese regulieren Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstehen. Bei der Teilkasko wird nicht die volle Schadenssumme übernommen, sondern der Halter muss sich mit einem bestimmten Betrag selbst beteiligen. Oft kommt es sogar günstiger, wenn der Halter den Schaden aus der eigenen Tasche trägt, weil im Schadensfall der Versicherungsbeitrag steigt.

Im Gegenzug gibt es den so genannten Schadensfreiheitsrabatt. Für jedes Jahr, in dem der Versicherung kein Schaden gemeldet wurde, rutscht der Fahrzeughalter in eine höhere Schadenfreiheitsklasse und muss weniger Beiträge bezahlen. Fahranfänger haben wegen des höheren Unfallrisikos einen sehr hohen Beitragssatz. Sie versichern das Auto deshalb zunächst gern über ein Elternteil als Zweitwagen und übernehmen später die niedrigeren Prozente.