Die Unfallversicherung als Absicherung

Unfallversicherung – Vergleichen Sie Tarife und Leistungen

In Deutschland gibt es eigentlich keinen Tag, an welchem kein Unfall passiert. Damit die Unfallopfer finanziell abgesichert sind, ist die Unfallversicherung notwendig. Nach einem Unfall kann es beispielsweise dazu kommen, dass Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch genommen werden müssen. Die Finanzierung hierfür kann dann über die Unfallversicherung abgedeckt werden. Dies ist auch bei Verdienstausfällen der Fall, wenn dieser durch einen Unfall entstanden ist.

Unterschieden wird bei der Unfallversicherung zwischen der privaten und der gesetzlichen. Mit der gesetzlichen Unfallversicherung ist ein Kind versichert, wenn es z.B. zum Kindergarten geht. Auch wenn es zur Grundschule oder in eine weiterführende Schule geht, ist es über die gesetzliche versichert.

Allerdings wird der Versicherungsschutz unterbrochen, wenn es während der Schulzeit das Gelände unbeaufsichtigt verlässt. Wer eine Arbeitsstelle antritt, wird vom Arbeitgeber automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet. Sollte ein Arbeitsunfall passieren, nach welchem Behandlungen folgen, werden diese von der Unfallversicherung bezahlt, nicht von der Krankenversicherung.

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Es kann nach einem Unfall auch zum Gehaltsausfall kommen. In solchen Fällen ist der Arbeitgeber durch die Unfallversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer den direkten Weg von der Arbeit nach Hause oder zurück nimmt. Wird aber ein Umweg genommen, zum Beispiel weil noch zum Einkaufen gefahren wird, ist der Schutz durch die Unfallversicherung nicht garantiert.

Dann kann sogar der Fall eintreten, dass der Geschädigte die Behandlungskosten selbst tragen muss. Medizinische Dienste überprüfen einen Unfallhergang immer sehr genau, bevor die Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung geleistet werden.

Sollte der Arbeitsunfall zur Folge haben, dass nicht mehr gearbeitet werden kann, erhält der Geschädigte eine Invalidenrente, welche von der Unfallversicherung bezahlt wird. Allerdings findet auch hier eine Überprüfung statt, der Geschädigte tatsächlich vollständig arbeitsunfähig ist. In einem Unternehmen müssen alle Verantwortlichen die Maßnahmen treffen, die einen höchstmöglichen Schutz für den Arbeitnehmer bieten.

Eine gesetzliche Unfallversicherung berät und belehrt ein Unternehmen über solche Schutzmaßnahmen. Es ist nur dann möglich, einen Arbeitsunfall über eine Unfallversicherung abzuhandeln, wenn eine Fahrlässigkeit vom Betrieb nicht vorgelegen hat. Der Arbeitgeber ist, falls ein Mangelschutz vorgelegen hat, der den Unfall hervorruft, für die Kosten selbst verantwortlich. In diesen Fällen wird die Unfallversicherung keine Leistungen erbringen. Sollte der schlimmste Fall eintreten, dass ein Arbeitnehmer auf Grund eines Arbeitsunfalls stirbt, bekommt der Ehepartner die so genannte Hinterbliebenenrente.

Die private Unfallversicherung ist weltweit gültig, wenn dies mit der Versicherung nicht anders vereinbart ist. Außerdem gilt sie bei allen Unfällen, die in der Freizeit oder im Beruf passieren. Der Versicherungsschutz einer Unfallversicherung besteht für Folgen von Unfällen, sei es Invalidität, Krankenhausaufenthalt, Tod, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Natürlich haben die Unfallfolgen auch finanzielle Folgen. Diese werden durch die Unfallversicherung entweder behoben oder zumindest verringert. Als Unfall gilt ein auf den Körper vom Versicherten von außen einwirkendes Geschehen, wodurch er einen unfreiwilligen Gesundheitsschaden nimmt.

Zu Unfällen, die eine Unfallversicherung ebenfalls abdeckt, gehören Zerrungen, Verrenkungen und Zerreißungen der Gliedmaßen oder Wirbelsäule, wenn diese durch eine Kraftanstrengung entstanden sind. Auch Wundinfektionen, bei welcher ein Ansteckstoff durch die Verletzung des Unfalls in den Körper des Versicherten gelangt, sind von der Unfallversicherung versichert.